Bausparen ist gemeinhin sehr beliebt. Je nach Vertrag ist es hiermit zudem nicht nur möglich, dass eigene Traumhaus oder die Traumwohnung zu erstehen, sondern es kann mithilfe eines Bausparvertrags zum Beispiel ebenfalls die lang ersehnte Traumreise oder der Kauf eines neuen Wagens durchgeführt werden. In einem Bausparvertrag zahlt zwar in der Regel monatlich der Bausparer ein, jedoch existieren ebenfalls verschiedene Fördermöglichkeiten, die das Ansparen noch zusätzlich attraktiver machen. Es lohnt sich also, hier einmal genauer nachzusehen, um sich nicht zu verachtende Leistungen zu sichern.
Inhalt
Fördermöglichkeiten
Im Allgemeinen stehen einem Bausparer verschiedene Förderungen offen, diese sind zumeist jedoch an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
– Wohnungsbauprämie: Die Wohnungsbauprämie ist eine Fördermöglichkeit des Staates. Sie richtet sich an alle Sparer, die bereits sind, jedes Jahr zumindest 50 Euro in den Bausparvertrag einzubezahlen. Derzeit beläuft sich die jeweilige Prämie auf immerhin 8,8 Prozent des Geldes, das angespart wurde. Allerdings sind es maximal 512 Euro. Dementsprechend beläuft sich die jährliche Prämie hier auf insgesamt 45,06 Euro. Anleger, die über 512 Euro einzahlen, bekommen somit jedoch keine weiteren Förderungen.
Achtung: Wird das Geld am Ende der vertraglichen Laufzeit jedoch nicht zum Kauf einer Immobilie verwendet, dann ist die erhaltene Prämie jedoch wieder zurück zu bezahlen. Allerdings existiert hiervon eine Ausnahme: Dies ist nicht notwendig, wenn man unter 25 Jahre alt ist.
Um die Prämie zu erhalten, muss eine bestimmte Einkommensgrenze beachtet werden. Bei Eheleuten liegt diese bei 51.200 Euro und bei Alleinstehenden bei 25.600 Euro pro Jahr.
– Arbeitnehmer Sparzulage: Wird von einer Arbeitnehmer Sparzulage profitiert, dann verläuft dies üblicherweise folgendermaßen: Auf den Betrag, den der Arbeitgeber in den Bausparvertrag einbezahlt, gibt es von staatlicher Seite eine Prämie von neun Prozent im Jahr, die auf höchstens 470 Euro gewährt wird, dazu. Dementsprechend profitiert man in diesem Fall jährlich von weiteren 43 Euro.
Die Einkommensgrenze liegt hier bei Alleinstehenden bei 17.900 Euro sowie bei Eheleuten bei 35.800 Euro im Jahr.
– Vermögenswirksame Leistungen: In manchen Fällen beteiligen sich Arbeitgeber im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen mit einem gewissen Betrag von höchstens bis zu 40 Euro im Monat an den verschiedenen Sparanlagen ihrer Arbeitnehmer.
Die Höhe des jeweiligen Betrages bestimmt der Arbeitgeber jedoch generell selbst. So ist es hier unter Umständen durchaus machbar, von einer maximalen Förderung in Höhe von jährlich 480 Euro zu profitieren.
– Riester Förderung: Des Weiteren ist es für einen Bausparer ebenfalls möglich, die Riester Förderung zu nutzen. Die Zulagenhöhe hängt hier etwa von der Tatsache ab, ob man Kinder hat oder verheiratet ist.
Die sogenannte Grundzulage beläuft sich hier auf 154 Euro; dementsprechend sind es bei Eheleuten 308 Euro. Sind Kinder vorhanden, werden noch einmal 300 Euro zusätzlich vergeben.
Damit man in den Genuss der Riester Förderung kommt, ist es zudem notwendig, dass der Anleger einer rentenversicherungspflichtig Beschäftigung nachgeht und wenigstens vier Prozent des Einkommens aus dem vorhergehenden Jahr einbezahlt. Zudem ist es unabdingbar, dass das angesparte Geld anschließend in den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses investiert wird. Bestehen hier Zweifel, sind die Darlehensnehmer dazu verpflichtet, die erhaltenen Fördergelder wieder zurück zu bezahlen.
