Der Kauf eines neuen Autos ist gemeinhin mit einer recht hohen Summe verbunden. Da sich jedoch ein solcher Betrag in der Regel nicht auf dem Girokonto befindet, wird zur Finanzierung des neuen Wagens zumeist zu einem Kredit gegriffen. Allerdings verlangen die Banken für die Vergabe eines Darlehen üblicherweise nicht nur, dass der angehende Kreditnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt, sondern ebenfalls die Herausgabe des Fahrzeugbriefes. Doch ist das wirklich notwendig?
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Autokredit
Bei einem Autokredit handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen, das lediglich zur Finanzierung eines Wagens genutzt werden darf.
Um von der Bank einen Kredit zu erhalten, ist es zunächst einmal unabdingbar, die verschiedenen Voraussetzungen des Kreditinstituts zu erfüllen. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Bank etwas variieren aber in der Regel wird zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ein ebenso hoher Wert gelegt, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Dazu wird üblicherweise ein deutscher Wohnsitz ebenso verlangt, wie das Vorhandensein eines deutschen Girokontos.
Zusätzlich zu diesen regulären Bedingungen kommt bei einem Autokredit jedoch noch hinzu, dass die Bank den Fahrzeugbrief des neu erstandenen Wagens so lange einbehält, bis das aufgenommene Darlehen vollständig getilgt ist. Dementsprechend ist der Kreditnehmer hier zunächst lediglich der Besitzer des Autos. Sobald die letzte Darlehensrate
beglichen wurde, gibt die Bank den Fahrzeugbrief an den Kreditnehmer zurück, sodass dieser nun zum Eigentümer des Fahrzeuges wird.
So wird hiermit auch deutlich, dass es sich bei einem Autokredit um ein zweckgebundenes Darlehen handelt. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme lediglich für den gewünschten Wagen ausgegeben werden darf. Der Fahrzeugbrief und in der Regel ebenfalls der Kaufvertrag dienen der Bank hier als Nachweise. Üblicherweise wird der Darlehensnehmer von der Bank explizit dazu aufgefordert, die betreffenden Unterlagen vorzulegen.
Es ist bei einem Autokredit somit nicht möglich, die Darlehenssumme für etwas anderes auszugeben oder die Darlehenssumme zu splitten und so beispielsweise das neue Auto und gleichzeitig neue Möbel zu erstehen. Wie die Bezeichnung bereits verrät, dient ein Autokredit lediglich zur Finanzierung eines neuen Wagen.
Fahrzeugbrief
Der Einbehalt des Fahrzeugbriefs dient der Bank als Kreditabsicherung.
Die Abgabe des Fahrzeugbriefs an die Bank während der Darlehenslaufzeit dient als Sicherheit für das Kreditinstitut. Sollte der Darlehensnehmer irgendwann, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr dazu in der Lage sein, die Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf den Wagen zugreifen zu dürfen. Das Kreditinstitut wird in einem solchen Fall das Fahrzeug veräußern und von dem Erlös das Darlehen tilgen. Dementsprechend verringert sich für die Bank, durch den Einbehalt des Fahrzeugbriefs das Kreditrisiko.
Doch auch für den Darlehensnehmer birgt diese Vorgehensweise einen positiven Effekt: Da das Kreditinstitut durch den Fahrzeugbrief von einer höheren Sicherheit profitiert, werden hier üblicherweise niedrigere Zinssätze ausgelobt. So muss der Kreditnehmer zwar für eine gewisse Zeit auf den Fahrzeugbrief verzichten, dafür wird bei der Darlehensaufnahme jedoch einiges gespart.
Dementsprechend ist die Herausgabe des Fahrzeugbriefs bei einem Autokredit üblicherweise ein „Muss“, da die Banken sich hiermit absichern und so auch der günstigere Zinssatz zustande kommt. Antragsteller, die den Fahrzeugbrief nicht abgeben möchten, erhalten somit von der Bank üblicherweise keinen Autokredit.
