Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist im Kreditgeschäft keine Seltenheit: entweder kann man sich hierfür optional entscheiden oder die Versicherung wird von der Bank als ein „Muss“ für eine erfolgreiche Darlehensvergabe angesehen. Doch muss in diesen Fällen unbedingt eine Restschuldversicherung sein oder gibt es auch Alternativen?
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Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung sichert den Kreditnehmer, je nachdem, welche Variante ausgewählt wird, gegen unterschiedliche Risiken ab.
Mithilfe einer Restschuldversicherung ist es möglich, einen Kredit abzusichern. Sollte es zu einem Notfall kommen, dann tritt die Versicherung und tilgt die Raten des Darlehen. Auf diese Weise ist es dem Kreditnehmer möglich, sich selbst sowie ebenfalls die Familie vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen. Eine Restschuldversicherung wird üblicherweise zusammen mit dem gewünschten Darlehen abgeschlossen läuft generell immer so lange, wie der „dazugehörige“ Kredit bei der Bank.
Allerdings ist eine Restschuldversicherung nicht gleich eine Restschuldversicherung. So bestehen hier in der Regel drei verschiedene Varianten beziehungsweise Absicherungsoptionen, zwischen denen der Kreditnehmer auswählen kann. Die erste Option sichert den Kreditnehmer im Todesfall ab, während bei der zweiten Möglichkeit zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeit abgesichert ist. Die dritte Variante beinhaltet neben der Absicherung im Todesfall und der Arbeitsunfähigkeit ebenfalls die Absicherung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit sowie bei einer Scheidung.
Allerdings muss hier unbedingt immer der jeweilige Vertrag beachtet werden, denn oftmals verhält es sich so, dass die verschiedensten Risiken in den Klauseln der Restschuldversicherung ausgeschlossen sind.
Dazu kommt, dass eine Restschuldversicherung in einigen Fällen optional abgeschlossen werden kann, während in anderen Fällen die Bank auf einen Abschluss drängt, damit es zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt. Letzteres ist beispielsweise oftmals bei einer nicht ganz so guten Bonität des Antragstellers üblich. In der Regel wird die Restschuldversicherung, wenn sie für eine Darlehensvergabe unbedingt notwendig ist, im Effektivzinssatz berücksichtigt. Dementsprechend erhöhen sich hier dann auch die Kosten für das Darlehen.
Alternativen
Zu den gängigen Alternativen einer Restschuldversicherung zählt die Risikolebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung.
Es ist jedoch auch möglich, anstelle einer Restschuldversicherung auf dementsprechende Alternativen zurück zu greifen. Diese können sogar unabhängig von dem gewünschten Darlehen abgeschlossen werden, decken im Regelfall aber dennoch die hauptsächlichsten Risiken ab, die zu einer Gefahr für die Rückzahlung des Darlehen werden könnten. Zudem bieten sich die Alternatvien ebenfalls außerhalb des Bereichs der Darlehensabsicherung an.
Zu den üblichen Alternativen einer Restschuldversicherung, für die sich angehende Kreditnehmer gerne entscheiden, gehört die Risikolebensversicherung. Eine solche Versicherung trägt dazu bei, dass die Familie, im Todesfall des Kreditnehmers, zusätzlich zu der Trauer nicht auch finanzielle Schwierigkeiten stemmen muss.
So ist es in einer solchen Situation beispielsweise möglich, von dem Darlehensbetrag den Kredit zu finanzieren und die Kosten für die Beerdigung zu begleichen. Die Kosten für eine solche Versicherung variieren und hängen beispielsweise auch vom Alter sowie dem Gesundheitszustand des Darlehensnehmer ab. Vorteilhaft bei einer Risikolebensversicherung ist außerdem, dass sie ebenfalls als Darlehenssicherheit für weitere Kredite verwendet werden kann.
Zu den weiteren Alternativen einer Restschuldversicherung zählen Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie private Unfallversicherungen. Diese beiden Versicherungsarten zahlen bei Krankheit des Kreditnehmers entweder eine lebenslange Rente, oder, bei einer Unfallversicherung, die im Vertrag vereinbarte Einmalzahlung.
