Ist das eigene Auto nicht mehr funktionstüchtig und eine Reparatur lohnt sich nicht oder wird schlichtweg ein neues Fahrzeug gewünscht beziehungsweise benötigt, dann steht gemeinhin der Kauf eines neuen Wagens an. Da es jedoch oftmals kaum möglich ist, den Kaufpreis allein von der Summe zu bestreiten, die sich auf dem Girokonto befindet, kommt in der Regel sehr schnell der Gedanke an eine Kreditaufnahme. Doch welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
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Autokredit
Ein Autodarlehen darf, wie die Bezeichnung bereits andeutet, lediglich zum Autokauf verwendet werden. Der Fahrzeugbrief verbleibt üblicherweise zunächst bei der Bank.
Ein Autokredit ist ein sogenanntes zweckgebundenes Darlehen. Das bedeutet, dass der Kredit lediglich zum Kauf des gewünschten Autos ausgegeben werden darf. Somit fordert die Bank hier auch dementsprechende Unterlagen, wie etwa den Kaufvertrag, als Nachweis an. Es ist es also nicht machbar, den Kreditbetrag für einen anderen Zweck zu nutzen.
Wichtig hierbei ist aber auch, dass das Kreditinstitut bei einem Autodarlehen üblicherweise den Fahrzeugbrief zunächst einbehält; und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig getilgt ist. Der Wagen dient der Bank somit als Sicherheit. Sollte der Kreditnehmer irgendwann einmal, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf das Fahrzeug zuzugreifen und dieses zu veräußern. Der Verkaufserlös wird anschließend zur Begleichung der noch offenen Darlehenssumme genutzt.
Wird das Darlehen jedoch wie vertraglich vereinbart abbezahlt, dann erhält der Kreditnehmer, Begleichung der letzten Kreditrate, den Fahrzeugbrief von der Bank ausgehändigt und wird auf diese Weise dann auch zum Eigentümer des Autos.
Die höhere Kreditabsicherung birgt jedoch auch für den Darlehensnehmer einen gewichtigen Vorteil: So sind zweckgebundene Darlehen, zu denen beispielsweise auch Immobilienkredite gehören, im Zinssatz oftmals günstiger als etwa klassische Ratenkredite.
Die Vergabe eines Autokredits erfolgt gemeinhin dann, wenn der Kreditnehmer einen Neuwagen oder auch einen höherpreisigen Gebrauchtwagen finanzieren möchte. Andernfalls besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit, auf den oben genannten, klassischen Ratenkredit „auszuweichen“. Dieser ist nicht zweckgebunden, sodass der Kreditnehmer frei in der Verwendung der Darlehenssumme ist. Dementsprechend kann beispielsweise neben den benötigten Wagen zusätzlich auch ein Möbelstück gekauft werden. Klassische Ratenkredite werden zum Autokauf oftmals vor allem bei mittelpreisigen oder auch sehr günstigen Gebrauchtwagen genutzt.
Die Rückzahlung des Autokredits erfolgt ganz einfach in monatlich gleichbleibenden Raten. So wird hier nicht nur von einer sehr guten Übersicht, sondern ebenfalls von einer ebenso guten Planbarkeit profitiert.
Voraussetzungen
Für einer erfolgreiche Vergabe eines Autokredits muss der Antragsteller die Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das nicht möglich, kann oftmals ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer weiterhelfen.
Damit die Banken jedoch überhaupt einen Autokredit vergeben, ist es notwendig, dass der Antragsteller die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken erfüllt. Diese jeweiligen Vorgaben können zwar durchaus je nach Kreditinstitut etwas variieren aber in der Regel wird hier vor allem auf ein sicheres sowie regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität beziehungsweise eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren ist üblicherweise auch ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto ein „Muss“. Außerdem werden hierzulande allgemein nur dann Kredite vergeben, wenn der Antragsteller bereits volljährig ist. Minderjährige erhalten somit generell keine Darlehen.
