Die gerade zu Ende gegangene Ferienzeit bot wieder für viele Schüler die Gelegenheit, sich mit kleinen Jobs etwas zum Taschengeld dazu zu verdienen. Die typischen Tätigkeiten sind dabei Zeitungen austragen oder in der Gastronomie aushelfen. Für viele ist dies die erste Erfahrung, eigenes Geld zu verdienen. Leider erfahren solche Schüler, deren Eltern von Harz IV leben müssen, dass Armut eine Problem der Herkunft ist. Von dem Geld, dass sich ein junger Mensch aus solchen Verhältnissen dazu verdient, darf er nämlich so gut wie nichts behalten.Normalerweise zahlen Schüler weder Sozialabgaben und schon gar keine Steuern.
Der Bruttoverdienst wird also in der Regel in voller Höhe als Lohn ausgezahlt, was auch finanziell wenig attraktive Stundenlöhne gleich in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt. Da die Dauer der Beschäftigung begrenzt ist, kann von Anfang an abgesehen werden, dass eine Steuer,- oder Sozialabgabenpflicht nicht entstehen kann. Ist der Verdienst doch einmal so gut, dass er Steuern fällig werden, erhält man dieses Geld mit der nächsten Steuererklärung wieder zurück. Das der steuerfreie Grundfreibetrag von knapp achttausend Euro bei einem Ferienjob erreicht wird, dürfte wohl kaum vorkommen.
Kinder von Harz IV – Familien müssen zwar ebenfalls weder Steuern noch Abgaben zahlen, aber alles was sie verdienen wird automatisch zum Familieneinkommen hinzu gerechnet. Im Beamtendeutsch nennt sich das Bedarfsgemeinschaft. Lediglich ein Freibetrag von einhundert Euro wird davon ausgenommen. Vom Verdienst des Jugendlichen darf dieser noch weiter zwanzig Prozent behalten, der übrige Betrag wird voll angerechnet.
Konkret bedeutet dies, wenn ein Job in einem Monat vierhundert Euro einbringt, darf er davon einhundert als Freibetrag behalten und nochmal zwanzig Prozent zusätzlich, was insgesamt einhundertsechzig Euro ausmacht. Er behält als nicht einmal die Hälfte seines Lohns. Die Unterstützung der Familie wird für diesen Monat um zweihundertvierzig Euro geringer ausfallen. Ist der Schüler bereits erwachsen, kommt noch ein Pauschbetrag von dreißig Euro für Versicherung hinzu. Die Eltern stehen dabei in der Pflicht, dieses Einkommen zu melden. Andernfalls drohen horrende Strafen bis zu zweieinhalbtausend Euro. Wovon eine Harz IV – Familie die bezahlen können sollte, bleibt allerdings das Geheimnis der Erfinder. Im schlimmsten Fall bedeutet dies nämlich für die verantwortlichen Erzieher Haft, wenn sie eine eventuelle Geldstrafe nicht aufbringen können.
Auch wenn der Schüler den Rest des Jahres kein weiteres Einkommen hat, darf man den Ferienverdienst nicht einfach auf zwölf Monate umlegen. Entscheidend ist vielmehr das Monatseinkommen.