Kunden erhalten auch in Zukunft keinen Kredit, sofern sie keine Bonitätsprüfung der Schufa vorlegen. Dies bleibt gemäß dem EuGH bestehen, jedoch unter der Bedingung, dass auch andere Kriterien berücksichtigt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Scoring-System der Schufa als unzulässig betrachtet wird, wenn es von Auskunfteien wie Banken vorrangig für Kreditentscheidungen herangezogen wird. In solchen Fällen handele es sich um eine rechtswidrige automatisierte Entscheidung, so die Urteilsbegründung der Richter in Luxemburg. Welche Daten sammelt die Schufa und welche Einflussmöglichkeiten hat sie tatsächlich? Die wichtigsten Fragen dazu werden hier beantwortet.
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Worum es im Verfahren vor dem EuGH ging
Grundlegend handelte es sich um die Frage, ob Scoring in bestimmten Situationen als eine automatisierte Entscheidung anzusehen ist, die die betroffene Person gemäß Artikel 22 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beeinträchtigt. Das Verfahren zielte darauf ab zu klären, wie entscheidend ein Schufa-Score für die Bewertung eines Unternehmens ist, einen Kredit oder Vertrag zu gewähren oder nicht.
Der Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH liegt in verschiedenen deutschen Fällen. In einem dieser Fälle hat eine Klägerin, der ein Kredit verweigert wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa informierte die Frau über ihren Scorewert und lieferte allgemeine Informationen zur Berechnung, jedoch nicht die genaue Methode der Berechnung. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Fall dem EuGH vorgelegt, um grundsätzlich das Verhältnis zur DSGVO zu klären. Die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, die für die Betroffenen rechtliche Wirkungen haben, nicht allein durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.
Automatisierte Bewertung steht in der Kritik
Die Richter des EuGH haben entschieden, dass Unternehmen nicht allein auf Basis einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa darüber entscheiden dürfen, ob sie Verträge mit Kunden eingehen. Der Schufa-Score gilt als eine grundsätzlich untersagte „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“, insbesondere wenn Kunden diesem eine bedeutende Rolle im Rahmen der Kreditgewährung zuschreiben. Die Richter haben den Fall an das Verwaltungsgericht Wiesbaden zurückverwiesen, das nun prüfen soll, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält.
Wie reagiert die SCHUFA darauf?
Im Verlauf des Prozesses argumentierte die Auskunftei, dass sie selbst keine Entscheidungen bezüglich der Kreditvergabe oder dem Abschluss von Verträgen, beispielsweise für Handyverträge, treffe. Die Schufa unterstütze ihre Partner lediglich, indem sie Informationen für diese Entscheidungen bereitstelle. Schufa-Chefin Tanja Birkholz betonte, dass der Score, obwohl wichtig, nicht ausschlaggebend sei. Das Unternehmen, mit dem ein Verbraucher einen Vertrag abschließen möchte, treffe letztendlich die Entscheidung für oder gegen die Geschäftsbeziehung. Dies bestätigten laut der Auskunftei auch die Vertragspartner, indem sie erklärten, dass der Score lediglich ein wertvoller Bestandteil der Risikobewertung sei, jedoch nicht entscheidend.
In Bezug auf die Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen wurde seitens der Schufa darauf hingewiesen, dass zusätzliche Daten wie regelmäßiges Einkommen, Ausgaben und Vermögen einfließen. Im Online- und Versandhandel spiele zudem die Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskunden eine Rolle, ebenso wie die Zusammenstellung des Warenkorbs und der Wert der Bestellung. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs in der Telekommunikationsbranche würden Telekommunikationsunternehmen häufig auch bei negativem Schufa-Eintrag und niedrigerem Score Verträge vergeben.