Alternative
Ein klassischer Ratenkredit bietet sich hervorragend als Alternative zu einem Autokredit an.
Es existiert jedoch durchaus eine Möglichkeit, um ohne die Abgabe des Fahrzeugbriefes ein neues Auto zu finanzieren. So kann hierfür auch ein klassischer Ratenkredit aufgenommen werden.
Der Unterschied zwischen den beiden Darlehensarten liegt vor allem darin, dass es sich bei dem klassischen Ratenkredit nicht um einen zweckgebundenen Kredit handelt. So ist es möglich, die Darlehenssumme frei nach Wunsch zu verwenden. Die Bank fordert hier auch keinerlei Nachweise an.
Dementsprechend ist es auf diese Weise nicht nur möglich, das Traumauto zu erstehen, sondern es können beispielsweise
auch gleich neue Sitzbezüge dazu gekauft werden. Vielleicht ist es aber auch gewünscht, die restliche Darlehenssumme für eine komplett andere Anschaffung zu nutzen, wie etwa für ein neues Fernsehgerät. Da ein klassischer Ratenkredit zweckungebunden ist, spielt das somit keine Rolle.
Um von der Bank ein solches Darlehen zu erhalten, ist es auch hier notwendig, die oben genannten, gängigen Voraussetzungen der Kreditinstitute zu erfüllen. Allerdings bleibt der Fahrzeugbrief hier die ganze Zeit über im Besitz des Darlehensnehmer, so dass dieser von Beginn an der Eigentümer des betreffenden Wagens ist.
Ein kleines Manko muss hierfür jedoch hingenommen werden: Da bei einem Autokauf mithilfe eines klassischen Ratenkredits für die Bank die Kreditabsicherung durch den Einbehalt des Fahrzeugbriefs wegfällt, werden hier üblicherweise höhere Zinsen veranschlagt.
Kreditvoraussetzungen nicht erfüllbar?
Mithilfe eines solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer ist es zumeist doch noch möglich, den gewünschten Kredit zu erhalten.
Es kann jedoch durchaus einmal passieren, dass es einem Antragsteller wider Erwarten nicht möglich ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Zu den gängigen Gründen gehört hier zum Beispiel eine negative Auskunft der Schufa oder auch ein zu niedriges Einkommen. Doch auch in diesem Fall muss nicht zwangsläufig auf einen Autokredit oder einen klassischen Ratenkredit zur Autofinanzierung verzichtet werden.
Durch einen solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen ist es in der Regel doch noch möglich, den gewünschten Kredit zu erhalten. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die diversen Voraussetzungen des Kreditinstituts erfüllt.
Als Bürge beziehungsweise als zweiter Darlehensnehmer bieten sich verschiedene Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern, Geschwister oder auch Bekannte beziehungsweise Freunde hiernach zu fragen.
Allerdings muss sich die jeweilige Person genau darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung hiermit eingegangen wird.
Denn sollte es tatsächlich geschehen, dass der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank automatisch auf den zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise Bürgen zu. Das bedeutet, dass dieser dann für die restliche vorhandene Kreditschuld aufkommen muss. Sofern hier keine weiteren Vereinbarungen mit der Bank getroffen wurden, haftet der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge in vollem Umfang. Aufgrund dessen sollte eine Bürgschaft, ebenso wie der Auftritt als zweiter Darlehensnehmer, immer gut überlegt sein.
Des Weiteren gilt es hier auch, das zwischenmenschliche Verhältnis zu dem Bürgen/dem zweiten Kreditnehmer zu beachten. Im Idealfall handelt es sich um eine sehr gute, stabile, familiäre oder freundschaftliche Beziehung, die so schnell nichts auseinander bringt, denn schließlich sind Geldangelegenheiten oftmals Schuld an Streitigkeiten oder Zerwürfnissen.