Restschuldversicherungen bei einem Ratenkredit erhöhen die Abzahlungssumme um bis zu 8% , dies wurde durch eine Marktforschung der unabhängigen Finanzberatung FMH ermittelt. In den meisten Fällen wird der Kreditnehmer von den Banken zu einer solchen Versicherung überredet, ohne den Kunden über die Nachteile und Mehrkosten zu informieren. Eine solche Restschuldversicherung soll den Finanzinstituten die Fortzahlung in bestimmten Fällen, so beispielsweise bei einem Todesfall oder bei Arbeitslosigkeit, garantieren. Im folgenden sieht eine Berechnung so aus: Ein im mittleren Alter stehender Mann, mit circa 35 Jahren schließt einen Darlehensvertrag über 10 000 Euro mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab. Die Auswertung ergab einen Versicherungsbeitrag für die Laufzeit von 500 Euro bis 950 Euro.
Würde die Laufzeit 60 Monate gehen wäre der Beitrag schon bei bis zu 1650 Euro. Die Beiträge der Versicherung werden nicht im Effektivzins berücksichtigt. Eine Restschuldversicherung ist kein Bestandteil des Kreditvertrages. Der Effektive Zins bei einem Ratenkredit über 36 Monaten liegt durchschnittlich bei 7,69 Prozent. Wenn dann die Restschuldversicherung eingerechnet wird liegt der Prozentsatz schon bei 15 %. Deswegen raten unabhängige Finanzberater von einer Restschuldversicherung ab. Der Schutz gilt nicht in allen Situationen, bei vielen Versicherern fallen die ersten 3 Monate aus dem Leistungskatalog, auch bei Arbeitslosigkeit werden meist nur die ersten 12 Monate abgedeckt, danach greift der Versicherungsschutz nicht mehr. Wer nach Abschluss einer solchen Versicherung widerrufen möchte, kann das unabhängig vom Kreditvertrag machen. Das Widerrufsrecht besteht im allgemeinen für 30 Tage.