Ein Urteil, das im Zuge der „Aufarbeitung“ der Finanzkrise doch den einen oder anderen überraschen mag. Während die Banken sich aktuell immer mehr um Transparenz und genügend Aufklärung bemühen, gilt dies offenbar nur in kleinen Teilen für die Versicherungsbranche.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Koblenz sind Versicherungsmakler nicht dazu verpflichtet, Kunden über mögliche Risiken eines Kredits hinzuweisen, vor allem dann nicht, wenn diese geschäftserfahren sind.
In dem konkreten Fall ging es um einen Diplom-Volkswirt, dem von seinem Versicherungsmakler anstelle eines Ratenkredits zu einem Kredit, der an eine Kapitallebensversicherung gebunden ist, geraten wurde. Die Versicherungssumme wurde ausgezahlt und reichte nicht aus um den Kredit komplett abzulösen. Der Kunde verklagte den Versicherungsmakler daher auf Schadenersatz.
Die Richter stimmten dem jedoch nicht zu, da jedermann wisse, dass die Ertragsberechnungen bei einer Kapitallebensversicherung auf Prognosen beruhen. Dass die in Aussicht gestellten Gewinne dabei nicht sicher seien, müsse ebenfalls jedem klar sein. Als Kunde bei Unsicherheiten also stets selbst zusätzliche Informationen einholen!