Wer einen Kredit beantragt, rechnet nicht unbedingt damit, dass das gewünschte Darlehen abgelehnt wird; und dennoch ist das natürlich durchaus möglich. Doch was dann? Schließlich hat man sich bereits in gewissem Maße auf das Geld eingestellt und wollte die verschiedensten Anschaffungen damit tätigen. Nach einer solchen Nachricht wird jedoch oftmals vergessen, dass ein abgelehnter Kredit nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass man kein Darlehen erhält. Wie man in einer solchen Situation am besten vorgeht, ist hier nachlesbar.
Inhalt
Gründe
Es existieren die verschiedensten Gründe, warum Banken keinen Kredit vergeben; dazu gehört zum Beispiel eine negative Schufa-Auskunft.
Warum der Kreditantrag abgelehnt wurde, ist für die meisten Antragsteller in der Regel nur schwer zu verstehen. Dazu kommt, dass hierfür die verschiedensten Gründe infrage kommen, die entweder auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken oder auf gesetzlichen Vorschriften gründen. Allerdings verhält es sich oftmals so, dass eine Vielzahl an Darlehensanträgen deshalb abgelehnt wird, da eine negative Schufa-Auskunft vorliegt. Ist das der Fall, vergeben Kreditinstitute in der Regel generell kein Darlehen, da eine gute Bonität ein absolutes „Muss“ ist. Doch es gibt noch diverse weitere Gründe, weshalb der Kreditantrag abgelehnt wurde. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich der Antragsteller derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet oder dass die Probezeit noch nicht abgelaufen ist.
Des Weiteren vergeben die Banken kein Darlehen, wenn der Antragsteller auf selbständiger Ebene tätig ist und der Anfang der Selbstständigkeit weniger als mindestens drei Jahren in der Vergangenheit zurückliegt.
Ebenso ist die Höhe des Einkommens ausschlaggebend: fällt diese zu gering aus, wird der gewünschte Kredit ebenfalls abgelehnt. Das ist auch dann der Fall, wenn der Antragsteller sogenannte Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, erhält. Das gilt auch dann, wenn auf den Kontoauszügen, die als Nachweis für den regelmäßigen Geldeingang dienen, Rücklastschriften ersichtlich sind oder wenn sich das Konto, im Rahmen des von der Bank gewährten Dispos im Soll befindet.
Des Weiteren erhalten Antragsteller auch dann kein Darlehen, wenn auf dem eigenen Konto Buchungen von wenigstens einem Inkassounternehmen ersichtlich sind, die dem Einzug von offenstehenden Forderungen dienen. Aber auch dann, wenn der Antragsteller entweder zu jung ist, also noch nicht volljährig, oder schlichtweg zu alt ist. Bei zuletzt genanntem steigt das Risiko eines Zahlungsausfalls aufgrund von Krankheit oder Tod.
Abgelehnter Kreditantrag: und jetzt?
Wurde das gewünschte Darlehen abgelehnt, ist es oftmals möglich, aktiv zu werden und Abhilfe zu schaffen.
Wurde das gewünschte Darlehen von der Bank abgelehnt, ist es generell ratsam, hier zunächst nach den Gründen zu fragen. Sobald diese bekannt sind, kann hier oftmals entgegengewirkt werden.
Wurde das Darlehen aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft abgelehnt, ist es ratsam, bei der Auskunft eine Selbstauskunft anzufordern. Denn es ist durchaus möglich, dass sich in der Schufa veraltete oder auch teilweise falsche Einträge befinden, aufgrund dessen der Kreditantrag von der Bank abgelehnt wurde. Ist das der Fall, ist es möglich, eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung der infrage kommenden Einträge zu beantragen. Hierfür müssen üblicherweise jedoch auch die dementsprechenden Nachweise erbracht werden. Anschließend kann man getrost einen neuen Kreditantrag stellen.
Sollte es sich jedoch herausstellen, dass ein berechtigter Eintrag vorhanden ist, besteht immer noch die Option, bei dem Kreditinstitut nachzufragen, ob eventuell eine Möglichkeit existiert, dennoch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen.
