Umschuldungskredite gehören sicherlich den Darlehensarten, die von den Banken meisten vergeben werden.Dennoch sind sich viele Antragsteller nicht sicher, wie eine Umschuldung überhaupt abläuft?
Inhalt
Umschuldungsdarlehen
Mithilfe eines Umschuldungskredits lassen sich auch mehrere, bereits bestehende Verbindlichkeiten bündeln, sodass nur noch eine Rate im Monat beglichen werden muss. Zudem ist es möglich, einiges zu sparen.
Bei einem Umschuldungsdarlehen handelt es sich um einen Kredit, der nicht dazu aufgenommen wird, um beispielsweise die verschiedensten Anschaffungen zu finanzieren, sondern mit der Darlehenssumme werden bereits bestehende Verbindlichkeiten abgelöst. Diese Vorgehensweise macht vor allem dann Sinn, wenn der Zinssatz des Umschuldungskredits unter dem Zinsniveau des alten Darlehen liegt. So ist es mithilfe von einem Umschuldungsdarlehen durchaus machbar, einiges zu sparen.
Außerdem bietet es sich an, einen solchen Kredit dazu zu nutzen, um mehrere Verbindlichkeiten mithilfe eines einzigen Umschuldungsdarlehen abzulösen. Auf diese Weise muss jeden Monat nur noch eine einzige monatliche Rate beglichen werden. Diese fällt oftmals sogar niedriger aus, als wenn von mehreren monatliche Raten verschiedener Darlehen zu begleichen sind. So verbleibt hier zumeist sogar monatlich mehr Geld im Portemonnaie.
Damit die Banken ein Umschuldungsdarlehen vergeben, muss der angehende Kreditnehmer jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen legen die Banken gemeinhin einen hohen Wert. Ebenso muss in der Regel ein fester, deutscher Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto vorhanden sein. Die genauen Vorgaben können allerdings je nach Bank variieren.
Die Rückzahlung eines Umschuldungsdarlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten. So profitiert man hier einer sehr hohen Übersichtlichkeit und Planbarkeit. Sobald die letzte Rate beglichen ist, hat der Kreditnehmer das Darlehen vollständig getilgt und der Kreditnehmer somit schuldenfrei.
Kreditangebote vergleichen
Wenn die Aufnahme eines Umschuldungskredits geplant ist, wird am besten vorab ein Kreditvergleich durchgeführt.
Bevor jedoch ein Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, ist es unbedingt ratsam, die verschiedenen Kreditangebote der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Diese differenzieren sich häufig sogar sehr deutlich voneinander.
So sorgen zum Beispiel bereits geringfügige Unterschiede beim Zinssatz, je nach Darlehenssumme, oftmals für eine recht große Einsparung. Beim Vergleich der Zinsen wird am besten vor allem auf den effektiven Jahreszinssatz geachtet, da dieser bereits sämtliche Darlehenskosten enthält. Beim Nominalzinssatz ist das dagegen nicht der Fall.
Außerdem ist es beim Vergleich der verschiedenen Kreditangebote unbedingt ratsam, nicht nur die Zinssätze, sondern ebenfalls die diversen Sonderleistungen zu beachten, die von den Banken angeboten werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die kostenfreie Möglichkeit von Sondertilgungen, einen variablen Tilgungssatz und das Aussetzen einer monatlichen Rate bei einem finanziellen Notfall.
Durch einen Vergleich kann oftmals nicht nur das Konto deutlich geschont werden, sondern es ist oftmals ebenfalls machbar, die Rückzahlung des Darlehen etwas individueller zu gestalten.
Ablauf
Eine Umschuldung ist in der Regel recht einfach und unkompliziert durchführbar. Oftmals übernimmt die neue Bank sogar einige Formalitäten für den Kreditnehmer.
Zunächst ist es wichtig, den bisherigen Kreditvertrag genau zu überprüfen. Wichtig hierbei ist vor allem die geltende Kündigungsfrist sowie ob eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist oder nicht.
Anschließend bietet es sich an, mit den infrage kommenden Umschuldungsangeboten die Bank aufzusuchen, die den bisherigen Kredit vergeben hat. Oftmals zeigen sich die Kreditinstitute bereit zu verhandeln, sodass die Umschuldung unter Umständen sogar direkt bei derselben Bank, nur zu einem günstigeren Zinssatz, durchgeführt werden kann.
Ist dies jedoch nicht möglich, beziehungsweise kommt diese Vorgehensweise nicht infrage, wird der Umschuldungskredit bei einer anderen Bank aufgenommen. Der bisherige Kredit muss in Schriftform gekündigt werden. Außerdem ist es ratsam, die Bank um einen Bestätigung des Kündigungstermins zu bitten. Oftmals übernimmt jedoch das Kreditinstitut, bei dem das Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, diese Formalitäten. Steht der komplette Betrag, den es abzulösen gilt, fest, wird das neue Kreditinstitut den jeweiligen Ablösetermin festlegen und sich in der Regel ebenfalls um die fristgerechte Überweisung des Geldbetrages kümmern.
Wurde der Umschuldungskredit ausbezahlt und somit der bisherige Kredit damit abgelöst, müssen fortan nur noch die monatlichen Darlehensraten des Umschuldungskredits getilgt werden. Dementsprechend ist die Durchführung einer Umschuldung recht einfach und unkompliziert.
Umschuldungskredit abgelehnt?
Lehnt die Bank die Vergabe eines Umschuldungskredits ab, ist es oftmals mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers doch noch möglich, zu einem solchen Darlehen zu gelangen.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass die Banken die Vergabe eines Umschuldungskredits ablehnen. Die Hintergründe hierfür können vielseitig sein. So ist es zum Beispiel möglich, dass zwischenzeitlich ein niedrigeres Einkommen vorhanden ist oder dass sich die Bonität verschlechtert hat. Hier ist es jedoch immer noch möglich, den alten Kredit zu belassen und die dementsprechenden Ratenzahlungen beizubehalten.
Alternativ ist es jedoch gemeinhin auch machbar, bei der Beantragung eines Umschuldungskredits einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer anzugeben. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die ausgewählte Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das der Fall steht einer erfolgreichen Umschuldung gemeinhin nichts mehr im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er mit einem solchen, vertraglichen Verhältnis eingeht. Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu tilgen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen beziehungsweise den zweiten Kreditnehmer. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits die restliche, noch offene Darlehensschuld begleichen muss. Zudem besteht oftmals eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld gut überlegt werden.
Im Allgemeinen können die verschiedensten Personen hiernach gefragt werden. So ist es gemeinhin beispielsweise möglich, die Eltern oder auch Geschwister um eine Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft zu bitten. Selbst gute Freunde bieten sich hierfür an. Im Idealfall wird jedoch eine Person ausgewählt, zu der generell ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht. Denn sollte es beispielsweise einmal zu einem finanziellen Problem kommen, dann stehen hier im Allgemeinen die Chancen recht gut, dass sich dennoch friedlich, ohne Streitigkeiten, geeignet beziehungsweise gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Und das ohne, dass das einst gute Verhältnis hierunter leidet. Wird dagegen beispielsweise die ungeliebte Schwiegermutter nach einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft gefragt, dann sind hier in der Regel eher Streitigkeiten zu befürchten, die das ohnehin bereits angespannte Verhältnis noch weiter belasten.