Wer in einem geregelten Arbeitsverhältnis steht, bezieht jeden Monat Einnahmen in einer bestimmten Höhe. Dementsprechend sind die Gelder hier auch sehr gut planbar, sodass die verschiedensten regelmäßigen, wie auch unregelmäßigen Ausgaben, beglichen werden können. Ist eine größere Anschaffung geplant, wie etwa der Kauf einer Immobilie oder eines Autos, dann wird in der Regel ein Kredit aufgenommen; was aufgrund des regelmäßigen Geldeingangs zumeist auch kein Problem darstellt. Doch was ist, wenn plötzlich die Arbeitslosigkeit droht? Was geschieht dann mit den laufenden Kreditzahlungen?
Inhalt
Darlehenstilgung bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit sind die monatlichen Kreditraten dennoch zu begleichen.
Innerhalb von Deutschland existieren in Bezug auf das Kreditwesen genaue Vorgaben. Dazu zählt unter anderem, dass Kreditnehmer generell dazu verpflichtet sind, ihre Darlehensschulden zu begleichen. Hiervon gibt es lediglich zwei Ausnahmen, die jedoch selten anzutreffen sind. Das ist zum einen dann der Fall, wenn der Kreditnehmer der Bank nachweisen kann, dass einige bestimmte Klauseln, die im Darlehensvertrag festgehalten wurden, als sittenwidrig einzustufen sind oder, zum anderen, wenn der Zinssatz, nach gesetzlicher Auffassung, als Zinswucher bezeichnet werden kann.
Dementsprechend ist die Arbeitslosigkeit hiervon nicht betroffen, sodass Darlehensschulden auch in einer solchen Situation weiter zu bezahlen sind.
Tipps bei Arbeitslosigkeit
Auch bei plötzlicher Arbeitslosigkeit ist es möglich, mit den Banken zu reden, um so einer adäquaten Lösung zu finden.
Je nach bisheriger Einkommenshöhe fällt die Höhe des Arbeitslosengeldes unterschiedlich aus. So kann es beispielsweise auch sein, dass es auch während der Arbeitslosigkeit möglich ist, die Kreditraten weiterhin regelmäßig zu tilgen. Hier spielt natürlich auch die Höhe der monatlichen Raten eine Rolle und ob es, falls notwendig, machbar ist, an anderer Stelle etwas einzusparen, damit das laufende Darlehen nicht in Gefahr gerät.
Ist jedoch absehbar, dass aufgrund von Arbeitslosigkeit die Kreditraten nicht mehr bezahlt werden können, dann ist es unbedingt ratsam, die Bank hierüber so schnell wie möglich zu informieren. So ist es möglich, das bisherige Vertrauensverhältnis aufrechtzuerhalten und den Weg für eine Lösung zu ebnen.
Sollte es beispielsweise bereits deutlich sein, dass es sich lediglich um eine zeitlich begrenzte Arbeitslosigkeit handelt, dann bietet sich in vielen Fällen eine Stundung der Darlehensraten an. Ist es etwa mithilfe eines neuen Arbeitsvertrages möglich, der Bank nachzuweisen, dass in Bälde wieder ein sicheres, regelmäßiges Einkommen zu erwarten ist, zeigen sich die Kreditinstitute in der Regel kulant. Dementsprechend ist eine Stundung oftmals kein Problem oder es wird gemeinsam eine andere Lösung gefunden. Bei einer längeren Arbeitslosigkeit muss jedoch ebenfalls noch nicht sofort die sprichwörtliche „Flinte ins Korn“ geworfen werden. Hier ist es beispielsweise eine gute Idee, die Bank nach einer Umschuldung zu fragen. In deren Rahmen sollte die anfallende Monatsrate an die derzeitige vorhandene, finanzielle Situation angeglichen werden. Dementsprechend verringert sich dann die monatliche Belastung, wohingegen sich die Laufzeit des Darlehens verlängert.
Allerdings ist es auch bei einer Umschuldung unbedingt ratsam, darauf zu achten, dass in dem neuen Kreditvertrag die Möglichkeit von Sondertilgungen sowie einer vorzeitigen Darlehensablösung festgehalten wird. Ist es beispielsweise möglich, trotz Arbeitslosigkeit etwas zu sparen, helfen Sondertilgungen dabei, den Kredit früher abzubezahlen, wodurch sich ebenfalls die Zinslast verringert. Oder es wird eine neue Arbeitsstelle gefunden, dank derer eine gewisse Summe beiseitegelegt oder das Darlehen sogar vollständig zurück bezahlt werden kann.
