Um die Studienkosten zu decken, können Studenten eine Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, beantragen. Die innerhalb der Regelstudienzeit erhaltene Summe muss jedoch nur Hälfte wieder zurückbezahlt werden. Für das BAföG gibt es eine Höchstgrenze von 10.000 Euro, wobei die Rückzahlung jedoch erst fünf Jahre, nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt. Bei Bachelor- beziehungsweise Masterstudiengänge ist dies auf den Bachelor bezogen. Die Zahlungen belaufen sich üblicherweise auf vierteljährliche Raten in Höhe von normalerweise 315 Euro. Allerdings gilt es hier, einiges zu beachten.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema BAföG und BAföG Rückzahlung wissen sollten.
Inhalt
Warum überhaupt BAföG?
BAföG ist eine gute und günstige Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren.
Es ist natürlich kein „Muss“ BAföG zu beantragen. Allerdings muss ein Studium auch finanziert werden und neben Unterhaltszahlungen sowie Stipendien handelt es sich hierbei um eine sehr günstige Option, mit der das möglich ist. Des Weiteren ist es manchmal ebenfalls möglich. BAföG für ein zweites Studium zu beantragen. Hierfür fallen dann jedoch Zinsen an. Natürlich haben Studien ebenfalls die Möglichkeit, einen Nebenverdienst anzunehmen beziehungsweise zu jobben.
Bis zu 450 Euro brutto durchschnittlich monatlich wird hier auch nichts von dem Geldeingang abgezogen. Ausnahmen hiervon bestehen jedoch, wie etwa Einnahmen, die von einem Pflichtpraktikum stammen. Jobben ist während einem Studium normalerweise gut möglich, jedoch reicht das Geld hierfür üblicherweise nicht für den Lebensunterhalt aus. Bei einem Nebenverdienst sieht das natürlich anders aus, allerdings bleibt hier dann kaum mehr Zeit zum Studieren. Dazu bleibt ebenfalls die Möglichkeit, andere Kredite bei einer Bank zu beantragen aber hierfür müssen unter anderem regelmäßige, sichere Einnahmen oder auch ein Bürge beziehungsweise ein zweiter Kreditnehmer vorhanden sein, was sich oftmals als schwierig gestaltet.
Dazu ist das BAföG deutlich günstiger. Hat man die Möglichkeit ein Stipendium zu nutzen, ist es ratsam, das auch zu tun. Wichtig hierbei ist jedoch, dass BAföG zusätzlich verwendet werden kann. So erhalten Studenten hier bis zu 300 Euro im Monat, ohne das eine Anrechnung erfolgt. Das ist bei Stipendien, die leistungs- sowie ebenfalls begabungsabhängig sind, der Fall.
Tipp: Damit das BAföG rechtzeitig zum Studienbeginn bezogen wird, ist es ratsam, sich frühzeitig um die Beantragung zu kümmern.
Immerhin müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden und auch die allgemeine Bearbeitungszeit des Antrags muss man miteinbeziehen.
Wer muss BAföG zurückzahlen?
Hiervon sind in der Regel Studenten an Höheren Fachschulen, Hochschulen sowie Akademien betroffen.
Generell betrifft die Rückzahlungspflicht Studenten die an Akademien, Hochschulen sowie Höheren Fachschulen studieren. Der Grund hierfür ist, dass sie das BAföG üblicherweise hälftig als ein Staatsdarlehen erhalten. Eine Ausnahme davon stellt das Schüler-BAföG dar, das generell als Vollzuschuss vergeben wird. Dementsprechend besteht hier auch keine Pflicht zur Rückzahlung. Hier kommt es jedoch auch auf die Schularten an.
Zuständigkeit
Zuständig für die BAföG-Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Die Rückzahlung des BAföG fällt in den Bereich des Bundesverwaltungsamts, kurz auch BVA genannt, in Köln. Wichtig hierbei ist, dem Amt die aktuell gültige Adresse mitzuteilen, damit es die Aufforderung zur Darlehens-Rückzahlung an den Kreditnehmer verschicken kann. Wird die Adresse nicht angegeben, muss das BVA sie ermittelt, wodurch Kosten entstehen, die dem Kreditnehmer angerechnet werden. Kommt man aufgrund der fehlenden Adresse in Verzug, sind zusätzlich Verzugszinsen zu begleichen.
