Die meisten Schulden, die eine Person hat, hat sie entweder freiwillig übernommen, etwa als Darlehen, oder unfreiwillig, zum Beispiel eine Schadenersatzforderung. Gemeinsam ist beiden Varianten, dass kein Zweifel darüber besteht, dass diese Verbindlichkeiten hier und jetzt bestehen. Es gibt jedoch eine Form von Schulden, die man nur eventuell haben wird. Genau darum nennt man sie Eventualverbindlichkeiten. Wie kann so etwas sein? Grundlagen einer solchen Verbindlichkeit ist stets ein Vertrag.
Dort wird festgelegt, dass unter den in der Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen eine Schuld entstehen kann, die der Schuldner dann auch zu tragen hat. Das klingt abstrakt, ist aber einfacher zu verstehen, wenn man ein konkretes Beispiel anführt. Zu den Eventualverbindlichkeiten gehören zum Beispiel Bürgschaften, Bankgarantien und, der häufigste Fall, Versicherungen. Jetzt wird deutlich, welchen Charakter solche möglichen Verbindlichkeiten haben. Erklärt sich die Hausbank zum Beispiel bereit, für die Mietkaution gerade zu stehen, wenn ihr Kunde sie nicht bezahlen kann, wurde eine Verbindlichkeit vereinbart, die nur dann entsteht, wenn die Bank an den Vermieter zahlen muss, weil der Mieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Tritt dieser Fall ein, schuldet der Mieter nunmehr der Bank diese Summe, der Eventuallfall ist also eingetreten und hat sich konkretisiert.
Eine solche Bankgarantie bekommt man übrigens genauso leicht beziehungsweise schwer wie einen Kredit, da Banken solche Geschäfte in diesem Bereich einordnen. Es geht bei einer solchen Garantie nicht um Schuldfragen, sondern das Geschäft ist unabhängig vom zugrundeliegenden Lebenssachverhalt. So ist es gleichgültig, ob der Vermieter die Kaution zu Recht einfordert. Entscheidend ist allein, dass er sie fordern kann, wenn er sie von seinem Mieter nicht erhält, ganz gleich warum dieser nicht zahlt, etwa weil ihm das Geld fehlt oder er die Ansicht vertritt, den Betrag dem Vermieter nicht zu schulden. Daher wird die Bank auch den Sachverhalt nicht prüfen, sondern allein feststellen, ob es sich bei dem Gläubiger um die richtige Person handelt, die hier Recht geltend macht. Ist dies der Fall, erfolgt auch die Auszahlung des vereinbarten Betrages.