Es kommt jedoch auch immer wieder einmal vor, dass es für den Antragsteller nicht machbar ist, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen. In einer solchen Situation sehen die Kreditinstitute dann gemeinhin von einer Darlehensvergabe ab. Allerdings muss dies dennoch nicht zwangsläufig das Ende des Autokaufs per Kredit bedeuten.
So ist es in der Regel mithilfe von einem solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer doch noch machbar, das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Allerdings muss die hier ausgewählte Person dazu in der Lage sein, die jeweiligen Kreditvorgaben zu erfüllen. Ist das der Fall, steht der erfolgreichen Vergabe des Autodarlehen in der Regel kaum mehr etwas entgegen.
Jedoch muss sich der angehende Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer hier voll und ganz darüber im Klaren sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es für den Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr machbar sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer/den Bürgen zu. Das bedeutet, dass die jeweilige Person anschließend dazu verpflichtet ist, selbst die restliche, noch offene Darlehenssumme zu begleichen. Des Weiteren besteht hier außerdem oftmals eine vollumfängliche Haftung, sodass die Aufnahme einer Bürgschaft oder einer zweiten Kreditnehmerschaft auch diesbezüglich gut überlegt sein möchte.
Als zweiter Kreditnehmer oder Bürgen bieten sich im Allgemeinen die unterschiedlichsten Personen, wie beispielsweise Geschwister, Eltern oder auch gute Freunde an. Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn hierfür, falls machbar, eine Person ausgewählt wird, zu der der Kreditnehmer ein gutes bis sehr gutes Verhältnis pflegt. Denn sollte es doch einmal zu Schwierigkeiten kommen, dann ist es hier sicherlich eher möglich, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden und die gute Beziehung weiterhin zu pflegen, als wenn es sowieso schon immer einmal wieder zu Streitigkeiten kommt.
Unterlagen
Damit die Bank den gewünschten Autokredit vergibt, ist es zusätzlich notwendig, dass der Antragsteller die notwendigen Unterlagen so schnell wie möglich an das Kreditinstitut überreicht.
Zudem ist es unabdingbar, dass der Antragsteller der Bank nicht nur den Kreditvertrag zum Autokauf unterschreibt, sondern es ist ebenfalls unabdingbar, die hierfür notwendigen Unterlagen an die Bank zu übergeben. Auch hier kann es durchaus zu Unterschieden bei den jeweiligen Kreditinstituten kommen, zumeist werden hier jedoch die aktuellen Gehaltsnachweise verlangt, aus denen eindeutig die Höhe des Einkommens abzulesen ist. Bei Selbständigen ist gemeinhin das Vorlegen der Steuerbescheide des Finanzamts notwendig. Ebenso ist es gemeinhin ein „Muss“ die Kontoauszüge mehrere Monate vorzulegen.
Je nach Kreditinstitut ist es zudem wichtig, eine Kopie des Kaufvertrages sowie den Fahrzeugbrief vorzulegen. Des Weiteren müssen gemeinhin Daten, wie die Angaben über den jeweiligen Fahrzeugtyp und die Wagenmarke bei der Bank angegeben werden. Zudem ist das Datum wichtig, an dem der Wagen das erst Mal zugelassen wurde. Handelt es sich bei dem gewünschten Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen, wird die Bank üblicherweise ebenfalls die Angabe des derzeit aktuellen Kilometerstands wünschen.
Hierbei gilt generell: Umso schneller der Antragsteller der Bank die geforderten Unterlagen sowie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kreditvertrag vorlegt, desto schneller wird die Bank den Darlehensantrag bearbeiten. Sollte beispielsweise ein von dem Kreditinstitut benötigtes Dokument fehlen, dann wird das Kreditinstitut mit der Bearbeitung üblicherweise so lange abwarten, bis der Antragsteller dieses nachreicht. Ist man jedoch dringend auf ein neues Auto angewiesen, dann sollte das betreffende Dokument am besten so schnell wie möglich an die Bank übergeben werden.