Im Rahmen einer Darlehensbeantragung muss der Antragsteller der Bank verschiedene Unterlagen als Nachweis für die im Kreditvertrag getätigten Angaben vorlegen. Doch was ist zu tun, wenn einige Unterlagen fehlen?
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Voraussetzungen
Um ein Darlehen beantragen zu können, ist es unabdingbar, dass der angehende Kreditnehmer die verschiedenen Voraussetzungen der Bank erfüllt. Dazu gehört beispielsweise eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe ist hier gemeinhin ein „Muss“. Zudem achten die meisten Banken außerdem auf einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Zudem ist es durchaus möglich, dass die Banken Sicherheiten, wie zum Beispiel eine Immobilie, einen Bausparvertrag oder auch eine Kapitallebensversicherung, verlangen.
Nachweise
Nur durch dementsprechende Nachweise kann sich die Bank sicher sein, dass die getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ist es dem Antragsteller möglich, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen, dann steht üblicherweise einer Kreditbeantragung nichts mehr im Wege. Hierfür muss allerdings der Darlehensvertrag richtig sowie vollständig ausgefüllt
und unterschrieben werden. Dazu kommt, dass die jeweiligen Angaben, die in dem Kredit gemacht werden, ebenfalls nachzuweisen sind.
So setzen die Banken in Bezug auf das Einkommen in der Regel voraus, dass der angehende Darlehensnehmer die letzten drei Gehaltsnachweise sowie gemeinhin auch den Arbeitsvertrag vorlegt. Wer Sicherheiten angibt, der muss auch hier die jeweiligen Nachweise erbringen: Hierbei kann es sich beispielsweise um die Police der Lebensversicherung oder auch um den Bausparvertrag handeln. Die Auskunft bei der Schufa holt die Bank dagegen selbst ein.
Die Nachweise zu den im Kreditvertrag getätigten Angaben sind für die Kreditinstitute von hoher Wichtigkeit, denn fehlen die jeweils benötigten Unterlagen, kann sich die Bank nicht sicher sein, ob die Daten tatsächlich stimmen. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass der Antragsteller in einigen Punkten gelogen hat, um das gewünschte Darlehen zu erhalten. Die verschiedenen Nachweise sorgen somit also auch dafür, dass das Kreditrisiko, das die Bank bei jeder Darlehensvergabe eingeht, sinkt.
Üblicherweise sind die diversen Unterlagen dem Kreditvertrag beizufügen und dem Mitarbeiter der Bank zu übergeben. Bei Vollständigkeit wird der Darlehensantrag von der Bank so schnell wie möglich bearbeitet.
Fehlende Nachweise
Stellt es sich bei der Beantragung eines Kredits heraus, dass ein oder mehrere Nachweise fehlen, dann müssen die betreffende Dokumente wieder beschafft werden.
Dem Kreditinstitut werden üblicherweise Originale vorgelegt, die die Bank anschließend für ihre Unterlagen kopiert, sodass der Antragsteller seine Unterlagen wieder mit nach Hause nehmen kann. Allerdings ist es bei einer Darlehensbeantragung durchaus möglich, dass einige Unterlagen fehlen.
In diesem Fall ist es ratsam, so schnell wie möglich zu handeln, da die Kreditbeantragung sonst ins Stocken gerät: Die Bank wird das Anliegen so lange ruhen lassen, bis sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen.
Wurde beispielsweise der Arbeitsvertrag lediglich aus Versehen zu Hause vergessen, dann ist das natürlich kein Problem: Dieser kann noch an demselben oder am nächsten Tag bei der Bank vorbei gebracht werden. Das gilt selbstverständlich für sämtliche Unterlagen, an die nicht gedacht wurde, die aber vorhanden sind.
Deutlich schwieriger wird es jedoch, wenn es dem Antragsteller nicht mehr möglich ist, die von der Bank geforderten Unterlagen aufzufinden. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Police der Lebensversicherung bei einem Umzug verloren
gegangen ist, dies jedoch nicht weiter aufgefallen ist, da man das Schriftstück bisher nicht benötigte. Eventuell wurde aber auch der Arbeitsvertrag verlegt, da bereits seit sehr vielen Jahren bei demselben Unternehmen gearbeitet wird und sich keinerlei Änderungen aufgekommen sind.
