In den vergangenen Jahren hat sich in der Gleichstellung von Männern und Frauen viel getan. Dies gilt ab dem Jahr 2013 auch für Vertragsabschlüsse. Die Europäische Union hat bereits 2004 eine entsprechende EU-Gleichstellungsrichtlinie herausgebracht. Diese war mit einer Übergangsfrist versehen, die nun abläuft.
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Was ändert sich für den Versicherungsnehmer?
Bislang waren das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ausschlaggebend für den Tarif. In der Praxis bedeutet dies, dass junge und gesunde Menschen weniger zahlten als Ältere. Frauen hingegen zahlten mehr. Dies liegt daran, dass Frauen im Schnitt älter werden und auch die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßiger wahrnehmen. Dies bedeutet höhere Kosten für die Versicherung.
Die in Zukunft geltenden Unisextarife führen daher zwangsläufig zu einer Erhöhung der Beiträge des Mannes. Denn Frauen und Männer müssen dann, bei gleichen Bedingungen, auch vertraglich gleich behandelt werden. Diese Unisextarife gelten übrigens auch für private Rentenversicherungen, KFZ- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei der Riesterrente werden Männer und Frauen bereits seit dem Jahr 2006 gleichbehandelt. Wie der Umgang mit bestehenden Verträgen aussehen soll, ist übrigens noch nicht ganz abschließend geklärt. Fakt ist aber, dass der Versicherungsschutz im Umfang her bestehen bleibt, eventuell können sich einige Leistungen bei der Umstellung der Verträge im Nachhinein verschieben.
Lohnt es sich noch schnell eine Private Krankenversicherung abzuschließen?
Stichtag für die neuen Unisextarife ist der 21.12.2012. Dies gilt für Neuverträge, diese müssen bis zum Stichtag genehmigt sein. Es herrscht jedoch eine große Nachfrage bei den Versicherern, sodass es bis zum Stichtag eng werden kann.
Einige Versicherer bieten eine Wechseloption an. Sollte sich im kommenden Jahr, innerhalb einer vereinbarten Frist, herausstellen,
- dass der neue Unisextarif für den Versicherungsnehmer günstigere Konditionen bietet, so kann dieser, wiederum innerhalb einer Frist, in die neuen Tarife wechseln.
Hier gilt es sich bei der Versicherung gut zu informieren. Auch eine sogenannte Anwartschaft ist oft möglich. Reicht das derzeitige Einkommen des Versicherten nicht für die private Krankenversicherung aus, so kann er einen Vorvertrag abschließen. Je nach Versicherung kann er dann beispielsweise innerhalb der kommenden zwei Jahre Versicherungsnehmer werden. Auch für die Anwartschaft gilt der 21.12.2012 als Stichtag. Es fallen während der Wartezeit Gebühren von etwa fünf Prozent des Regelbeitrags an.
- Für den männlichen Versicherungsnehmer bedeuten die Unisextarife eine Beitragserhöhung von bis zu 20 Prozent.