Wer bei einer Bank einen Ratenkredit aufnehmen möchte, muss sich nicht nur mit den Konditionen des Darlehens beschäftigen, sondern auch mit dessen Absicherung. In den vergangenen Jahren haben Banken verstärkt ihren Fokus darauf gerichtet, gemeinsam mit dem Kredit sogenannte Restschuld- oder Restkreditversicherungen zu verkaufen. Die Versicherung greift für den Fall, dass der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr in der Lage ist, die ausstehenden Tilgungsraten zu bezahlen. In diesem Fall würde die Kreditschuld eigentlich auf die Angehörigen des Darlehensnehmers übergehen – insbesondere bei hohen Kreditsummen stellt dies für die Nachkommen schnell ein größeres Problem dar.
Für einen bestimmten Zeitraum würde die Versicherung in einem derartigen Fall die Zahlung der fälligen Tilgungsraten übernehmen. Damit kommt die Restkreditversicherung (RKV) oder Restschuldversicherung der klassischen Risikolebensversicherung sehr nahe. Ein großer Unterschied zwischen beiden Versicherungsarten ist jedoch, dass die Versicherungssumme bei RKV und RSV, anders als bei der Risikolebensversicherung, immer an die noch ausstehende Darlehenssumme angepasst wird.
Restschuldversicherung ist mit hohen Kosten verbunden
Grundsätzlich wäre die Restschuldversicherung ein sinnvolles Zusatzprodukt bei der Aufnahme eines Kredites – doch wie bei fast allem im Leben ist auch die RSV eine Medaille mit zwei Seiten. Ein großer Kritikpunkt der Versicherung sind die hohen Kosten, die nach Abschluss auf den Darlehensnehmer zu kommen. Anders, als bei einer Risikolebensversicherung werden die Versicherungsbeiträge der RSV auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und im Anschluss zusätzlich verzinst: Dadurch erhöhen sich die gesamten Darlehenskosten für den Verbraucher enorm. Für Kreditnehmer, die keinen Wert darauf legen, dass Kredit und Versicherung aus einem Hause kommen, ist eine klassische Risikolebensversicherung mit Sicherheit eine günstigere Variante zur Absicherung eines Kredites.