Höhe der Rückzahlung
BAföG muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden.
Generell müssen Studenten insgesamt 50 Prozent der erhaltenen Fördersumme zurückzahlen. Wurden Zuschläge für Studiengebühren aufgrund eines Auslandsstudiums oder ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt, ist es nicht notwendig, diese Beträge zu begleichen. Dementsprechend handelt es sich hierbei um ein äußerst günstiges Darlehen
Der sicherlich einzige negative Effekt ist der recht hohe bürokratische Aufwand. Allerdings sollte man diesen nicht scheuen, denn auf diese Weise gelangt man zu einer guten Fördermöglichkeit.
Beginn
Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Die Rückzahlung des BAföG wird jedoch erst fünf Jahre nachdem Ende der jeweiligen Förderungshöchstdauer zur Zahlung fällig. Doch bereits ein halbes Jahr davor schreibt die BVA die Kreditnehmer an. So ist gewährleistet, dass man rechtzeitig auf die Rückzahlung hingewiesen wird und diese zudem nicht versehentlich vergisst. Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass bei Bachelor-/Masterstudiengängen die Förderungshöchstdauer auf den Bachelor bezogen ist. So ist es einerseits möglich, in aller Ruhe zu studieren und andererseits kann der betreffende Betrag anschließend einfach zurückbezahlt werden.
Ratenhöhe
Üblicherweise werden immer vierteljährlich 315 Euro zurückgezahlt.
Die übliche Ratenhöhe beträgt vierteljährlich 315 Euro. Es ist jedoch unter Umständen auch möglich, niedrigere Raten zu erhalten. Das ist dann der Fall, wenn das Nettoeinkommen des Kreditnehmers nur etwas über dem Einkommensfreibetrag liegt. Höhere Raten werden üblicherweise jedoch nur dann fällig, wenn die offenen Schulden durch das BAföG von dem Kreditnehmer nicht während der noch verbleibenden Rückzahlungszeit beglichen werden können. Da die Rückzahlung nur vierteljährlich vorgenommen wird, ist es zudem beispielsweise möglich, jeden Monat einen gewissen Betrag anzusparen, sodass die Raten in der Regel kein Problem mehr darstellen dürften.
Nachlass bei Rückzahlung mit einem Betrag
Bei Rückzahlung der kompletten Kreditsumme auf einmal wird immerhin ein 50prozentiger Nachlass gewährt.
Wird die Darlehensschuld des BAföG auf einmal beglichen, erhält man in der Regel einen Nachlass von sage und schreibe 50 Prozent. Um in den Genuss des Nachlasses zu kommen, ist es zum Beispiel möglich, für die Rückzahlung des BAföG einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. So ist es in vielen Fällen machbar, einiges zu sparen. Jedoch muss natürlich sichergestellt sein, dass die fortlaufenden Raten des Kredits auch bezahlt werden können. Zudem empfiehlt es sich, die diversen Angebote der verschiedenen Banken gut miteinander zu vergleichen, denn diese variieren oftmals deutlich. Wer hier die Augen offen hält, kann somit noch einmal sein Konto schonen.
Fazit
BAföG-Rückzahlungen sind ganz genau geregelt; Abweichungen davon sind normalerweise nicht möglich.
Die BAföG-Rückzahlung ist somit genau geregelt und geht in der Regel problemlos vonstatten. Oftmals lohnt es sich zudem, die BAföG Schulden in einem Betrag zurückzubezahlen, da in diesem Fall ein 50 prozentiger Nachlass gewährt wird. Verfügt der Kreditnehmer oder beispielsweise auch dessen Eltern, nicht über den jeweiligen Betrag, dann bietet es sich hier oftmals an, einen Kredit aufzunehmen. So gelangt man in den Genuss des nicht zu verachtenden Nachlasses und zahlt anschließend die vereinbarten monatlichen Raten an die Bank ab.