In den meisten Fällen geschieht es gänzlich unerwartet: Flüssigkeit läuft aus, die Bremsen sind nicht mehr funktionstüchtig oder das Auto streikt komplett und bewegt sich keinen Millimeter mehr vorwärts. Hier ist guter Rat, beziehungsweise eine dementsprechende Reparatur, oftmals recht teuer. Doch die aufkommenden Kosten können nicht immer mithilfe des Girokontos gedeckt werden, sodass sich gemeinhin recht schnell die Frage stellt, ob es sich lohnt, die Autoreparatur mithilfe eines Kredits zu finanzieren?
Inhalt
Barzahlung oder Kredit?
Barzahlung ist zwar gemeinhin die bessere Wahl, jedoch nicht immer möglich.
Sofern möglich, ist die Barzahlung einer Autoreparatur der Kreditaufnahme vorzuziehen. Denn auf diese Weise müssen keine Zinsen bezahlt werden, was die finanzielle Belastung senkt. Außerdem wird so keine vertragliche Bindung eingegangen, die bei einer Kreditaufnahme oftmals über mehrere Jahre hinweg anhält. Dementsprechend bleibt man bei einer Barzahlung der Autoreparatur deutlich flexibler.
Allerdings kann die Reparatur des Wagens höher ausfallen als zunächst gedacht. Dann ist es oftmals so, dass der Betrag, der sich auf dem Girokonto befindet, schlichtweg nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Da das Fahrzeug zumeist jedoch dringend benötigt wird, kann die Aufnahme eines Kredits durchaus eine sehr gute Möglichkeit sein, um das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Darlehensart
Um die Kosten einer Autoreparatur zu decken, bietet sich die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an.
Bei einem Darlehen, dass die Kosten einer Autoreparatur deckt, handelt es sich üblicherweise um einen klassischen Ratenkredit. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird hier die aufgenommene Darlehenssumme, zuzüglich Zinsen, in Form von monatlichen Raten beglichen.
Aufgrund der feststehenden Raten sind hier somit keinerlei Überraschungen zu erwarten, sodass bei einem klassischen Ratenkredit eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit gegeben ist.
Ein weiterer Pluspunkt eines klassischen Ratenkredits ist, dass diese Darlehensart zu den zweckungebundenen Krediten gehört. Das bedeutet, dass die Kreditsumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. So ist es zum Beispiel möglich, dass hiermit nicht nur die Autoreparatur, sondern etwa auch neue Reifen, Schonbezüge oder Ähnliches finanziert werden. Ebenso ist es denkbar, dass der Kredit einerseits die Kosten der Werkstatt deckt und andererseits zur Anschaffung von etwas gänzlich anderem, wie etwa einem neuen Computer, dient.
Damit die Banken ein solches Darlehen vergeben, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllt. Diese können zwar je nach Bank durchaus variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe und auf eine gute Bonität beziehungsweise eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren legen die Kreditinstitute üblicherweise ebenfalls einen hohen Wert auf ein deutsches Girokonto und einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Ablauf
Mithilfe der vereinbarten Kreditsumme ist es dem Darlehensnehmer möglich, die Autoreparatur in Bar zu bezahlen.
Gewährt die Bank die Vergabe eines klassischen Ratenkredits, wird die jeweils vereinbarte Darlehenssumme vom Kreditinstitut auf das im Darlehensvertrag genannte Konto des Kreditnehmers überwiesen. In der Regel handelt es sich hierbei um das Girokonto.
Anschließend kann der Darlehensnehmer die betreffende Summe, die die Werkstatt verlangt, entweder dorthin überweisen oder sofort, bei Abholung des reparierten Wagens, in Bar bezahlen. Somit sind die Werkstattkosten komplett beglichen und der Kreditnehmer bezahlt anschließend lediglich die vereinbarten, monatlichen Darlehensarten an die Bank.
Reparatur lohnt sich nicht?
Kommt eine Reparatur nicht mehr in Betracht, bietet sich der Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens mithilfe eines klassischen Ratenkredits oder eines Autokredits an.
Der Besuch in der Werkstatt kann unter Umständen jedoch auch etwas anders ausfallen als gedacht: So ist es zum Beispiel ebenfalls nicht ausgeschlossen, dass sich vor Ort herausstellt, dass sich die Reparatur des Wagens wider Erwarten nicht mehr lohnt. Da jedoch kaum jemand auf einen fahrbaren Untersatz verzichten möchte beziehungsweise kann, steht in einer solchen Situation gemeinhin die Frage nach dem Kauf eines neuen beziehungsweise gebrauchten Fahrzeugs im Raum.
Da ein Kauf jedoch ebenfalls einiges an Kosten verursacht, ist zumeist eine Kreditaufnahme die einzige Möglichkeit, um doch noch zu einem neuen Wagen zu gelangen. Hierbei stellt sich dann die Frage, ob ein Gebraucht- oder Neuwagen erstanden werden soll.
Beim Kauf von einem Gebrauchtwagen ist gemeinhin ebenfalls ein klassischer Ratenkredit eine sehr gute Wahl. Handelt es sich jedoch um einen hochpreisigen Gebrauchtwagen oder um einen Neuwagen, dann vergeben die Banken in der Regel einen Autokredit.
Das Besondere an einem Autokredit ist, dass es zu den sogenannten zweckgebundenen Darlehensarten zählt. Das bedeutet, dass der Kreditbetrag lediglich zum Kauf des gewünschten Fahrzeugs verwendet werden darf. Die Banken fordern hier in der Regel auch die jeweiligen Nachweise an.
Zudem verlangen die Kreditinstitute in der Regel den Einbehalt des Fahrzeugbriefs, bis die Kreditschuld vom Darlehensnehmer vollständig beglichen wurde. Das bedeutet, dass beispielsweise beim Kauf eines Neuwagens zunächst die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sobald der Kredit komplett getilgt ist, wird der Kreditnehmer zum Eigentümer.
Auf diese Weise profitieren die Banken von einer höheren Darlehenssicherheit. Doch auch der Kreditnehmer genießt hier zumeist einen Vorteil: Aufgrund der Zweckgebundenheit, beziehungsweise der höheren Sicherheit für die Bank, vergeben die Kreditinstitute zumeist niedrigere Zinsen. So kann, im Vergleich zu einem klassischen Ratenkredit, durch die Aufnahme eines Autokredits oftmals einiges gespart werden.
Darlehensaufnahme nicht möglich?
Wenn die Bank die Aufnahme eines Darlehen ablehnt, ist es gemeinhin machbar, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer zu benennen. So kommt es zumeist doch noch zu einer erfolgreichen Kreditvergabe.
Allerdings kann es auch geschehen, dass man zur Autoreparatur oder zum Kauf eines Neu- beziehungsweise Gebrauchtwagens ein Darlehen aufnehmen möchte, die Bank das Vorhaben jedoch ablehnt. Doch selbst in einer solchen Situation muss nicht zwangsläufig komplett auf einen Kredit verzichtet werden: So ist es in vielen Fällen möglich, einen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen hinzuzuziehen.
Wichtig ist hierbei jedoch, dass die jeweils ausgewählte Person dazu in der Lage ist, die diversen Kreditvoraussetzungen, die die Bank ansetzt, zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensaufnahme zumeist kaum mehr etwas entgegen.
Der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer sollte sich allerdings vollkommen darüber bewusst sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es, wider Erwarten, zu irgendeinem Zeitpunkt dazu kommen, dass der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/den zweiten Kreditnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffenden Person dann ihrerseits die noch offenstehende Darlehensschuld selbst begleichen muss. Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Voraus gut durchzudenken.