Die Riester-Rente diente bisher als wichtige Form der Altersvorsorge. In den letzten Jahren hat sich hier jedoch nicht mehr viel getan. Falls die Bundesregierung die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl nicht für eine Teilreformierung nutzt, kann dies bedeuten, dass die Riester-Rente vor dem Aus steht. Dies wird auch von vielen Teilen der Versicherungswirtschaft so als Defacto-Beerdigung angesehen. Nach wie vor wird auch bei vielen Kreditinstituten mit den Vorteilen der Riester-Rente geworben. Andere Institutionen sehen die Riester-Rente bei weitem nicht mehr als ausreichend an. So wird diese als wirkliche Zusatzrente bei vielen bezweifelt.
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Eine Riester-Reform wird von vielen verlangt
Jörg Asmussen, der seit dem 1. Oktober 2020 Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, ist, erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Riester-Rente in den letzten Jahren nicht angepasst wurde. Asmussen war einst Staatssekretär im Finanzministerium und gleichzeitig Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank.
Er macht deutlich, dass aus seiner Sicht eine umfassende Riester-Reform noch in der aktuellen Legislatur-Periode sinnvoll sei. Auf diese Weise könnte man noch mit einfachen Mitteln das Angebot sinnvoll verbessern. Jedoch ist dies aus zeitlichen Gründen kaum vorstellbar. Aus diesem Grund sollte die verbleibende Zeit wenigstens für eine Teilreform genutzt werden. Asmussen fordert diesbezüglich eine Absenkung der Garantien.
Er begründet dies damit, dass es ab 2022 größere Probleme geben könnten, insbesondere dann, wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt würde, aber gleichzeitig die 100-Prozent-Beitragsgarantie bestehen bleiben würde. Dies wäre mit einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente vergleichbar.
Somit sind die Versicherer und auch die Regierung in einem Dilemma. Normalerweise müsste das Bundesfinanzministerium dringend den Zinssatz für die Riester-Rente absenken, welche die Lebensversicherer ihren Kunden als Garantiezins gewähren. Seit 2017 beträgt der Höchstrechnungszins 0,9 %.
Versicherungsmathematiker empfehlen eine Absenkung auf 0,25 %
Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung sind schon lange der Auffassung, den Prozentsatz ab dem 1. Januar 2022 auf 0,25 % zu senken. Dies wurde auch dem Finanzministerium empfohlen. Bisher wird immer nur der Sparanteil der Prämien verzinst, nicht jedoch der Teil der Kundengelder, die für die Kosten draufgehen. Wenn der Zinssatz auf 0,25 % für den Sparanteil gesenkt würde, könnte kaum noch ein Versicherer seinen Sparern die Garantie geben, dass die Riester-Versicherten wenigstens alle eingezahlten Beiträge zurückbekämen.
Aktuell schreibt jedoch das Gesetz vor, dass eine 100-%ige Garantie erfolgt. Der GDV möchte daher die Garantie absenken. Anstelle von 100 % sollen die Versicherten bei Neuanträgen nur noch eine Garantie von 80 % erhalten. Für die Einzahlungen betrüge dann das Verlustrisiko 20 %.
Kreditinstitute werben unverändert mit der Riester-Variante
Viele regionale Kreditinstitute werben für ein Muss der Riester-Rente für eine private Altersvorsorge. Die Kunden sollen von satten staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Es wird eine hohe Flexibilität bei Beiträgen und Rentenbeginn gewährleistet. Bei Rentenbeginn sollen bis zu 30 % des Vertragsguthabens auszahlbar sein. Angespartes Kapital ist dabei sogar an den Ehe- oder Lebenspartner vererbbar. Unter 25-jährige erhalten zudem einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Es wird sogar mit einer kostenfreien Option auf eine erhöhte Rente im Pflegefall geworben. Interessant ist, dass die Kreditinstitute die Riester-Rente nicht selbst anbieten, sondern nur an angeschlossene Versicherungen vermitteln. Bei der Sparkasse ist dies zum Beispiel die Provinzial.