Egal ob kleine oder große Kreditsummen – die meisten Kreditinstitute verlangen bei einem Kreditantrag gewisse Sicherheiten für den Kredit. Die Ursache dafür ist stets darin zu sehen, dass Kreditinstitute ihr Risiko minimieren wollen, falls es beim Kreditnehmer zur Zahlungsunfähigkeit kommen sollte. Gerne gesehene Sicherheiten sind vor allem Immobilien und Grundstücke, da diese in der Regel einen hohen Gegenwert bieten.
Oft verfügt ein Kreditnehmer nicht über ausreichend Sicherheiten, damit ein Kredit überhaupt gewährt wird. In diesem Falle kommen Zusatzsicherheiten ins Spiel. Dies kann beispielsweise eine Bürgschaft oder eine Teilbürgschaft sein. Diese Zusatzsicherheiten werden vor allem dann verlangt, wenn ein Kreditnehmer keine einwandfreie Bonität vorlegen kann – teilweise sogar während der Kreditlaufzeit, wenn die routinemäßige Überprüfung des Kreditnehmers eine negative Schufa-Entwicklung ergibt.
Eine weitere Zusatzsicherheit kann auch das Gehalt sein, hier wird dem Kreditinstitut ein Pfandrecht gewährt. Weitere beliebte Optionen zur Kreditabsicherung sind Wertpapierpfandrechte und Verpfändungen des Bankguthabens ebenso wie Bausparverträge, die solange im Besitz des Kreditgebers bleiben, bis ein Kredit vollständig abbezahlt ist, oder der Immobilienwert alleine zur Deckung Restschuld ausreicht. Danach erfolgt die Rückübertragung der Zusatzsicherheiten an den Kreditgeber übertragen oder eine erneute Kreditaufnahme, die durch Zusatzsicherheiten abgesichert ist.
Fazit: Durch Zusatzsicherheiten vergrößert ein Kreditnehmer seine Chancen auf einen Kredit, der über den üblichen Finanzierungsrahmen hinausgeht. Verfügt der Kreditnehmer nicht über die nötigen Zusatzsicherheiten, misst sich die Kredithöhe in der Regel am Gegenwert einer einfachen Sicherheit.