Hinterbliebene haben es schwer. Es ist immer ein Unterschied, ob man als Hinterbliebene eines Verstorbenen die volle Witwenrente erhält oder lediglich einen Teil. Schlielich müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Anpruch auf diese Rentenart überhaupt Bestand hat.
Was man als Hinterbliebene beachten muss, wird von der Deutsche Rentenversicherung vorgegeben.
Inhalt
Es gibt allgemeine Voraussetzungen
Grundsätzlich jedoch gilt das so genannte Sterbevierteljahr, indem die Hinterbliebene für drei Monate die Bezüge bzw. die Rente des Verstorbenen erhält. Dies ist absolut unabhängig davon, ob man als Hinterbliebene Anspruch auf die große oder die kleine Witwenrente hat.
Die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente, welche 25 % der Versichertenbezüge umfasst, liegen darin, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben muss oder nachgewiesen werden kann, dass eine Heirat nicht nur wegen der Hinterbliebenenrente geschlosse wurde.
Voraussetzungen für die große Witwenrente
Die Anwartschaft für die Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung muss mindestens fünf Jahre betragen, es sei denn, dass der Verstorbene bereits eine Rente aus der Deutschen Rente bezogen hat.
Zudem muss die Ehe mit dem Verstorbenen mindestens ein Jahr betragen. Dies sind zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen für die kleine Witwenrente. Zusätzlich kann der Hinterbliebene die große Witwenrente beantragen, wenn der Verstorbene erst ab dem Jahr 2012 verstorben ist und mindestens das 45. Lebensjahr erfüllt hat. Bis zum Jahre 2029 allerdings wird die Rentenanwartschaft auf 47 Jahre angehoben.
Eine Besonderheit des Erhalts der großen Witwenrente besteht darin, dass der Hinterbliebene ein Kind betreut und versorgt, das das 18 Lebensjahr noch nicht erfüllt hat oder behindert ist. Zudem kann die große Witwenrente sofort nach dem Sterbevierteljahr gezahlt werden, wenn der Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist.
Allerdings wird das Einkommen des Hinterbliebenen auf die Witwenrente angerechnet, wobei das bisher durch den Verstorbenen erzielte Nebeneinkommen keine Auswirkung auf die Rentenbezüge hat. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Hinterbliebene Anspruch auf die große Witwenrente, die 55 % der bisherigen Bezüge beträgt. Die wichtigste Voraussetzung für die ständige Zahlung einer Witwenrente liegt auch noch darin, dass die Hinterbliebene nicht wieder heitratet, dann verfällt die Rente in dem Monat, in dem die Hinterbliebene wieder heiratet.