Die eigenen vier Wände sollten ebenfalls im Alter ohne Probleme bewohnbar sein. Aufgrund dessen ist es ratsam, rechtzeitig vorher über einen altersgerechten Wohnraum-Umbau nachzudenken beziehungsweise einen solchen durchzuführen. Da hierfür jedoch zumeist recht hohe Summen zusammenkommen, die gemeinhin nicht einfach mit dem Betrag, der sich auf dem Girokonto befindet, beglichen werden können, bietet sich die Aufnahme eines Kredits an.
Inhalt
Kreditaufnahme für einen altersgerechten Umbau?
Ein frühzeitiger, altersgerechter Umbau ist generell lohnenswert, da es auf diese Weise möglich ist, trotz den verschiedensten, körperlichen Beschwerden im Eigenheim wohnen zu bleiben.
Während in manchen Fällen schlichtweg das Ersparte nicht ausreicht oder auch keine dementsprechenden Gelder vorhanden sind, kann es unter Umständen beispielsweise ebenfalls sein, dass man bereits existierende Wertanlagen nicht anbrechen möchten beziehungsweise diese noch nicht fällig sind. In diesen Fällen ist die Aufnahme eines Kredits eine sehr gute Möglichkeit, um rechtzeitig vor dem Älterwerden einen altersgerechten Umbau des Hauses oder der Eigentumswohnung durchzuführen.
Während es in jungen Jahren für die meisten Menschen beispielsweise kein Problem darstellt, eine gewisse Anzahl an Treppen zu steigen, stellt dies für ältere Leute oftmals eine kaum zu überwindende Hürde da. Eventuell werden auch Gehhilfen oder Rollstühle benötigt, sodass ein ebenerdiger Zugang unabdingbar ist. Diese und ähnliche Probleme können in der Zukunft auf den Immobilienbesitzer zukommen, sodass es wesentlich besser ist, noch bevor es zu den verschiedensten Problemen kommt, vorzusorgen und die Wohnung beziehungsweise das Haus dementsprechend umzubauen. Dazu kommt, dass es für die meisten Menschen schwierig ist, mit einer kleinen Rente einen solchen Umbau noch zu finanzieren.
Kredit
Mithilfe eines Modernisierungs- oder Renovierungskredits sind die unterschiedlichsten Vorhaben finanzierbar.
Die meisten Banken bieten heutzutage Modernisierungs- und/oder Renovierungskredite an. Da die Übergänge hier fließend sind, ist es ratsam, sich hier rechtzeitig vorab zu erkundigen, welches Darlehen für welche Vorhaben verwendet werden kann. So ist es zum Beispiel mithilfe eines solchen Kredits möglich, die eigenen vier Wände barrierfrei zu gestalten und ebenerdige Duschkabinen einzubauen, Türrahmen zu verbreitern und Treppenlifte einzubauen.
Im Allgemeinen werden beide Kreditarten in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt, sodass der Darlehensnehmer von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit profitiert. Sobald die letzte Kreditrate beglichen wurde, ist der Darlehensnehmer schuldenfrei.
Allerdings muss der Antragsteller, um zu einem Modernisierungs- oder Renovierungskredit zu gelangen, verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine positive Auskunft der Schufa sowie ebenfalls eine gute Bonität. Aber auch ein festes, sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe ist für die Banken unabdingbar. Zudem wird gemeinhin ein fester, deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto verlangt. Die diversen Vorgaben können je nach Bank jedoch etwas variieren.
Sollte es nicht machbar sein, die verschiedenen Voraussetzungen der Kreditinstitute zu erfüllen, ist es in der Regel jedoch immer noch möglich, einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer zu benennen beziehungsweise mit hinzuzuziehen, der seinerseits die diversen Vorgaben erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe normalerweise nichts mehr im Wege, sodass der altersgerechte Wohnraumumbau doch noch stattfinden kann.
Förderungsmöglichkeiten
Altersgerechte Wohnraumumbauten werden mit den verschiedensten Programmen gefördert, sodass es möglich ist, einiges zu sparen.
