Der Bundestag hat am Freitag (15.12.2023) mit der erforderlichen Mehrheit von 414 Ja-Stimmen, 242 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen beschlossen, die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse auch für das Jahr 2023 auszusetzen. Diese Entscheidung erfolgt als Reaktion auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und schafft die Grundlage für einen Nachtragshaushalt. Die Abstimmung über diesen Nachtragshaushalt ist für denselben Freitag geplant. Durch diese Maßnahme werden bereits aufgenommene Kredite, einschließlich solcher für die Energiepreisbremsen, nachträglich rechtlich abgesichert. Die geplante Neuverschuldung beläuft sich dann insgesamt auf 70,61 Milliarden Euro, was 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme liegt. Dies markiert das vierte aufeinanderfolgende Jahr, in dem der Bundestag die Schuldenbremse aussetzt.
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Zusätzliche Kredite dürfen aufgenommen werden
Gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes ist ausdrücklich vorgesehen, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können – und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Die Ampelregierung argumentiert, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus seien die Schäden der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht vollständig behoben.
Nachtragshaushalt sichert Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen
Durch den Nachtragshaushalt beabsichtigt die Bundesregierung, bereits ausgezahlte Mittel, insbesondere für die Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen, nachträglich rechtlich abzusichern. Es handelt sich um etwa 45 Milliarden Euro, die durch Kredite finanziert wurden. Im Bundestag äußerte sich der Haushälter der Grünen, Sven-Christian Kindler, dazu: „Wir geben der Strom- und Gaspreisbremse ein sicheres juristisches Fundament. Gleichzeitig sichern wir die Hilfen im Ahrtal ab – das ist richtig und das ist wichtig.“
Laut dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hätte der Bund diese Kredite nicht ohne weiteres aufnehmen dürfen. Die Genehmigung erfolgte für die Jahre 2021 und 2022, als die Schuldenbremse aufgrund der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs ausgesetzt war. Die Absicht der Ampelregierung bestand darin, diese Mittel auch für die Jahre 2023 und 2024 zu verwenden.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe entschieden jedoch, dass die Bundesregierung Notlagenkredite nicht für künftige Jahre reservieren darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für das Jahr 2023 die Gefahr eines Verfassungsbruchs bestanden.
2024 wird einiges teurer
Das Ringen hat ein Ende, der Haushalt für das Jahr 2024 steht. Wochenlang gab es Auseinandersetzungen in der Ampel-Regierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, nach dem Urteil aus Karlsruhe über den Etat für das kommende Jahr. Nun haben sie sich auf wesentliche Punkte geeinigt, die jedoch für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten, dass ab 2024 einige Dinge teurer werden als bisher.
Die Koalitionspartner haben unter anderem eine Erhöhung des Preises für den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid vereinbart. Der CO2-Preis wird stärker angehoben als ursprünglich geplant, von 30 Euro pro Tonne CO2 auf 45 Euro anstelle von nur 40 Euro. Dies wirkt sich vor allem auf die Kosten für Kraftstoff, Erdgas und Heizöl aus. Allerdings wird von Wirtschaftsexperten und Verbänden kritisiert, dass das versprochene Klimageld als Ausgleich für steigende Belastungen im Bereich Klimaschutz immer noch aussteht.
Auch im Bereich Strom müssen Verbraucher mit zusätzlichen Kosten rechnen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, im nächsten Jahr 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitzustellen, um die steigenden Netznutzungsentgelte auszugleichen. Diese Subvention wurde nun jedoch gestrichen.