Wegen der aktuellen Ukraine-Krise stellt die Sberbank Europe sowie die dazugehörende Sherbank Direct den Betrieb ein. Dies erfolgte auf Anordnung der Behörde der Europäischen Zentralbank sowie der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA. Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich die Finanzlage der Bank überaus dramatisch verschlechtert. Die Sberbank Europe mit Hauptsitz in Wien ist eine Tochter der Moskauer Sberbank, die sich in russischem Staatsbesitz besitzt und die Stütze der russischen Wirtschaft darstellt. Derzeit hat die FMA den sogenannten Einlagensicherungsfall festgestellt, sodass nach den gesetzlichen Bestimmungen jeder Sparer entschädigt wird. So sind es bei Gemeinschaftskonten bis zu 100.000 Euro pro Kontoinhaber.
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Wie sollten Sparer bei der Sberbank Direct reagieren?
Sparer, die bei der Sberbank Direct Geld angelegt haben, müssen zunächst nichts unternehmen. Die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken wird sich umgehend mit allen Anlegern in Verbindung setzen. Hierzu gehören natürlich nicht nur die Anleger aus Österreich, sondern auch aus Deutschland.
Die Einlagensicherung zahlt die Entschädigung innerhalb von 7 Werktagen aus. Voraussetzung ist, dass der Sberbank und der Einlagensicherung die aktuelle Wohnanschrift des Sparers vorliegt. Dann wird nach der aktuellen Kontoverbindung gefragt. Die Auszahlung ist also auch von der Verfügbarkeit der notwendigen Angaben abhängig. Die EdB teilt dazu mit, dass bei grenzüberschreitenden Entschädigungsfällen weitere Prozesse notwendig seien. Höchstes Ziel ist es, möglichst schnell die Entschädigungssumme auszuzahlen. Jeder Anleger kann aber davon ausgehen, nicht vergessen zu werden.
Was passiert, wenn mehr als 100.000 Euro angelegt worden sind?
Wie zuvor erwähnt, sind bei Gemeinschaftskonten bis zu 100.000 Euro pro Kontoinhaber abgesichert. In besonderen Fällen können Anleger beantragen, dass die Sicherungsgrenze von bis zu 500.000 Euro angehoben wird. Denkbar wäre dies, wenn ein hohes Guthaben aus dem Verkauf einer Immobilie stammt. Weitere Informationen hierzu erteilt die Einlagensicherung Austria. Dort muss dann der Sachverhalt nachgewiesen werden. Hierzulande sollten sich Anleger zunächst an die EdB wenden.
Wie sieht es mit den Zinsen aus?
Bei einem Einlagensicherungsfall erhalten die Anleger die Zinsen, die rechnerisch bis zum Stichtag angefallen wären. In diesem Fall werden die Zinsen also bis zum 01.03.2022 gezahlt. Weitergehende Zinszahlungen entfallen jedoch.
Problematisch ist es bei Kunden, die kürzlich Geld überwiesen haben, welches aber noch nicht auf einem anderen Konto angekommen ist. Hierbei handelt es sich um das Kerngeschäft de Sberbank, wobei aktuell es keine Auskünfte darüber gibt. Überweisungsgelder werden daher zunächst auf einem Zwischenkonto geparkt. Die eingesetzte Finanzmarktaufsicht hat aber die Aufgabe, die eingefrorenen Transaktionen auf Zwischenkonten zu prüfen und wieder den betreffenden Konten gutzuschreiben. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Können Ansprüche verjähren?
Die Einlagensicherung meldet sich von selbst bei den Anlegern und Sparern, um den Erstattungsvorgang zu starten. Angst vor einer Verjährung muss hier aber niemand haben, da die in Österreich übliche Verjährungsfrist bei 30 Jahren liegt. Dies gilt auch für Ansprüche aus einer Einlagensicherung. Sparer können sich somit recht viel Zeit lassen, bevor diese der Einlagensicherung das neue Konto mitteilen. Verständlicherweise wird hier aber jeder selbst Druck machen. Zinsen für diesen Zeitraum gibt es dann natürlich nicht.
Weitere Informationen gibt es direkt bei der österreichischen Einlagensicherung, da die Sberbank dort ihren Sitz hat. Darüber hinaus gibt es noch die Telefon-Hotline 030/590 01 19 60.