Auch das Finanzamt ist nicht unfehlbar, schließlich sitzen auch dort nur Menschen hinter den Schreibtischen, auch wenn der Computer längst auch in der Finanzverwaltung Einzug gehalten hat. Aber selbst mit EDV – Unterstützung lässt sich das komplizierteste und umfangreichste Steuerrecht des Planeten nicht fehlerfrei handhaben. Es lohnt sich für jeden Steuerbürger, Bescheide des Finanzamtes genau zu prüfen.
Die Anzahl fehlerhafter Bescheide ist hoch und wer nicht nachrechnet, verschenkt mitunter bares Geld. Angesichts der hohen Belastung mit Steuern und Sozialabgaben und ständig steigernde Preise sollte man dies doch vermeiden, außer man kann es sich wirklich leisten, was aber nur auf eine Minderheit der Bürger zutrifft.Ein wirklich grober Fehler ist den Münchner Finanzbehörden kürzlich unterlaufen. Die Beisitzerin eines Kioskes staunte nicht schlecht, als ihr Umsatzsteuerbescheid bei ihr eintraf. Selbst wenn man unterstellt, dass ihr Geschäft gut laufen würde, wäre die eingeforderte Summe kaum von einem Großkonzern zu erwirtschaften.
Nicht weniger als zwei Milliarden Euro verlangte das Finanzamt von ihr. Der Steuerberater der Geschäftsfrau kam dagegen bei seiner Rechnung lediglich auf eine Steuerschuld von etwas über einhundert Euro. Nun sollte man annehmen, dass ein so offenkundiger Fehler anstandslos behoben wird, wenn man die Beamten davon in Kenntnis setzt, ganz abgesehen davon, dass eine solche Steuerforderung dem Sachbearbeiter ins Auge hätte stechen müssen. Jedenfalls weigerte sich die Behörde, den Bescheid zu korrigieren. Erst der Steuerberater konnte überzeugen und die unglaubliche Forderung wurde auf die tatsächlich geschuldete Summe herabgesetzt. So weit, so gut. Die Sache ging jedoch noch weiter. Steuerberater werden bekanntlich nach einer eigens für diesen Berufsstand erstellten Gebührenordnung entlohnt.
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, also grob gesprochen, nach der Steuerschuld. Bei der hier in Frage stehenden Summe hätte dem Berater streng nach der Gebührenordnung ein Honorar von über zwei Millionen Euro zugestanden. Genau diesen Betrag forderte er vom Land Bayern auch ein. Es kam, wie man sich denken kann, zu einer juristischen Auseinandersetzung. Vom plötzlichen Reichtum musste der Steuerfachmann sich zwar verabschieden, aber trotzdem wurde der Fehler für das Finanzamt teuer. Nicht weniger als fünfzehn Tausend Euro mussten schließlich an Gebühren bezahlt werden, die laut geschlossenem Vergleich einer wohltätigen Organisation zugute kommen sollten.
Grundsätzlich muss das Finanzamt für seine Fehler gerade stehen, und es muss auch die Kosten für einen Anwalt oder Steuerfachmann tragen, wenn der Bürger sich aus eigener Kraft nicht gegen die Beamten durchsetzen kann. So hat das Gericht entschieden.