Oft hat man das Problem, das Schuldner einfach nicht zahlen. Durch den Ausfall von Forderungen werden manche Unternehmen ihrer finanziellen Grundlage beraubt. Also was soll man tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Wenn man davon ausgeht, das der Kunde bereits einige Mahnungen erhalten hat, bleibt einem erst mal die Wahl zwischen dem gerichtlichen Mahnbescheid und einem Inkassobüro. Gemahnt sollte man vorher schon haben, oft werden Forderungen einfach vergessen, besonders wenn es sich um kleinere Beträge handelt.
Inhalt
Inkassobüro beauftragen
Der Weg zum Inkassobüro ist wohl zuerst der richtige. Das Inkassobüro kümmert sich intensiv um das Eintreiben der Forderung. Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Inkassobüro geschlossen. Die Vergütung wird vereinbart und das Inkassobüro beginnt mit der Arbeit. Oft wird dabei zuerst die Bonität des Kunden überprüft, Auskünfte bei der Schufa, Creditreform und ähnlichen Instituten werden eingeholt.
Dem Schuldner werden erste Briefe zugeschickt, und um die Bezahlung der Forderung gebeten. Erst noch sehr nett, wird der Ton später bestimmter. Die Kosten für das Inkasso werden natürlich auf den Schuldner umgelegt, sodass der Gläubiger keinem Verlust durch die Beauftragung des Inkassobüros hat. Verhandlungen über die Zahlung werden dann direkt mit dem Inkassobüro geführt, welches dann an den Gläubiger herantritt und eine Empfehlung ausspricht.
Durch die Erfahrung, die diese Büros im Eintreiben von Forderungen hat, haben sie einen Vorsprung, dem der normale Gläubiger fehlt. Oft werden auch Ratenzahlungen angeboten, natürlich in Rücksprache mit dem Gläubiger.
Risiken
Auch wenn die Kosten dieses Verfahrens auf den Schuldner umgelegt werden, sollte man die Preise vergleichen. Unangemessene Kosten könnten vom Schuldner nicht anerkannt werden, was dann zu einem Gerichtsverfahren führt. Wird da die Sittenwidrigkeit festgestellt, bleibt der Gläubiger auf den Kosten für das Inkasso sitzen.
Ebenso sollte man auf unseriöse Methoden wie Drohungen mit Gewalt verzichten. Zu schnell befindet man sich dann selber auf der Anklagebank.
Über die Erfolgsquote von Inkassobüro kann man sagen, das 80% der Forderungen ohne gerichtliches Mahnverfahren eingetrieben werden.
Gerichtliches Mahnverfahren
Sollte bis dahin die Eintreibung fruchtlos gewesen sein, bleibt einem nur der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens, wenn man ihn nicht schon vorher beschritten hat. Danach kümmert sich dann der Gerichtsvollzieher um die Forderung. Sollte auch dies fruchtlos verlaufen, hat der Gläubiger einen 30 Jahre gültigen Titel und kann die Forderung in dieser Zeit immer versuchen zu vollstrecken. Der Schuldner muss bei fruchtloser Pfändung auf Antrag eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgeben.