Verschuldete kommen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten und nehmen die Dienste einer Schuldnerberatung in Anspruch, z.B. ehemalige Selbstständige, Rentner, Hausfrauen, Geschiedene, Arbeitslose und auch Jugendliche. So etwa wie viele ehemalige Selbstständige, die nach der Schließung einer wenig erfolgreichen selbstständigen Tätigkeit als Privatpersonen auf ihren Schulden sitzen. Aber auch immer mehr Konsumenten sind hochverschuldet und suchen Rat.
Inhalt
Die Schuldenfalle Nr. 1
Ehemalige Betreiber von Bars oder anderen Gastronomiebetrieben, ehemalige Kaufleute, aber auch Menschen, die ein eigenes Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen gegründet hatten oder als Freiberufler tätig waren, sind es in der Regel, die sich an eine Schuldnerberatung wenden.
Unterschiedlich wie das Tätigkeitsfeld sind dabei auch die Gründe für die Überschuldung der Betriebe (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), die diese Personen geführt haben. In manchen Fällen war schon die Ausgangssituation für eine Selbstständigkeit schwierig, entweder weil die Grundidee nur schwer realisierbar oder nicht rentabel war, weil kein hochwertiges Produkt angeboten wurde, weil keine Aufträge akquiriert werden konnten oder weil die eröffnete Bar bzw. das Geschäft schlicht und einfach einen schlechten Standort hatte. Andere Unternehmen seien dagegen durch Fremdverschulden in die Schuldenfalle geraten, etwa weil ihre Auftraggeber oder ihre Kunden sie nicht oder nicht rechtzeitig bezahlten. In vielen Fällen von Selbstständigkeit werde aber einfach falsch oder nicht genügend kalkuliert, ist sich die Schuldnerberaterin sicher: „Viele Selbstständige rechnen ihr Vorhaben im Vorfeld nicht richtig durch. Sie vergessen es, alle Kosten, die für Miete, Energie, Lieferungen, aber auch Steuern anfallen können, vollständig in ihre Berechnung einfließen zu lassen.“ Vielfach machen Selbstständige zu Beginn ihrer Tätigkeit auch den Fehler, Berufliches und Privates nicht klar zu trennen.
„Vielfach sollten von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Selbstständige früher aufgeben“, merken mehrere Schuldnerberater einstimmig in diesem Zusammenhang an, „denn mit jedem Jahr, in dem die Geschäfte nicht so laufen, wie sie es sollten, wächst der Schuldenberg, den sie danach als Privatpersonen tragen müssen, weiter an.“ Oft wäre es, so die Experten, besser, sich als Selbstständiger schon bei ersten „Alarmzeichen“ einzugestehen, dass das Geschäft nicht genug einbringt – und den Betrieb zu schließen.
Arme Alte?
Etwa zehn bis 15 Prozent der Schuldner, die sich an eine Schuldnerberatung wenden, sind aber auch älter als 65 Jahre. Und der Grund dafür, dass diese Senioren in der Schuldenfalle stecken, ist meistens, dass sie über ein zu niedriges Einkommen verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Gerade bei älteren Verschuldeten ist es für die Schuldnerberatung eine echte Herausforderung, Entschuldungslösungen zu entwickeln.
Das Einkommen aus der Rente kann kaum verändert werden und Möglichkeiten des Zusatzverdienstes sind im Alter schwierig. Aus diesen und ähnlichen Gründen nehmen auch von Jahr zu Jahr die Anzahl der Rentenpfändungen zu. Die älteren Menschen sind oft nicht mehr in der Lage, Stromrechnungen oder Nachzahlungen bei den Mietnebenkosten zu begleichen. Wenn die Rentenempfänger aber wenigstens einen Teil ihrer Schulden durch monatliche Ratenzahlungen tilgen können, ist meistens auch eine erfolgreiche Vergleichsverhandlung mit den Gläubigern möglich.