Wenn am 11. Juni die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft tritt, soll sie unter anderem mehr Transparenz und Fairness bei Krediten gewährleisten. Kreditnehmer können sich schon einmal auf verbesserte Rahmenbedingungen einstellen.
Keine Schaufenster-Angebote: Die Zeiten, in denen die Banken zwar mit günstigen Konditionen warben, der Verbraucher bei einem konkreten Vertragsangebot jedoch mit einem deutlich höheren Zinssatz rechnen musste, sind bald vorbei. Künftig darf eine Bank nicht mehr mit Lockzinsen werben, die nur der allerbesten Bonitätsgruppe vorbehalten sind. Künftig muss jede Werbung einen Effektivzins angeben, der für mindestens zwei Drittel der Kunden repräsentativ ist.
Keine Tricks mit Restschuldversicherungen: Bislang wurden vielen Kreditkunden, die einen Kredit zusammen mit einer teuren Restschuldversicherung abgeschlossen hatten, die dafür anfallenden Kosten meist nicht in den Effektivzins einberechnet. Nun dürfen Kreditunternehmen diese Versicherungsprämien nur noch dann als nicht aussagekräftig für den Effektivzins definieren, wenn sie den Nachweis erbringen können, dass der Abschluss des Kredits auch ohne Versicherung zu den gleichen Konditionen möglich ist.
EU-weites Info-Formular: Steht ein Kredit kurz vor dem Abschluss, muss der Kreditgeber künftig alle wichtigen Informationen über Zinsen, Nebenkosten, Widerrufsrecht, das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung oder die Folgen eines Zahlungsverzuges in Form einer EU-weit einheitlichen Info-Broschüre ausgehändigt bekommen. So können Kunden die verschiedenen Angebote künftig einfacher vergleichen. Zudem dürfen Kunden von ihrer Bank fortan einen Tilgungsplan anfordern.
Kürzere Kündigungsfrist: Bislang sah es das Bankenrecht vor, dass Ratenkredite erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden konnten. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien haben Konsumenten das Recht, einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, außer dieser ist durch eine Grundschuld besichert.
Vorfälligkeitsentschädigung jetzt auch bei Ratenkrediten: Sollte ein Verbraucher einen Kredit vorzeitig auslösen können, dürfen Banken – im Gegensatz zur bisherigen Regelung – nun auch bei Ratenkrediten eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Anders als bei Baudarlehen ist die Höhe jedoch auf ein Prozent der Kreditsumme begrenzt. Bei Rest-Laufzeiten unter einem Jahr sind es 0,5 Prozent.
Zusammenfassung: Vor allem, wenn es um Ratenkredite geht, bringt die neue Verbraucherkreditrichtlinie viele Vorteile. Künftig können Kreditsuchende einfacher vergleichen und ihre Darlehen flexibler handhaben. Allerdings sollten Verbraucher weiterhin genau prüfen und vergleichen, welches Angebot am besten den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Blick auf die Rückzahlungsmodalitäten – gerade dann, wenn man einen Kredit vorzeitig auslösen will. Hier sollte man Banken bevorzugen, die ausdrücklich auf so genannte Vorfälligkeitsentschädigungen verzichten.