In diesen und ähnlichen Fällen bleibt dem Antragsteller jedoch nur eines: Es muss dafür gesorgt werden, dass die fehlenden Unterlagen zusammenkommen. So ist es etwa machbar, sich bei der Lebensversicherung zu melden, die Sachlage zu schildern und um die Ausstellung einer erneuten Police zu bitten. Oder es wird in das Büro des Unternehmens bei dem gearbeitet wird, um eine Kopie des Arbeitsvertrages, oder gegebenenfalls um eine Neu-Ausstellung des alten Dokuments, gebeten, da dieses versehentlich verlegt wurde.
Je nachdem, um welche Unterlagen es sich handelt, kann es zwar durchaus etwas schwierig sein beziehungsweise eine gewisse Zeit andauern, bis es möglich gewesen ist, die verschiedenen Dokumente zu erlangen, doch für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist dies unabdingbar.
Alternative
Im Notfall kann in der Regel ein solventer Bürge weiterhelfen.
Wird jedoch dringend ein Kredit benötigt, dann ist es unter Umständen möglich, dass schlichtweg nicht abgewartet werden kann, bis beispielsweise eine Behörde die benötigten Dokumente neu ausstellt. Allerdings wird die Bank, auch in dringenden Fällen, mit der weiteren Kreditbearbeitung zumeist abwarten, bis alle Nachweise vorliegen.
Um das gewünschte Darlehen dennoch zu erhalten, ist es in der Regel beispielsweise möglich, einen Bürgen hinzuzuziehen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person alle Voraussetzungen der Bank erfüllt und zudem in der Lage ist, sämtliche geforderten Nachweise vorzulegen. Mithilfe eine solventen Bürgen sollte die Kreditvergabe kaum mehr ein Problem darstellen.
Als Bürge kann generell jede volljährige Person „einspringen“. Somit ist es zum Beispiel möglich, die Eltern, den Bruder
beziehungsweise die Schwester oder auch den Opa als Bürgen einzusetzen. Hierfür muss jedoch nicht zwangsläufig eine verwandtschaftliche Bindung vorhanden sein, denn als Bürge kann zum Beispiel auch ein guter Bekannter oder Freund eingesetzt werden.
Die betreffende Person muss sich jedoch darüber im Klaren sein, welche Verpflichtungen mit einer Bürgschaft einhergehen. Sollte es dem eigentlichen Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Raten des Kredits zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu. Das heißt, dass in einer solchen Situation der Bürge die vollständige, restliche Darlehensschuld begleichen muss. Zudem wird bei einer Bürgschaft gemeinhin in vollem Umfang gehaftet. Dementsprechend sollte man es sich vorab gut überlegen, ob wirklich ein derartiges Vertragsverhältnis eingegangen wird oder nicht. Sollte es bereits im Vorfeld erkennbar sein, dass die Kreditraten im „Fall des Falles“ nicht oder nur sehr schwierig beglichen werden können, dann ist es unbedingt ratsam, von einer Bürgschaft abzusehen.
Allerdings sollte sich auch der eigentliche Kreditnehmer gut überlegen, welche Person um eine Bürgschaft gebeten wird. Immerhin handelt es sich hierbei um einen rechtlich bindenden Vertrag und Geldangelegenheiten haben schon oft für Streitigkeiten gesorgt.
Verhält es sich tatsächlich so, dass der Kreditantrag lediglich deshalb nicht weiter bearbeitet werden kann, da ein Dokument fehlt und wird die Darlehenssumme nicht unbedingt so schnell wie möglich benötigt, dann kann es durchaus ratsam sein, etwas abzuwarten. Sobald das Dokument der Bank übergeben wird, geht auch die Darlehensbearbeitung weiter voran und es wird, sofern sonst keine Beanstandungen vonseiten des Kreditinstituts vorliegen, eine Darlehensvergabe auch ohne Bürgen möglich.