Einige Hauskäufer können ab März von verbesserten Konditionen der KfW profitieren. Es wird erwartet, dass Großgeräte effizienter im Energieverbrauch sein müssen. Personen mit hohem Einkommen erhalten ab März kein Elterngeld mehr. Zudem wird eine Gesetzesreform den Berufseinstieg von Einwanderern erleichtern. Es gibt eine Senkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld, und das Lobbyregister unterliegt strengeren Regelungen. Hier sind alle Änderungen im Überblick:
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Berufseinstieg für Einwanderer wird erleichtert
Durch die Neugestaltung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Personen aus Nicht-EU-Ländern erleichtert. Ab März wird es für Individuen aus Drittstaaten einfacher, zu deutschen Arbeitgebern zu kommen.
Als Voraussetzung gilt ein staatlich anerkannter Berufsabschluss nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung sowie drei Jahre Berufserfahrung. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation ist nicht länger erforderlich. Insbesondere im Bereich IT und Informatik wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiter vereinfacht, da Fachkräfte in diesen Bereichen bereits nach zwei Jahren Berufserfahrung eine Anstellung finden können.
Es gibt auch Änderungen bezüglich der Beschäftigung von Studierenden aus Drittstaaten. Für sie wird unter anderem die Obergrenze der Arbeitszeit von 120 auf 140 Arbeitstage angehoben, wobei reglementierte Berufe im Gesundheitssektor ausgenommen sind.
Diese Reform führt zudem weitere Änderungen im Rahmen der EU-weiten Blauen Karte ein. Die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige mit besonderen beruflichen Qualifikationen und regelt gemeinsam mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zuwanderung aus Drittstaaten in die EU.
Effizientere Haushaltsgeräte
Ab März werden für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten strengere Effizienzanforderungen eingeführt, was bedeutet, dass sie weniger Energie verbrauchen müssen. Die Verwendung von Haushaltskühl- oder Gefriergeräten mit einem Effizienzlabel schlechter als Klasse E (also Klasse F) ist nun untersagt.
Obwohl sich das Energielabel selbst und die Bewertung der Effizienzklassen vorerst nicht ändern, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale den Kauf von Haushaltsgeräten mit der besten Energieeffizienz. Diese Entscheidung kann sich langfristig bezahlt machen, da möglicherweise höhere Anschaffungskosten durch geringere Stromkosten während des Betriebs ausgeglichen werden können.
Bessere KfW-Konditionen
Im „Wohneigentum für Familien“-Programm der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessern sich ab März die Bedingungen für Hauskäufer. Die Zinsbindungsdauer wird von bisher maximal zehn auf 20 Jahre erhöht. Diese Verlängerung bietet Eltern mit minderjährigen Kindern eine langfristige Planungssicherheit und stabilisiert die Zinsen. Die Förderung ist für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro vorgesehen, wobei für jedes weitere Kind zusätzlich 10.000 Euro hinzukommen.
Das Programm unterstützt den Neubau und Erwerb klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen, die dem Effizienzhausstandard EH40 entsprechen. Wohnungen, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sinkende Einkommensgrenze beim Elterngeld
Ab dem 1. April wird Elterngeld für Paare oder alleinerziehende Eltern, die mehr als 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben und ab diesem Datum ein Kind bekommen, nicht mehr gewährt. Für Geburten bis zu diesem Stichtag bleibt die bisherige Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende bestehen.
Lobbyregistergesetz wird geändert
Bereits im vorangegangenen Jahr verabschiedete der Bundestag eine Reform des Lobbyregistergesetzes, die am 1. März in Kraft tritt. Diese Reform zieht künftig auch Kontakte von Lobbyisten zu Ministerien ab der Ebene der Referatsleitung in das Register ein. Darüber hinaus sind Lobbyisten nun verpflichtet anzugeben, auf welche konkreten Gesetzesvorhaben sie Einfluss nehmen möchten, und die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochzuladen.
Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird aufgehoben. Ab März müssen Lobbyisten auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer Drittpartei. Falls Mandats- und Amtsträger zu Lobbyisten werden, müssen sie ihre aktuellen und früheren Ämter und Mandate offenlegen.
Transparency Deutschland, eine Anti-Korruptions-Organisation, begrüßte die Neuregelungen als „viele kleine Schritte nach vorn“. Gleichzeitig kritisierte die Organisation jedoch die weiterhin bestehenden Ausnahmeregeln für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen sowie den Verzicht auf das Amt eines Lobbybeauftragten als unabhängige Kontrollinstanz.