Ein Kredit läuft in der Regel zumindest über mehrere Monate bis hin zu einigen Jahren. Doch während dieser langen Zeit kann sich einiges ändern, sodass beispielsweise auch der Gedanke nach einem Bankwechsel während der Darlehenslaufzeit aufkommen kann. Doch ist das überhaupt möglich?
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Warum die Bank wechseln?
In den meisten Fällen wünschen sich Darlehensnehmer einen günstigeren Zinssatz. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Kreditnehmer mit der Bank unzufrieden ist und sich deshalb einen Wechsel wünscht.
Der häufigste Grund, warum sich ein Kreditnehmer einen Bankwechsel wünscht, ist schlichtweg das Geld.
So verändert sich vor allem bei einer langen Darlehenslaufzeit in der Regel der Zinssatz, der auf dem Finanzmarkt herrscht.
Dementsprechend kann es durchaus auch geschehen, dass die Zinsen nicht nur ansteigen, sondern ebenfalls günstiger werden. In einer solchen Situation ist es dann sicherlich nicht verwunderlich, wenn sich der Kreditnehmer einen günstigeren Kredit wünscht.
Ebenso ist es jedoch auch denkbar, dass der Darlehensnehmer mit der Bank an sich unzufrieden ist und deshalb nach einem anderen Kreditangebot einer anderen Bank sucht.
Bankwechsel
Wenn die Bank während der Laufzeit des Kredits gewechselt ist, wünscht sich der Kreditnehmer eine sogenannte Umschuldung. Hier gilt es besonders, auf die jeweiligen Zinssätze zu achten.
Bei einem Bankwechsel während der Kreditlaufzeit handelt es sich um eine Umschuldung. Das bedeutet, dass ein bereits bestehendes Darlehen vollständig durch die Aufnahme eines neuen Kredits abgelöst wird. Somit handelt es sich bei dem Verwendungszweck beispielsweise nicht um eine gewünschte, neue Finanzierung, sondern schlichtweg um das Abtragen bestehender Darlehensschulden.
Kreditnehmer, die durch eine Umschuldung sparen möchten, sollten jedoch unbedingt die jeweiligen Zinssätze ganz genau vergleichen, damit es hier auch wirklich zu einer Einsparung kommt.
Zu welchem Zeitpunkt?
Wann welche Kündigungsrichtlinien gelten, ist abhängig davon, an welchem Datum der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
Im Allgemeinen kann eine Umschuldung zwar zu jeder Zeit durchgeführt werden; wobei hier jedoch auch Ausnahmen existieren. So ist dies nur dann möglich, wenn der Kreditvertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Wurde der Darlehensvertrag jedoch bereits vor diesem Tag unterschrieben, dann muss das Kündigungsrecht beachtet werden, dass in dem jeweiligen Darlehensvertrag festgeschrieben ist.
Bei Krediten, die ab dem besagten Datum abgeschlossen wurden, gilt, dass diese jederzeit vollständig oder auch zum Teil beglichen werden können. Jedoch muss der Darlehensnehmer unter Umständen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank bezahlen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Gebühr, die die Kreditinstitute durch die vorzeitige Darlehensrückzahlung, und der damit einhergehenden Zinsverluste für das Kreditinstitut, erheben. Aufgrund dessen ist es hier unbedingt ratsam, vor Durchführung einer Umschuldung gut nachzurechnen. Ebenso muss auch die jeweilige Kündigungsfrist beachtet werden.
Eine Ausnahme davon bilden allerdings Baufinanzierungen. Hier besteht die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann möglich, wenn der Kredit mindestens zehn Jahre lang läuft. Zudem gilt hier üblicherweise eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss in diesen Fall nicht entrichtet werden. Wenn der Kreditnehmer jedoch eine Umschuldung noch vor Ablauf des zehnten Jahres der ursprünglichen Zinsbindung wünscht, dann muss auch hier mit einer Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet werden.
Wie ebenfalls bei anderen Kreditarten, muss auch bei älteren Baufinanzierungen daran gedacht werden, dass hier ein anderes Kündigungsrecht gilt.
Neuer Kredit
Ein Wechsel der Bank, beziehungsweise eine Umschuldung, ist nichts anderes als die Beantragung eines neuen Kredits. Dementsprechend kommt es hierbei auch zu einer neuerlichen Überprüfung der Darlehensbedingungen.
Bei einem Bankwechsel ist es jedoch üblicherweise nicht möglich, den bereits bestehende Kredit einfach mitzunehmen beziehungsweise auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Ganz im Gegenteil: Im Rahmen einer Umschuldung wird zunächst das derzeit laufende Darlehen gekündigt. Die „neue“ Bank wird dann in der Regel den betreffenden, vollständigen Kreditbetrag, der zur Tilgung der noch offenstehenden Darlehensschuld notwendig ist, direkt an die „alte“ Bank überweisen. Damit ist der ursprüngliche Kredit getilgt. Von jetzt an muss der Darlehensnehmer dann die Darlehensraten des „neuen“ Kredits begleichen. Oftmals übernehmen die Banken, eine dementsprechende Vollmacht des Darlehensnehmer vorausgesetzt, ebenfalls die jeweiligen Kündigungsformalitäten.
Wichtig hierbei ist, dass es aufgrund der Beantragung des Umschuldungskredits, also der Beantragung eines neuen Darlehen, dazu kommt, dass die „neue“ Bank überprüft, ob der Antragsteller zu dem jetzigen Zeitpunkt dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. Diese können zwar durchaus je nach Bank etwas variieren aber in der Regel wird hier vor allem ein gesteigerter Wert auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa sowie auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe gelegt. Des Weiteren ist ein deutsches Girokonto üblicherweise ebenso ein „Muss“, wie ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Zudem kann es unter Umständen sein, dass die Bank nach Sicherheiten fragt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Wertanlagen, wie etwa eine Kapitallebensversicherung oder auch einen Bausparvertrag handeln. Doch auch bereits abbezahlte Immobilien werden von den Banken beispielsweise gerne als Sicherheiten angenommen.
Ist es dem Antragsteller möglich, die diversen Bankvorgaben zu erfüllen, dann steht einem Bankwechsel, beziehungsweise einer Umschuldung, sicherlich kaum mehr etwas im Wege. Sollte sich im Laufe der Zeit jedoch etwas geändert haben und ist es dem Antragsteller somit nicht mehr möglich, die von der Bank vorgegebenen Voraussetzungen zu erfüllen, dann wird die Bank den Umschuldungskredit verweigern.
Hier ist es dann entweder möglich, auf einen Bankwechsel schlichtweg zu verzichten und weiterhin das bereits laufende Darlehen abzubezahlen, bei einer anderen Bank nachzufragen oder einen solventen Bürgen beziehungsweise zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen.
Durch die zuletzt genannte Option kann es in vielen Fällen doch noch zu einer erfolgreichen Umschuldung kommen. Allerdings ist es hierbei sehr wichtig, dass der Bürge beziehungsweise zweite Darlehensnehmer dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Bank zu erfüllen.
Des Weiteren muss sich die betreffende Person vollkommen im Klaren darüber sein, welche finanzielle Verpflichtung hiermit eingegangen wird. Denn sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten nicht möglich sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann wendet sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer beziehungsweise an den Bürgen. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offene Darlehensschuld zu tilgen. Dementsprechend möchte die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Darlehensnehmerschaft unbedingt immer vorab sehr gut überlegt sein.
Im Allgemeinen bieten sich als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer die verschiedensten Personen an. So können zum Beispiel die Eltern ebenso hiernach gefragt werden, wie Geschwister oder auch gute Freunde.