Noch vor einigen Jahren war es bei der Vergabe von Krediten gang und gäbe, dass die Banken von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren verlangten. Doch diesbezüglich hat sich mittlerweile einiges geändert.
Inhalt
Unzulässigkeit
Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind laut Urteil des Bundesgerichtshof vom Herbst 2014 unzulässig.
Im Rahmen einer Darlehensvergabe gehen die Banken generell dazu über, dass sie die Bonität ihrer angehenden Kunden überprüfen, um sich auf diese Weise eine Übersicht über die jeweilige, finanzielle Situation der betreffenden Person zu machen. Hierauf gründeten dann auch die Rahmenbedingungen des Darlehens. Allerdings ist für eine solche Überprüfung einiges an Aufwand vonnöten, sodass die Kreditinstitute dazu über gegangen sind, bei ihren Kunden eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Allerdings wurde dies im Herbst des Jahres 2014 vom Bundesgerichtshof unterbunden: Die Erhebung von Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer Kreditvergabe ist seither unzulässig, wodurch es betroffenen Darlehensnehmern oftmals möglich ist, die betreffenden Gelder zurück zu verlangen.
Bearbeitungsgebühren bei Darlehen: Definition
Kreditbearbeitungsgebühren wurden von den Banken bei den verschiedensten Kreditarten erhoben. Somit war es vollkommen irrelevant, ob es sich hierbei beispielsweise um einen klassischen Ratenkredit oder auch um ein Immobiliendarlehen gehandelt hat.
Eine Ausnahme hiervon bildete jedoch oftmals die sogenannten Kleinstdarlehen. Hier verzichteten die Banken in der Regel auf eine detaillierte Überprüfung der Bonität, sodass keine dementsprechenden Gebühren erhoben wurden.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr belief sich üblicherweise auf ein bis dreieinhalb Prozent, die auf die jeweilige Darlehenssumme angerechnet wurden. Dementsprechend sind hier, je nach Kreditbetrag, durchaus nicht zu verachtende Kosten entstanden. Zudem mussten die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinszahlungen beglichen werden.
Wurde die Kreditsumme vorzeitig zurück bezahlt, dann sind hier für die restliche Darlehenslaufzeit zwar keine Zinsen mehr angefallen, dafür behielten die Banken jedoch die Gebühren ein.
Erstattung
In Bezug auf die Rückerstattung galt es, die Verjährungsfrist zu beachten.
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs ist es den Banken innerhalb von Deutschland nicht erlaubt, Bearbeitungsgebühren für eine Kreditaufnahme zu erheben. Somit ist es möglich, die jeweiligen Kosten zurück zu fordern; sofern noch keine Verjährung eingetreten ist.
Das Bundesgerichtshof hat sein Urteil dahingehend begründet, dass es im Interesse der Banken liegt, wenn im Rahmen einer Darlehensbeantragung eine Überprüfung der Bonität der Antragsteller durchgeführt wird. Aufgrund dessen handelt es sich bei den jeweiligen Tätigkeiten nicht um gesonderte Dienstleistungen, sodass hierfür keine separate Rechnung vorgelegt werden darf; vielmehr ist der jeweils notwendige Aufwand bereits durch die Zinserhebung abgedeckt.
Allerdings ist es nicht in jedem Fall machbar, die Bearbeitungsgebühren zurück zu verlangen. So sind sämtliche Ansprüche in Bezug auf die Gebühren, die bis zum Ende des Jahres 2011 von einem Kreditnehmer beglichen wurden, am 31. Dezember 2014 bereits verjährt. Dementsprechend ist es hier nicht mehr möglich, die betreffende Summe einzufordern. Bei Verträgen der Jahre 2012 bis 2014 ist es ebenfalls notwendig, die insgesamt drei Jahre andauernde Verjährungsfrist zu beachten. So ist es zum Beispiel möglich, dass bei einem im Jahr 2012 aufgenommenen Kredit die Bearbeitungsgebühren noch bis Ende des Jahres 2015 zurück gefordert werden konnten.
Bearbeitungsgebühren heutzutage
Sollte ein Kreditinstitut auch heute noch Bearbeitungsgebühren verlangen, dann kann der Darlehensnehmer die betreffende Summe zurück verlangen.
