Obwohl die Bezeichnung „Hausfrauenkredit“ heutzutage nicht mehr allzu geläufig ist, wird sie dennoch hin und wieder verwendet. Hierbei handelt es jedoch schlichtweg um einen Kleinkredit, der natürlich nicht nur Hausfrauen vorbehalten ist. So bietet sich diese Darlehensart zum Beispiel ebenfalls für Auszubildende, Studenten oder Rentner an. Üblicherweise richtet sich ein solcher Kredit heutzutage somit verstärkt eher an Geringverdiener.
Der Ausdruck selbst stammt noch aus einer Zeit, in der der Mann arbeitete und die Frau zu Hause den Haushalt führte. Reichte das Geld nicht aus, war es ihr, unter Einverständnis und Bürgschaft ihres Mannes, möglich, einen Hausfrauenkredit zu beantragen.
Inhalt
Monatliche Ratenhöhe
Idealerweise wird vorab berechnet, wie hoch die monatliche Rate ausfallen kann.
In vielen Fällen wird ein Hausfrauenkredit für einen ganz bestimmten Verwendungszweck aufgenommen. Dementsprechend steht hier oftmals bereits die jeweils gewünschten Darlehenshöhe fest.
Allerdings empfiehlt es sich, vorab einen Haushaltsplan zu erstellen, um so sicherzugehen, dass die monatlich anfallende Rate auch wirklich bezahlbar ist. Hierfür werden am besten die regelmäßigen Einnahmen und anschließend die regelmäßigen sowie ebenfalls unregelmäßigen Ausgaben aufgelistet. So ist sichergestellt, dass auch wirklich alle anfallenden Ausgaben beglichen werden können. Ist das geschehen, werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Bei dem Ergebnis handelt es sich um die Summe, die dem Kreditnehmer zur freien Verfügung offen steht.
Hiervon wird dann auch die monatliche Darlehensrate beglichen. Allerdings ist es nicht empfehlenswert, den vollständigen Betrag für die Monatsrate zu verwenden. Es empfiehlt sich, für etwaige Notfälle eine gewisse Summe zur Seite zu legen, damit es auch in einem solchen Fall nicht zu einer finanziellen Notlagen kommt.
Generell gilt es zudem zu Bedenken, dass die monatliche Ratenzahlung sowie die Laufzeit des Darlehens immer voneinander abhängig sind. Wer sich für eine kürzere Laufzeit entscheidet, begleicht zwar eine höhere Monatsrate, muss dafür aber auch weniger Zinsen bezahlen. Bei einer längeren Laufzeit verhält es sich dagegen so, dass mehr Zinsen anfallen, dafür jedoch eine geringe monatliche Belastung vorhanden ist.
Dementsprechend empfiehlt es sich zwar, eine kürzere Laufzeit auszuwählen, jedoch muss die monatliche Rate immer ohne Probleme bezahlbar sein; was mithilfe eines Haushaltsplans gut errechenbar ist.
Ablauf
Der übliche Ablauf eines Hausfrauenkredits beziehungsweise eines Kleinkredits sieht wie folgt aus:
1. Vergleichen: Zunächst einmal gilt es, die verschiedenen Darlehensangebote der Banken gut miteinander zu vergleichen. Immerhin existieren hier häufig sehr unterschiedliche Offerten, sodass es mithilfe eines Vergleichs in der Regel recht einfach möglich ist, das eigene Konto zu schonen.
Außerdem ist es ratsam, neben dem Zinssatz ebenfalls die verschiedenen Sonderleistungen der Banken zu beachten. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, das Aussetzen der Bezahlung einer monatlichen Rate im Notfall sowie ebenfalls ein variabler Tilgungssatz.
Die verschiedenen Sonderleistungen führen dazu, dass es, in einem bestimmten Maß, machbar ist, die Rückzahlung des Darlehens an die eigenen, derzeitigen, finanziellen Möglichkeiten anzupassen.
Ein Online-Kreditvergleich, als Beispiel, kann hier eine recht einfache sowie unkomplizierte Option sein, um die diversen Offerten gut miteinander zu vergleichen.
Anschließend gilt es, sich ein bestimmtes Kreditangebot auszusuchen.
2. Kreditanfrage stellen: Steht fest, welchen Hausfrauenkredit man nutzen möchte, ist es auf der betreffenden Online-Seite des Anbieters nur noch notwendig, einige Daten einzugeben. Anschließend kann die Anfrage bereits über das Internet abgeschickt werden.