Bausparen: Vor- und Nachteile
Bevor man sich jedoch für einen Bausparvertrag mit seinen verschiedenen Fördermöglichkeiten entscheidet, sollten unbedingt die diesbezüglichen, verschiedenen Vor- und Nachteile beachtet werden.
Zu den Vorteilen einer solchen Sparanlage gehört, dass hier bei der Aufnahme eines Kredits niedrige Zinssätze möglich sind. Auf diese Weise ist man als Anleger deutlich unabhängiger von dem jeweiligen Zinssatz des Finanzmarktes. So ist es hier machbar, sich beispielsweise die herrschenden, niedrigen Zinssätze für einen Kredit zu sichern, der ist in einigen Jahren aufgenommen wird.
Ein weiterer Pluspunkt des Bausparens ist, dass diese Anlageform sehr renditestark sein kann, sofern der Anleger unter 25 Jahre alt ist, das Bauspardarlehen nicht nutzt und zudem einen Vertrag auswählt, der mit hohen Guthabenzinsen begeistert. Bei Anlegern, die älter als 25 Jahre sind, kann es etwa der Fall sein, dass beispielsweise beim Kauf eines Wagens oder der Reservierung einer Reise, die diversen Prämien zurück zu bezahlen sind.
Ebenso vorteilhaft hierbei ist, dass es bei einem Bausparvertrag keine Kursrisiken gibt. Das bedeutet jedoch wiederum ebenfalls, dass die Anleger auch keine steigenden Guthabenzinsen erhalten.
Des Weiteren zählten natürlich auch die bereits oben genannten, verschiedenen Förderungsmöglichkeiten zu den absoluten Vorteilen eines Bausparvertrags.
Zudem sind Anleger, die unter 25 Jahre alt und außerdem nicht im Besitz eines Riestervertrags sind, in der Lage, frei über den angesparten Betrag zu verfügen. Bei allen anderen Sparern verhält es sich in der Regel so, dass diese entweder an eine Investition im Immobilienbereich gebunden sind oder, wenn dies nicht durchgeführt wird, ihre dementsprechenden, bereits erhaltenen Fördergelder, zurück bezahlen müssen.
Nachteilig dagegen ist der unsichere Zeitraum des Kredits. Der Hintergrund hierfür ist, dass das Bauspargesetz den Bausparkassen sogar verbietet, dass sie sich verpflichtend zu einem ganz bestimmten Darlehens-Auszahlungs-Zeitraum äußern. Es ist den Bausparkassen jedoch machbar, dass sie ihren Kunden Nährungswerte nennen und ihnen außerdem verschiedene Überbrückungsmöglichkeiten offerieren.
Des Weiteren muss bei Abschluss eines Bausparvertrages derzeit mit niedrigen Sparzinsen gerechnet werden. Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn der Anleger einen Kontrakt mit niedrigen Kreditzinsen abschließt. Allerdings ist das in Zeiten einer Niedrigzinsphase nicht nur bei Bausparverträgen, sondern ebenfalls bei einer Vielzahl an weiteren Sparanlagen der Fall.
Dazu kommt, dass die meisten Banken eine oftmals nicht zu verachtende Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese beträgt üblicherweise ein bis 1,6 Prozent des jeweils betreffenden Bausparbetrages. Allerdings verhält es sich dann zumeist so, dass sobald ein Darlehen beansprucht wird, die Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten wieder zurück bezahlt werden.
Ein weiterer Nachteil hierbei ist die zumeist recht hohe Belastung, die während der Darlehensphase jeden Monat auf die Kreditnehmer zukommt. Da das Bauspardarlehen in der Regel mit einer schnelleren Tilgung einhergeht, als das bei herkömmlichen Hypothekendarlehen der Fall ist, fällt die Belastung im Monat üblicherweise dementsprechend höher aus.
Fazit
Bei Abschluss eines Bausparvertrages werden nicht nur die selbst eingesparten Gelder „gesammelt“, sondern es ist ebenfalls möglich, in den Genuss der verschiedensten, oben genannten, Fördermöglichkeiten zu gelangen. Allerdings müssen hierfür die jeweiligen Voraussetzungen am besten bereits vorab beachtet werden.
Zudem gilt es, ebenfalls die allgemeinen Vor- und Nachteile gut abzuwägen, bevor man sich für einen Bausparvertrag entschließt. Im Allgemeinen kann jedoch sicherlich gesagt werden, dass es sich hierbei um eine recht sichere sowie ebenfalls beliebte Anlageform handelt.