Um das so genannte Bankgeheimnis ranken sich viele Legenden und eine ganze Reihe falscher Vorstellungen. Tatsächlich gibt es, wenn überhaupt, nur noch wenige Orte auf der Welt, an denen ein Konto tatsächlich vollkommen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere des Staates, sicher ist. Mit dem Begriff Bankgeheimnis verbindet man unmittelbar die Schweiz oder auch Luxemburg, aber auch aus Österreich. Diesen Ländern ist gemeinsam, dass bei ihnen gesetzlich vorgeschrieben ist, wie Banken mit den Daten ihrer Kunden zu verfahren haben.
Genauer umfasst das Bankgeheimnis in der Ausprägung, wie sie in diesen drei beispielhaft aufgeführten Ländern vorliegt, die gesetzliche Verpflichtung über die Daten ihrer Kunden gegenüber Dritten zu schweigen. Dies umfasst sowohl den Umstand, dass ein Kunde überhaupt ein Konto bei dieser Bank führt und selbstredend auch alle Vorgänge, die damit zu tun haben, insbesondere Kontostand und Geldbewegungen. Diese Pflicht ist gleichzeitig auch ein Recht der Banken, das sie bei einem Auskunftsverlangen gelten machen können, um ihre Geschäftsbeziehungen zu schützen. In Deutschland steht nichts über das Bankgeheimnis im Gesetz. Der Begriff existiert im juristischen Sinne hierzulande nicht.
Eine ähnlich gelagerte Pflicht zur Diskretion begründet sich hier durch vertragliche Regelungen zwischen Bank und Kunde. Diese darf sie nur verletzen, wenn Ermittlungsbehörden auf Grund einer richterlichen Verfügung Auskunft verlangen.Der Zugriff des Staates auf Kontoinformationen wird in Deutschland allerdings immer leichter, die entsprechenden Gesetze haben inzwischen das Bankgeheimnis, sofern es das überhaupt je wirklich gab, im Grunde aufgehoben. Inzwischen genügt schon ein Verdacht, zum Beispiel des Finanzamtes, um Zugriff auf die inzwischen zentral gespeicherten Kontoinformation zu erlangen. Selbst die Sozialämter können ohne Aufwand die finanzielle Situation von Antragstellern überprüfen, und tun dies auch gerne verdachtsunabhängig.
Die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses hat zu einer erheblichen Abwanderung von Kapital ins Ausland geführt. Der ursprünglich verfolgte Zweck, durch die erweiterte Auskunftsmöglichkeit Steuerstraftaten leichter aufzudecken, hat so erst recht zu einer Senkung der Steuereinnahmen geführt. Überhaupt zeigt der reiche Erfahrungsschatz der Menschheitsgeschichte, dass der Versuch, Wohlverhalten des Bürgers zu erzwingen, immer zu einer Ausweichreaktion führt. Irgendeine Methode gibt es immer, um sich aus dem staatlichen Würgegriff zu befreien. Je stärker der bargeldlose Zahlungsverkehr also überwacht wird, desto mehr werden Gelder in Sachanlagen investiert, die man leicht verbergen kann, also etwa Edelmetalle und ähnliches, oder die Betroffenen legen ihr Geld einfach zu Hause in den Tresor, anstatt es auf einer Bank einzuzahlen. Davon Kenntnis zu erlangen, könnte dem Staat nur gelingen, wenn er das tut womit er schon begonnen hat, nämlich die Bürger möglichst vollständig in allen Lebenslagen zu überwachen und zu kontrollieren.