Ein festes Einkommen in ausreichender Höhe ist das A und O bei der Kreditaufnahme. Selbst wenn sie das wollten, dürften die Banken nicht einfach an jeden Interessenten ein Darlehen vergeben. Vielmehr müssen sie sich immer und in jedem Einzelfall davon überzeugen, dass das beantragte Darlehen wirtschaftlich tragbar ist. Die Banken haben per Gesetz eine entsprechende Sorgfaltspflicht. Die Institute müssen also prüfen, ob das Einkommen nach Abzug der festen Kosten (Miete, Lebensmittel usw.) für die Tilgung des Darlehens ausreicht.
Logischerweise ist eine solche Kreditprüfung mehr als nur eine Momentaufnahme. Es geht schließlich nicht nur darum, ob der Interessent sich das Darlehen jetzt leisten kann – sondern auch darum, ob die Finanzierung in einem oder zwei Jahren ebenfalls noch tragfähig ist. Die Banken verlangen deshalb ein festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Probezeit muss also erfolgreich überstanden sein.
Schüler, Auszubildende und Studenten können deshalb leider (alleine) keinen Kredit erhalten. Dasselbe gilt für Antragsteller, die Hartz IV-Leistungen beziehen, oder Hausfrauen- und Hausmänner, deren Partner die Alleinverdiener sind.
Auch die zuletzt genannten Personen können zwar unter bestimmten Bedingungen einen Kredit aufnehmen, aber nur mit einem Bürgen bzw. einem zweiten Antragsteller. In diesen Fällen stellt dann das Einkommen des Mitantragstellers die nötige Sicherheit für die Kreditvergabe dar.
Bei den großen Banken ist eine weitere Voraussetzung für eine Kreditzusage, dass die Schufa-Auskunft in Ordnung ist. Kreditinteressenten sollten also ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen, um negative Einträge bei der Schufa zu verhindern. Außerdem sollten die persönlichen Finanzen geordnet sein – die Bank sollte also beim Studium der Kontoauszüge keine geplatzten Lastschriften oder Zahlungen an Inkassounternehmen finden.