Zusätzlich zu der Kreditaufnahme existiert jedoch ebenfalls die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Ist ein altersgerechter Umbau des Wohnraumes geplant, existieren hier verschiedene Optionen. So ist es zum Beispiel machbar, bei der KfW-Bank einen dementsprechenden Kredit zu beantragen. Von dieser Möglichkeit können jedoch nicht nur Eigentümer, sondern ebenfalls Mieter, die eine dementsprechende Einverständniserklärung des Vermieters besitzen, Gebrauch machen.
Mit dem speziellen Programm der KfW-Bank, das einen solchen Umbau fördert, ist es zum Beispiel machbar, eine intelligente Haustechnik zu installieren und/oder einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Des Weiteren unterstützt das Kreditinstitut zum Beispiel den Kauf von Eigentumswohnungen, die den jeweiligen Programm-Kriterien entsprechen. Zudem ist es bei Bedarf auch machbar, das Programm mit weiteren Programmen zu kombinieren, die die KfW-Bank anbietet.
Dazu kommt, dass viele Bundesländer ebenfalls die Entstehung von barrierfreiem Wohnbau oder dementsprechende Umbaumaßnahmen fördern. Dies ist zum Beispiel mithilfe von zinsgünstigen Darlehen oder auch durch Zuschüsse machbar.
Aber auch die Landesbanken bieten eigene Programme oder es findet eine Vermittlung zu einem Kredit der KfW-Bank statt, sodass der bereits günstige Zinssatz hier noch einmal günstiger gestaltet wird.
Da die diversen Programme je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen, ist es am besten, sich direkt vor Ort zu erkundigen. Üblicherweise geben jedoch auch die Banken hierüber gerne Auskunft; es zahlt sich also wortwörtlich aus, hier einmal direkt nachzufragen.
Steuern
In vielen Fällen ist es zudem machbar, einen altersgerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses von der Steuer abzusetzen.
Ein altersgerechter Umbau der eigenen vier Wände ist jedoch nicht nur sehr gut mithilfe eines Kredits finanzierbar und kann auf die unterschiedlichsten Arten gefördert werden, sondern die verschiedensten Ausgaben lassen sich ebenfalls bei der Steuererklärung, als „außergewöhnliche Belastung“ aufführen.
Jedoch muss hierfür unbedingt beachtet werden, dass der Darlehensnehmer ein ärztliches Attest vorweisen kann, dass der Umbau der Wohnung beziehungsweise des Hauses aus gesundheitlicher beziehungsweise medizinischer Sicht notwendig gewesen ist. Der Grund hierfür kann zum Beispiel eine bestimmte Erkrankung sein oder schlichtweg auch das Alter.
So ist es für das Finanzamt zum Beispiel akzeptabel, wenn ein barrierefreier Zugang zum Hauseingang geschaffen wird oder der Einbau einer Sitzbadewanne erfolgt. Allerdings sind hierfür lediglich die üblichen Standardausfertigungen von der Steuer absetzbar. Die verschiedensten Luxusausführungen, die im Handel ebenfalls zu finden sind, werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Fazit
Es ist generell empfehlenswert, rechtzeitig daran zu denken, einen altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände durchzuführen. Denn oftmals ist es auf diese Weise machbar, auch noch in einem hohen Alter im Eigenheim zu leben, ohne mit den verschiedensten baulichen Schwierigkeiten kämpfen zu müssen.
Die Kombination aus einem Modernisierungskredit beziehungsweise einem Renovierungskredit und einer Fördermöglichkeit, wie etwa einem Darlehen der KfW-Bank, bietet sich hierfür auf ideale Weise an. So ist es zum einen machbar, das Eigenheim dementsprechend umzubauen und zum anderen ist es zusätzlich möglich, eine nicht zu verachtende Summe zu sparen.
Da derartige Kredite in der Regel mit monatlich gleichbleibenden Raten zurück bezahlt werden, ist es zumeist ohne Weiteres machbar, die Beträge zu den persönlichen Monatsausgaben dazu zu rechnen. Etwaige negative Überraschungen sind hier üblicherweise nicht zu erwarten.
Außerdem können die verschiedensten, diesbezüglichen Ausgaben unter Umständen ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, sodass auch hier Einsparmöglichkeiten gegeben sind.