Tipp: Hier kann in der Regel beispielsweise ein Bürge oder auch ein zweiter Antragsteller hilfreich sein.
Sofern dieser die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt, steht der Kreditvergabe normalerweise nichts mehr im Wege. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer eine weitere Sicherheit für die Bank darstellt. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage sein, die monatlichen Ratenzahlungen selbst zu begleichen, wird ganz einfach der Bürge/zweite Kreditnehmer in Haftung genommen. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann für die restliche Darlehensschuld aufkommen muss.
Ist dagegen das Einkommen zu niedrig, ist es beispielsweise möglich, einen 450 Euro Job anzunehmen. Dazu ist es ebenfalls ratsam, die eigenen Ausgaben zu überprüfen und diese zu senken. Denn die Vergabe eines Kredits hängt von der Höhe des pfändbaren Einkommens ab, das derzeit etwas über 1.000 Euro liegt. So ist es durchaus möglich, dass das eigene Einkommen an sich zwar hoch genug wäre aber hohe Ausgaben dafür sorgen, dass das pfändbare Einkommen zu gering ist.
Wer Lohnersatzleistungen erhält, bekommt üblicherweise ebenfalls keinen Kredit; das ist selbst dann der Fall, wenn das Einkommen eigentlich hoch genug ausfällt. Der Hintergrund hierfür ist, dass derartige Leistungen nicht pfändbar sind. In einer solchen Situation kann ebenfalls wieder ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer eine gute Hilfe sein.
Zudem ist natürlich immer auch möglich, bei einer weiteren Bank ein Darlehensangebot einzuholen. So kann es durchaus sein, dass ein Kreditinstitut die Vergabe eines Kredits verweigert, während eine andere Bank hier zustimmt. Die Gründe hierfür können beispielsweise verschiedene Richtlinien der betreffenden Kreditinstitute sein.
Sicherheiten
Sind Sicherheiten vorhanden, können diese durchaus dazu beitragen, dass die Banken doch noch einen Kredit vergeben.
Neben einem Bürgen beziehungsweise zweiten Kreditnehmer ist es in manchen Fällen ebenfalls möglich, mithilfe von weiteren Sicherheiten doch noch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Ist etwa ein zu geringes Einkommen der Grund für die Ablehnung, kann beispielsweise, je nach gewünschter Darlehenssumme, ein Bausparvertrag oder auch eine Kapitallebensversicherung dafür Sorge tragen, dass die Bank das benötigte Darlehen dennoch vergibt.
Außerdem ist es eventuell durch Abschluss einer Restschuldversicherung machbar, ein Darlehen zu erhalten. Eine solche Versicherung tritt zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit in Leistung, sodass hiermit eine höhere Kredit-Absicherung besteht. Hier ist es sicherlich am besten, wenn direkt bei dem betreffenden Kreditinstitut nachgefragt wird, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung in der eigenen, persönlichen Situation Sinn macht.
Sollte eine bereits abbezahlte Immobilie vorhanden sein, ist hier oftmals die Eintragung einer Grundschuld beziehungsweise Hypothek möglich. Da eine Immobilie in der Regel einen hohen Wert besitzt, sollte einer Kreditvergabe nichts mehr im Wege stehen. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass für die Eintragung der Grundschuld weitere Kosten entstehen.
Fazit
Die Ablehnung eines Kredits muss nicht immer endgültig sein. Wird die Bank nach dem jeweiligen Grund befragt, kann hier in vielen Fällen aktiv dagegen angegangen werden, sodass man das gewünschte Darlehen zumeist doch noch erhält. Außerdem steht es dem Antragsteller offen, bei einer weiteren Bank einen Darlehensantrag zu stellen. Da die diversen Kreditinstitute unterschiedliche Richtlinien besitzen und verschiedene Kreditangebote offerieren, ist es durchaus möglich, dass eine andere Bank dem Antrag zustimmt.