Gerade beim Sport ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall erleiden zu müssen, höher als bei anderen Aktivitäten. Aus diesem Grunde sollte hier auch besonders gut vorgesorgt werden, denn gerade hier bestehen oft erhebliche Absicherungsmängel.
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Wie der Unfall zur Nebensache wird
- Grundsätzlich gilt natürlich: Da der Sport immer in der Freizeit stattfindet – Ausnahmen wie Berufssportler werden gesondert versichert – zahlt die gesetzliche Unfallversicherung hier nie, sondern nur die private Unfallversicherung. Für diejenigen, die viel Sport und auch Extremsport machen, wie Fallschirmspringen, Snowboarden, Downhill etc. ist es durchaus ratsam Sportversicherungen zum Schutz bei privaten Unfällen abzuschliessen, um auf Nummer Sicher zugehen.
- Ebenfalls wichtig: Der Unfall sollte sofort, das heisst ohne jeder Verzögerung, der Versicherung gemeldet werden.Auch bei geringen Verletzungen sollte bei der Versicherung angefragt werden, um im Nachhinein Probleme mit dem eigenen Versicherer zu vermeiden.
Bei der Meldung sollte auf jeden Fall eine genauestmögliche Beschreibung des Unfallherganges abgegeben werden, die der Versicherer unbedingt aufnehmen sollte. Wird der Unfall von einem Arzt behandelt, so sollte dieser ein Anschreiben bzw. ein Behandlungsprotokoll erstellen, das er der Versicherung zuschicken kann. Auch eine schriftliche Schilderung des Unfallherganges vom Verunfallten selbst kann hilfreich sein, wenn es zum Schriftwechsel mit der Versicherung kommt. Passiert der Unfall im Rahmen eines Vereinssportes, so meldet im Normalfall der Zuständige beim Sportverein den Unfall.Dennoch kann der Verunfallte den Unfall auch selbst melden, um Scherereien zu vermeiden.
Die Definition des Unfalls
Die Versicherer definieren einen Unfall als
“plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das die Gesundheit uneigenwillig beeinträchtigt”.
Lange Zeit konnten die privaten Versicherer Sportunfälle dadurch recht leicht ausklammern, doch ein Urteil des Oberlandesgerichtes München vom 28.03.2012 sieht das anders. Seitdem werden durchaus auch Vorfälle beim Sport, bei denen der Körper ja durchaus eigenwillig beeinträchtigt wird, als Unfall im Versicherungsrechtlichen Sinne beurteilt. Das bedeutet, auch Sportunfälle werden in jedem Fall von der Versicherung als Unfall anerkannt, sofern die Bedingungen des Unfallbegriffes erfüllt sind.
Dies gibt gerade Hobbysportlern, ob Golfer oder Läufer, Sicherheit in der Freizeit. Auch Amateursportler, bisher von der Versicherung ausgenommen, bekommen mit dieser neuen Rechtsauslegung weit mehr Sicherheit geboten. Denn gerade hier, im Bereich des Vereinswesens, war man oft auf Gnade und Verderb der Kulanz der Versicherungen ausgeliefert.