Gerade eben werben die Bausparkassen wieder mit besonders niedrigen Zinsen für die Baufinanzierung. Das Bauspardarlehen erfüllt dabei alle Kriterien eines Forwarddarlehens. Davon spricht man immer dann, wenn die Konditionen für einen Kredit festgeschrieben werden, der Kredit selbst aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Und genau das trifft beim Bausparvertrag zu.
Riester-Rente versus Bausparvertrag
Gerade eben werben die Bausparkassen wieder mit besonders niedrigen Zinsen für die Baufinanzierung. Das Bauspardarlehen erfüllt dabei alle Kriterien eines Forwarddarlehens. Davon spricht man immer dann, wenn die Konditionen für einen Kredit festgeschrieben werden, der Kredit selbst aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Und genau das trifft beim Bausparvertrag zu. Der Bausparvertrag bringt in der Ansparphase im Moment eine höhere Rendite als die ebenso beliebten Bundesanleihen, die gern auch für den Aufbau des Eigenkapitals verwendet werden. Bei der letzten Auktion im November 2011 wurden für die Bundesanleihen gerade einmal zwei Prozent geboten, während man beim Bausparvertrag eine Verzinsung um die drei Prozent pro Jahr erwarten kann.
Der Bausparvertrag ist eine lohnenswerte Sache, wenn man bei der Vorbereitung einer Baufinanzierung nicht in den Genuss der Riester-Förderung kommt, die natürlich insgesamt eine noch viel höhere Rendite durch die gewährten Zuschüsse des Staates bringt. Durch die Zahlung der Bausparbeiträge über vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers lassen sich gleich mehrere Vorteile mitnehmen:
- Reduzierung der Beiträge zu den Krankenkassen
- Reduzierung der Beiträge für Pflegekasse und Arbeitslosenversicherung
- Minderung der Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
Der Nachteil der Bausparverträge besteht darin, dass die im Falle von Hartz IV Bezug pfändbar sind. Das heißt, die Guthaben müssen bis zu den gewährten Vorsorgefreibeträgen für den laufenden Lebensunterhalt verwertet werden. Auch im Falle einer Privatinsolvenz werden die Freibeträge übersteigenden Guthaben zu Gunsten der Befriedigung der Gläubiger mit eingezogen. Die Guthaben in einer Riester-Rente dagegen unterliegen in beiden Fällen einem Pfändungsschutz. Allerdings können diese wiederum nicht als Besicherung für Baukredite verwertet werden, sondern es kann nur ein Teil der angesparten Summe förderunschädlich als Anteil einer zusammen gesetzten Baufinanzierung eingesetzt werden.
Bei der Wohn-Riester ist für den Erhalt der vollen Förderung ein Mindestbeitrag vorgeschrieben. Er liegt derzeit bei vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Die Vorteile des Bausparvertrages bei der Zahlung über vermögenswirksame Leistungen lassen sich auch mit niedrigeren Beiträgen pro Monat mitnehmen.