Eine Berufsunfähigkeitsrente greift in der Regel bei fast allen Krankheiten, durch die es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich ist, 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit auszuüben. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich hierbei um eine psychische oder physische Erkrankung dreht. Eine Unfallversicherung sichert dagegen, wie die Bezeichnung bereits andeutet, verschiedene, körperliche, unfallbedingte Schäden ab. Unter Umständen kommt sie zudem für etwaige kosmetische Eingriffen auf, die nach einem Unfall notwendig werden.
Generell sollte jedoch unbedingt beachtet werden, dass ganz gleich, ob man sich für eine Restschuldversicherung oder eine Alternative entscheidet, die jeweiligen Beiträge beglichen werden müssen. Das wiederum bedeutet, dass die finanzielle Belastung ansteigt. Um sicherzugehen, ob diese ohne Weiteres gestemmt werden kann, ist es somit unbedingt empfehlenswert, hier vorab gut nachzurechnen, ob das auch wirklich der Fall ist.
Für wen geeignet?
Vor allem für bestimmte „Zielgruppen“ eignet sich die Aufnahme einer Restschuldversicherung.
Bevor man sich für oder gegen eine Restschuldversicherung entscheidet, ist es jedoch ratsam, die jeweiligen Vor- und Nachteile gut abzuwägen. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Versicherung bei unvorhergesehenen Gehaltsausfällen davor schützt, die Raten des Kredits nicht mehr tilgen zu können. Nachteilig dagegen ist, dass die Restschuldversicherung, wie bereits oben erwähnt, das Darlehen verteuert.
Im Allgemeinen bietet sich der Abschluss einer Restschuldversicherung vor allem dann an, wenn der Kreditnehmer gleichzeitig der Alleinverdiener der Familie ist. Doch auch Darlehensnehmer mit einer schlechten Bonität sind hiermit gut beraten. Dies gilt ebenfalls für Darlehensnehmer mit einem Arbeitsverhältnis, dass eher unsicher ist.
Restschuldversicherung kündigen
Es bestehen im Allgemeinen drei Optionen, wie es möglich ist, eine Restschuldversicherung zu kündigen. Wichtig hierbei sind jedoch auch die individuellen Klauseln der Versicherungspolice.
Wurde, beispielsweise bei Abschluss eines Ratendarlehens, eine Restschuldversicherung abgeschlossen, dann bestehen im Allgemeinen gleich drei Optionen, wie diese gekündigt werden kann.
Dazu gehört, dass es dem Darlehensnehmer erlaubt ist, die gesetzliche Widerrufsfrist zu nutzen, die insgesamt 14 Tage beträgt. Beachtet werden muss hierbei, dass die Frist üblicherweise nach dem Erhalt der Versicherungsunterlagen per Post berechnet wird.
Eine weitere Option, die Restschuldversicherung zu kündigen, ist, wenn das dazugehörige Darlehen abgelöst wird. Das bedeutet: Wenn der dazugehörige Kredit getilgt wird, ist es ebenfalls möglich, die Restschuldversicherung zu kündigen. Das gilt ebenfalls bei einer Umschuldung des Darlehen. Seit Juni des Jahres 2010 ist hier eine Kündigung der Versicherung mit einer Frist von einem Monat zu jedem Zeitpunkt durchführbar. Bei der dritten Kündigungsmöglichkeit handelt es sich um die sogenannte „ordentliche Kündigung“. Das bedeutet, dass hierfür die jeweiligen Kündigungsfristen beachtet werden müssen, die in dem persönlichen Darlehensvertrag integriert sind.
Fazit
Der Abschluss einer Restschuldversicherung kann somit durchaus sinnvoll sein. Allerdings gilt es hier auch die jeweiligen Alternativen zu beachten und anschließend die geeignete Variante für den eigenen Bedarf auszuwählen. Unbedingt beachtet werden muss hierbei jedoch, dass, ganz gleich, ob eine Restschuldversicherung oder eine Alternative ausgewählt wird, immer die finanzielle Belastung ansteigt. Die jeweilige Absicherung ist schließlich nicht kostenfrei, sodass auch die Beiträge bezahlt werden wollen.
Eine Restschuldversicherung kann zudem, unter den oben genannten Bedingungen, auch gekündigt werden. Es ist also nicht immer unbedingt notwendig, die abgeschlossene Versicherung weiterhin zu behalten. Hier ist es aber auch wichtig, die jeweiligen Bedingungen, die im Versicherungsvertrag ausgehandelt wurden, zu beachten.