Während der Weihnachtszeit werden unzählige Geschenke verteilt. Viele davon sind vielleicht auch über einen Ratenkredit finanziert worden. Nicht immer sind die Beschenkten über ein solches Geschenk begeistert. Unerwünschte Weihnachtsgeschenke lassen in den meisten Fällen wieder beim Verkäufer zurückgeben. Hier in diesem Ratgeber soll kurz dargelegt werden, welche Rechte Verbraucher bei der Rückgabe haben und was diese veranlassen können, wenn die gekaufte Ware vielleicht sogar mangelhaft ist.
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Hohe Retourenquote von 315 Millionen Paketen
Die Forschungsgruppe Retourenmanagement der Otto-Friedrich-Universität Bamberg hat eine Studie durchgeführt, wobei festgestellt wurde, dass im Jahr 2020 etwa 315 Millionen Pakete hierzulande wieder an Händler zurückgesandt worden sind. Insbesondere nach Weihnachten sind viele Beschenkte mit ihren Geschenken unzufrieden. Diese geben dann das Präsent wieder zurück oder tauschen es um.
Die Rechtsexpertin Dr. Britta Beate Schön von Finanztip rät in einem solchen Fall, dass die Verbraucher sich nicht grämen, sondern unverzüglich handeln sollen. Je schneller die Verbraucher bzw. Beschenkten auf einen Fehlkauf reagieren, umso einfacher und stressfreier gelingt die Rücksendung.
Solche Rechte haben Verbraucher bei einem Onlinekauf
In heutiger Zeit kaufen die meisten ihre Waren online ein. Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie hat der Online-Handle mächtig zugelegt. Unabhängig davon haben Verbraucher bei online gekauften Produkten ein 14-tägiges Rückgaberecht. Eine Begründung für die Rücksendung müssen diese nicht angeben. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung. Innerhalb von zwei Wochen muss der Käufer dann seinen Widerruf erklären. Dies erfolgt meist per E-Mail. Zum Zurückschicken verbleiben dann nochmals zwei Wochen.
Anzumerken ist, dass in diesem Fall der Käufer in aller Regel die Rücksendekosten trägt. Viele Onlineshops übernehmen diese aber auf freiwilliger Basis. Interessant ist, dass viele Versandhändler in der Weihnachtszeit ihre Rückgaberegeln lockern. Vielfach kann der Verbraucher dann die unerwünschten Geschenke noch bis zum Ende Januar 2022 zurückgeben. Dies sollte der Käufer aber auf jeden Fall vor dem Kauf prüfen.
Solche Rechte haben Verbraucher bei einem Kauf im Einzelhandel
Ebenso ist aber auch in vielen stationären Shops ein Umtausch problemlos möglich. Im Gegensatz zum Online-kauf bieten die Händler jedoch hier einen Umtausch freiwillig oder aus Kulanz an. Jedes Geschäft kann diesbezüglich seine eigenen Regeln aufstellen. Ebenso ist es häufig üblich, dass bei einer Rücknahme nur ein Gutschein angeboten wird. Eine Erstattung in Geldeswert ist daher nicht immer möglich.
Wie gehe ich mit mangelhafter Ware um?
Falls sich herausstellt, dass die Ware mangelhaft ist, hat der Kunde ein Recht auf eine Reparatur oder Ersatzware. Nicht immer kann der Käufer eine Reparatur oder einen Ersatz gewährleisten. Falls zum Beispiel die Ersatzteile für eine Reparatur fehlen oder die Ersatzware nicht mehr lieferbar ist, hat der Kunde die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern.
Falls der Verkäufer weder eine Reparatur oder einen Umtausch anbietet, hat der Käufer letztlich auch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Für die Anzeige eines Mangels gibt es keine spezielle Frist. Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag verjähren in aller Regel erst nach zwei Jahren. Dies gilt übrigens auch beim Kauf von gebrauchter Ware. Kunden sollten sofort nach Entdecken des Fehlers den Verkäufer darauf aufmerksam machen. Wie die Rechtsexpertin darlegt, sollte dem Verkäufer nicht die Chance gegeben werden, dass dieser den Mangel auf den Kunden zugeschoben wird.