Das allerorten über fast jeden Daten gesammelt werden ist hinreichend bekannt. Von eher theoretischem Belang sind dabei für den Einzelnen Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung. Konkret und datenschutzrechtlich bedenklich wird schon die mit Chip ausgerüstete Krankenkassenkarte oder die Datensammlungen des Handels und der Dienstleister. Gerade letztere erstellen mithilfe riesiger Datenmenge über jeden Einzelnen regelrechte Profile, zumindest über bestimmte Kundengruppen. Das mathematische Verfahren, das dabei zur Anwendung kommt, soll natürlich dazu dienen, Kundenwünsche oder Verhaltensänderungen früh zu erkennen, damit man darauf erfolgreich reagieren kann. Da ist die Grenze zur Manipulation rasch überschritten, besonders wenn es um das Profil von Einzelpersonen geht.
Mit dem so genannten Scoring – Verfahren geht die Finanzbranche auf ihre Kunden los, besonders auf die, die sie möglichst nicht haben möchte. Ziel diese ebenfalls mathematisch-statistischen Verfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit des Einzelnen zu ermitteln. Dazu werden jedoch nicht nur Daten gesammelt über zum Beispiel laufende Kredite oder Vollstreckungsmassnahmen. Solche Fakten, die tatsächlich eine Person betreffen und in ihren Verantwortungsbereich fallen, sind noch harmlose Informationen im Vergleich zur Vielzahl der sonstigen Bewertungskriterien.
Die haben die für den Kunden unerfreuliche Eigenschaft, dass er sie, sofern er überhaupt von ihnen weiss, gar nicht beeinflussen kann. So mancher kann dann bei der nächsten Kreditanfrage eine Überraschung erleben, wenn die obligatorische Schufa – Auskunft zu seinen Ungusten ausfällt und der Antrag abgelehnt wird, obwohl er sich stets einwandfrei verhalten hat. Es genügt nämlich schon, wenn man die „falsche” Automarke gewählt hat, die laut Statistik häufig von Leute gefahren wird, die schlechte Schuldner sind. Genauso kann die Wahl des Wohnorts die eigenen Bonität verschlechtern, wenn in der Nachbarschaft überdurchschnittlich viele säumige Zahler leben.
Die Zuordnung allgemeiner statistischer Daten zu einer bestimmten Person ist datenschutzrechtlich äusserst bedenklich, zumal, wenn von diesen Informationen existenzielle Entscheidungen abhängen. Dies umso mehr, da die Verfahren, mit denen die Daten gewichtet werden, von den privaten Unternehmen, die dieses Scoring betreiben, geheim gehalten wird.