Seriöse Banken fordern heutzutage jedoch gemeinhin keine Bearbeitungsgebühren mehr ein. Sollte dies bei einem aktuellen Darlehen wider Erwarten dennoch der Fall sein, dann ist es das Recht des Kreditnehmers, diese zurück zu fordern.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Forderung schriftlich, am besten in Form eines Einschreibens, gestellt wird. Außerdem ist es ratsam, dem Kreditinstitut eine bestimmte Frist zu setzen, bis zu welchem Datum die Rückerstattung erfolgen soll.
Im besten Fall reagiert die Bank positiv und ersetzt dem Kreditnehmer anschließend, innerhalb der gesetzten Frist, den betreffenden Betrag plus die Zinsen, die hierauf angefallen sind.
Kommt es jedoch zu keiner Zahlung, dann ist es ratsam, hier zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder auch einen Ombudsmann einzuschalten, dessen Spezialgebiet Kreditinstitute sind. Ein Widerspruch, der von diesen Personen stammt, führt immerhin dazu, dass die Verjährung gestoppt wird.
Kreditvertrag gut durchlesen
Bevor ein Darlehensvertrag unterschrieben wird, sollte nicht nur auf etwaige Bearbeitungsgebühren, sondern etwa auch auf den Zinssatz und eventuelle Sonderleistungen geachtet werden.
Um eine derartige Situation, bei einer neuen Kreditvergabe, von Anfang an zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Darlehensvertrag vorab gut durchzulesen und gegebenenfalls bei den Banken in Bezug auf etwaige Bearbeitungsgebühren nachzufragen.
Sollte das Kreditinstitut tatsächlich derartige Gebühren verlangen, sollte die Bank sofort darauf hingewiesen werden, dass dies, laut Urteil des Bundesgerichtshofs, unzulässig ist. Ebenso ist es natürlich machbar, in einem solchen Fall gleich die Bank zu wechseln. Im Idealfall ist der Kreditvertrag zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht unterschrieben.
Des Weiteren ist es ratsam, den Darlehensvertrag nicht nur in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren gut durchzulesen, sondern es sollten natürlich auch die weiteren Bestandteile und Konditionen beachtet werden.
Dazu gehört beispielsweise der Zinssatz. Hier können bereits geringe Unterschiede, je nach Kreditsumme, eine nicht zu verachtende Ersparnis bedeuten. Für einen unkomplizierten Vergleich bietet sich eher der effektive Jahreszinssatz, und nicht der Nominalzins, an, da hier bereits sämtliche Kreditkosten enthalten sind.
Aber auch die weiteren Sonderleistungen der Banken, wie beispielsweise die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall und ein variabler Tilgungssatz zählen hier dazu.
Mithilfe der verschiedenen Sonderleistungen ist es zum einen möglich, den eigenen Geldbeutel zu schonen und zum anderen profitiert man hier von der Option, die Rückzahlung des Darlehens in einem bestimmten Maß sowie je nach vorhandener finanzieller und persönlicher Situation, zu beeinflussen. Aufgrund dessen sind ebenfalls die diversen Sonderleistungen nicht zu verachten, da sie durchaus eine gewisse Erleichterung mit sich bringen können.
Fazit
Somit ist, laut Urteil des Bundesgerichtshofs im Herbst des Jahres 2014, die Erhebung von Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer Kreditvergabe unzulässig. Sofern noch keine Verjährung eingetreten ist, hatten Kreditnehmer das Recht, die jeweiligen Beträge zurück zu fordern.
Sollte heute noch eine Bank dazu übergehen, bei einer Darlehensgenehmigung vom Kreditnehmer Bearbeitungsgebühren zu verlangen, dann kann dies zurückgewiesen werden.
Am besten ist es, wenn der Darlehensvertrag, noch vor Leistung der Unterschrift, auch hinsichtlich der etwaigen Erhebung von Bearbeitungsgebühren gut durchgelesen und bei Bedarf bei der Bank nachgefragt wird. Auf diese Weise können etwaige Probleme zumeist von Anfang an vermieden werden.
Natürlich ist es aber auch das Recht des Kreditnehmers, das Darlehensangebot auszuschlagen und einen Kredit bei einer anderen Bank anzunehmen. Bei einem Kreditvergleich wird am besten zusätzlich auf die Höhe des Zinssatzes sowie die verschiedenen Sonderleistungen der Banken geachtet.