Wenn es nach der Bundesbank geht, werden in naher Zukunft noch mehr private Kunden und Firmen Strafzinsen – und nicht nur Verwahrentgelte – zahlen. Mittlerweile verlangen bereits mehrere Kreditinstitute von Kunden mit hohen Einlagen Strafzinsen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird nun aber erst einmal überprüfen lassen, ob eine Grenze ab 100.000 Euro für die Verordnung von Strafzinsen überhaupt mit den geltenden Gesetzen vereinbar ist.
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Eine Benachteiligung von Bankkunden ist zu verhindern
Der Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling gibt zu bedenken, dass auch die Banken und Sparkassen in Niedrigzinsphasen die Chance haben müssen, ihre Kosten niedrig zu halten und Gewinne zu erzielen. Aber selbstverständlich dürfe es hierdurch nicht zur Benachteiligung der Kunden kommen. Hier sei der Verbraucherschutz gefordert.
Geldhäuser zahlen bereits Strafzinsen
Schon seit dem Jahr 2014 müssen die Geldhäuser in Deutschland Strafzinsen zahlen, falls diese die Notenbank zum Parken von Geldern nutzen. Der Einlagensatz beträgt aktuell minus 0,4 Prozent. Die negativen Zinsen bedingen niedrigere Erträge für die Banken und Sparkassen hierzulande. Im Jahr 2018 belief sich die Summe der Strafzinsen immerhin auf 2,4 Milliarden Euro.
Negativzinsen als legales Instrument
Damit ein Unternehmen überhaupt bestehen kann, muss es rentabel wirtschaften können. Ein generelles Verbot von Niedrigzinsen, so Wuermeling, nähme den Geldhäusern ein Instrument, das für mehr Rentabilität und Stabilität sorgen könnte. Der Zusammenschluss der deutschen Bankenverbände geht konform und spricht sich dafür aus, Negativzinsen auf Kundeneinlagen gesetzlich zuzulassen. Alles andere sei systemfremd und zöge womöglich eine Instabilität der Finanzmärkte nach sich.