In vielen Fällen erhält der Antragsteller bereits innerhalb sehr kurzer Zeit zunächst eine unverbindliche Kreditzusage oder auch -ablehnung zugeschickt. Im Falle eines positiven Bescheids versendet die betreffende Bank zugleich ein, wiederum unverbindliches, Darlehensangebot.
3. Darlehensvertrag ausfüllen und unterschreiben: Das Angebot sollte gut durchgelesen werden; bei Nicht-Gefallen ist es immer noch möglich, die Offerte abzulehnen.
Ist es jedoch gewünscht, das Kreditangebot anzunehmen, dann muss der Vertrag vollständig ausgefüllt und mit den benötigten Unterlagen versehen werden.
4. Legitimation: Sobald dies erledigt ist, muss auch bei einem Hausfrauenkredit eine Legitimation durchgeführt werden. Je nach Bank wird hierfür entweder das PostIdent-Verfahren verwendet oder es ist alternativ dazu möglich, das VideoIdent-Verfahren zu nutzen.
Letzteres kann ganz bequem, mithilfe eines Computers, einer Internet-Verbindung und einer Webcam durchgeführt werden. Beim PostIdent-Verfahren ist es dagegen notwendig, eine Postfiliale aufzusuchen.
Achtung: Bei beiden Varianten ist es unabdingbar, gültige Ausweispapiere, in der Regel den Personalausweis oder Reisepass, vorzuzeigen.
Im Rahmen des PostIdent-Verfahrens wird der Postangestellte die Unterlagen an die Bank schicken, während beim VideoIdent-Verfahren die Übermittlung online geschieht.
5. Überprüfung/Auszahlung des Darlehens: Sobald der unterschriebene Darlehensvertrag mit sämtlichen, notwendigen Unterlagen bei der Bank eingegangen ist, wird diese alles eingehend Überprüfen.
Steht der Vergabe eines Hausfrauenkredits nichts im Wege, erhält der Darlehensnehmer eine dementsprechende Nachricht. Zudem wird der gewünschte Kreditbetrag innerhalb kurzer Zeit auf das im Vertrag angegebene Girokonto ausbezahlt.
Verwendungszweck
Der Darlehensbetrag eines Hausfrauenkredits wird üblicherweise zur freien Verfügung ausbezahlt.
Da es sich bei einem Hausfrauenkredit üblicherweise um ein Darlehen ohne festen Verwendungszweck handelt, steht der Darlehensbetrag dem Kreditnehmer zur freien Verfügung. So ist es möglich, die Summe je nach Wunsch auszugeben.
Wurde das Darlehen zum Beispiel aufgenommen, um einen neuen Kühlschrank anzuschaffen, dann ist es etwa auch möglich, sich für eine Kühl-/Gefrierkombination zu entscheiden. Oder es wird doch günstigeres Gerät ausgewählt und zusätzlich neue Küchenstühle erstanden. Die Entscheidungsgewalt liegt hier beim Darlehensnehmer: es ist somit normalerweise nicht notwendig, diesbezüglich erst bei der Bank nachzufragen.
Mit einem Hausfrauenkredit, der von den Banken zur freien Verwendung vergeben wird, ist man somit sehr flexibel.
Voraussetzungen
Allerdings ist es auch für die Vergabe eines Hausfrauenkredits notwendig, die verschiedenen Voraussetzungen zu erfüllen.
Dazu gehört, dass der Antragsteller bereits die Volljährigkeit erreicht hat. Außerdem ist ein sicheres, regelmäßiges Einkommen unbedingt vonnöten. Des Weiteren gehört eine positive Schufa-Auskunft sowie eine gute Bonität ebenfalls dazu. Außerdem verlangen die Banken in der Regel einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Sollte jedoch beispielsweise das Einkommen nicht ausreichen und/oder es ist nicht möglich, die anderen Voraussetzungen zu erfüllen, wird es üblicherweise schwer, einen Hausfrauenkredit zu erhalten.
Es besteht jedoch zumeist die Option mithilfe eines Bürgen oder auch eines zweiten Darlehensnehmers dennoch den gewünschten Kredit zu bekommen. Sehr wichtig hierbei ist, dass der Bürge/zweite Kreditnehmer dann seinerseits die diversen Vorgaben der Banken erfüllt. Ist das der Fall, ist es normalerweise problemlos möglich, das Darlehen zu bekommen.
Der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer sollte die Bürgschaft/die Mit-Unterschrift jedoch gut überdenken: denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten selbst zu begleichen, dann muss er für die restliche Darlehenssumme einstehen und das vollumfänglich.