Personen, die ihre Familienmitglieder in Notfällen absichern möchten, haben die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Allerdings erfolgt die Auszahlung nicht immer, und es werden teilweise ungewöhnlich hohe Stornoabschläge auf erstattete Prämien verlangt. Bei der Beantragung eines Kredits bieten viele Banken die Option, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Diese wird oft direkt durch die Verkäufer der Waren, beispielsweise in Auto- oder Möbelhäusern, angeboten. Diese Verkäufer sind in der Regel keine Versicherungsexperten, und daher sollte man keine umfassende Beratung von ihnen erwarten. Aufgrund der Komplexität einer Restschuldversicherung ist es jedoch unerlässlich, sich vor Abschluss gründlich beraten zu lassen.
Inhalt
Die Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung soll Darlehensnehmer angeblich gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod absichern, indem sie die noch ausstehende Restschuld deckt. In großen Teilen handelt es sich dabei um eine (sehr kostspielige) Form der Risiko-Lebensversicherung. Die Versicherungssumme orientiert sich in der Regel am geplanten Verlauf des Darlehens.
Restschuldversicherungen stehen seit Jahren in der Kritik, unter anderem, weil der Kreditnehmer die Versicherungsprämie samt Vermittlungskosten als Einmalbetrag bereits zu Vertragsbeginn zahlen muss. Die Banken erhöhen dabei die Kreditsumme um die Kosten der Restschuldversicherung, was wiederum zu einer Erhöhung der Zinsen führt, die an die Bank zurückzuzahlen sind. Daher ist es besonders wichtig, die Konditionen dieser Versicherung genau zu prüfen.
Restschuldversicherungen werden häufig für
- Ratenkredite,
- Baufinanzierungskredite und
- Autokredite
abgeschlossen.
Darauf sollte man achten
Ob die Restschuldversicherung tatsächlich bei Zahlungsunfähigkeit einspringt, bleibt zweifelhaft. Die Anbieter schließen oft umfassende Ausschlussklauseln in ihre Vertragsbedingungen ein. Einige Restschuldversicherungen zahlen beispielsweise nur
- nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit und/oder Karenzzeit,
- für begrenzte Zeiträume,
- bis zu einer erreichten Obergrenze (jedoch nicht immer bis zur vollständigen Genesung oder Wiederaufnahme einer neuen Anstellung),
- im Todesfall (nicht jedoch immer bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit),
- im Falle von Arbeitslosigkeit bei unbefristeten Arbeitsverträgen,
- bei nicht zuvor bekannten Erkrankungen,
- und so weiter.
Aufmerksamkeit bei den Ausschlussklauseln
Um herauszufinden, unter welchen Bedingungen eine Restschuldversicherung tatsächlich Leistungen erbringt, ist ein genauer Blick in die Details des Vertrags notwendig. Hierbei kann auch ein Berater der Verbraucherzentrale behilflich sein. Es ist außerdem ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen, wobei besonders auf die Vertragsbedingungen geachtet werden sollte. Man sollte sich nicht ausschließlich auf den Preis und die bequeme Möglichkeit, die Versicherung gleichzeitig mit dem Kreditvertrag abzuschließen, verlassen.
Höhere Stornoquoten sind möglich
Eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg lässt zudem auf ungewöhnlich hohe Stornoquoten bei Restschuldversicherern schließen. Die Stornoquote gibt an, wie viele Versicherungsverträge innerhalb eines Kalenderjahres vorzeitig beendet werden.
Die nicht repräsentative Befragung von 23 Restschuldversicherern zeigt, dass für die Versicherungsrisiken Tod und Arbeitsunfähigkeit die Stornoquote bei mehr als der Hälfte der befragten Anbieter teilweise erheblich über dem Branchendurchschnitt in diesem Bereich liegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher die Begrenzung von Provisionshöhen und klare Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Versicherungsprämie nicht mehr über den Kredit finanziert werden kann.
Kündigen oder widerrufen?
Um die Restschuldversicherung ordnungsgemäß zu kündigen, muss man die vertraglich festgelegten Fristen beachten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass bei der Kündigung einer Restschuldversicherung generell zu berücksichtigen ist, dass Darlehens- und Versicherungsvertrag zwei getrennte Verträge sind. Die Kündigung eines Vertrags bedeutet nicht zwangsläufig die Kündigung des anderen. Falls man beispielsweise im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit aufnimmt, muss man die Restschuldversicherung beim vorherigen Anbieter separat kündigen.
Es ist zu beachten, dass eine Bank unter Umständen von ihrem Kündigungsrecht für den Kredit Gebrauch machen kann, falls man eine als Sicherheit vereinbarte Restschuldversicherung kündigt.
Als Alternative zur Kündigung steht der Widerruf der Restschuldversicherung zur Verfügung. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss kann man die Versicherung mit Lebensversicherungsrisiken schriftlich widerrufen und vom Vertrag zurücktreten. Dazu nutzt man – genauso wie bei der ordentlichen Kündigung – eine Zustellung per Einschreiben.