Vorsorgen: Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung ist eine Vorsorgemöglichkeit, um die Ratenzahlung eines laufenden Kredits trotz Arbeitslosigkeit zu gewährleisten.
Vor allem bei Krediten mit einer langen Laufzeit und/oder einer hohen monatlichen Ratenzahlung kann es Sinn machen, sich vor einem etwaigen Zahlungsausfall durch Arbeitslosigkeit zu schützen. Möglich wird das etwa durch den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung. Eine derartige Versicherung wird in der Regel direkt bei Abschluss des Darlehens mit abgeschlossen. Je nachdem, welche Variante der Kreditnehmer hier auswählt, tritt die Restschuldversicherung beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder bei Tod ein. Bei Letzterem muss sich dann die Familie, zusätzlich zu der Trauer, nicht auch noch Sorgen um die Rückzahlung des Kredits machen.
Im Falle von Arbeitslosigkeit übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung der monatlichen Kreditraten, sodass das Darlehen erst einmal nicht in Gefahr gerät. Jedoch gilt es hier, bei Vertragsabschluss gut darauf zu achten, für welchen Zeitraum die Versicherung die anfallenden Zahlungen übernimmt, denn hier existieren einige Unterschiede. Der Abschluss einer Restschuldversicherung möchte dennoch gut überlegt sein, denn schließlich kommen die Beiträge, die es hierfür zu bezahlen gilt, zu der monatlichen Kreditrate dazu. So steigt die finanzielle Belastung pro Monat deutlich an.
Außerdem empfiehlt es sich, verschiedene Angebote aus dem Bereich der Restschuldversicherung einzuholen und gut miteinander zu vergleichen, da sich die jeweiligen Konditionen oftmals sogar deutlich voneinander unterscheiden. Dementsprechend kann mithilfe eines Vergleichs hier in vielen Fällen der eigene Geldbeutel deutlich geschont werden.
Banken sind gesprächsbereit
Die Kreditinstitute sind ebenfalls an einer geeigneten Lösung interessiert, sodass hier schnellst möglichst ein Gespräch gesucht werden sollte.
Im Allgemeinen sind Banken sehr gesprächsbereit und auch aus eigenem Anliegen heraus daran interessiert, eine gute Lösung zu finden, wie es trotz der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers möglich ist, die Darlehensrückzahlungen weiterhin abzusichern. Im Idealfall meldet man sich so schnell wie möglich nach eingegangener Kündigung des Arbeitgebers bei der Bank: Auf diese Weise profitiert man von einem zeitlichen Handlungsspielraum, indem die verschiedensten Lösungen überlegt und sich anschließend für eine passende Variante entschieden werden kann.
Fazit
Selbst bei einer drohenden Arbeitslosigkeit ist es oftmals noch möglich, das laufende Darlehen zu retten.
Beträgt das Arbeitslosengeld eine gewisse Höhe können die Kreditraten sogar unter Umständen einfach weiterhin bezahlt werden. Ist das jedoch nicht der Fall, kommt zum Beispiel eine Stundung oder Umschuldung infrage. Ebenso ist es, hauptsächlich bei hohen Kreditsummen und langen Darlehenslaufzeiten, möglich, bei Kreditabschluss ebenfalls eine Restschuldversicherung abzuschließen. Diese tritt beispielsweise bei Arbeitslosigkeit für den Darlehensnehmer ein und bezahlt die monatlichen Kreditraten. Allerdings empfiehlt es sich, die verschiedenen Angebote im Bereich der Restschuldversicherungen gut miteinander zu vergleichen, da sich diese zumeist deutlich voneinander differenzieren. Zudem gilt es, zu beachten, dass die Beiträge für eine solche Versicherung zusätzlich zu den monatlichen Kreditraten zu bezahlen sind.
Im Allgemeinen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Banken auch in einer solchen Situation sehr gesprächsbereit sind. Schließlich liegt es ebenfalls in ihrem Interesse, dass der laufende Kredit selbst bei Arbeitslosigkeit weiterhin regelmäßig beglichen wird. Somit handelt man im Idealfall so schnell wie möglich, damit es noch rechtzeitig möglich ist, eine passende Lösung zu finden, die dem Darlehensnehmer ebenso gerecht wird, wie dem Kreditinstitut.