Ein Bausparvertrag bietet sich durchaus als Anschlussfinanzierung an. Der Kreditnehmer profitiert hierbei von mehrere Vorteilen. Allerdings muss bei einer solchen Vorgehensweise auch einiges beachtet werden.
Inhalt
Anschlussfinanzierung
Nach Ablauf der Zinsfestschreibung bei einem Immobilienkredit wird üblicherweise eine Anschlussfinanzierung benötigt.
Bei den meisten Immobilienkredite wird bei Vertragsabschluss für eine gewisse Zeit, wie beispielsweise für zehn oder zwölf Jahre, eine Zinsfestschreibung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer während dieser Zeit, neben der Tilgung, die im Kreditvertrag genannten Zinsen begleichen muss; und zwar unabhängig davon, wie sich der tatsächliche Zinssatz auf dem Finanzmarkt entwickelt.
Kreditnehmer profitieren hier somit für einen recht langen Zeitraum von einer Zinssicherheit, was gerade bei Immobilienkrediten, also Darlehen mit hohen Darlehenssummen und langen Kreditlaufzeiten, von Vorteil ist. Immerhin muss man sich hier, vonseiten des Zinssatzes, nicht auf unangenehme Überraschungen einstellen, da die monatliche Rate gleich bleibt. So ist die Finanzierung gemeinhin gesichert.
Nach Ablauf der Zinsfestschreibung besteht jedoch noch eine Restschuld. Das bedeutet, dass der ursprünglich aufgenommene Kreditbetrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig beglichen ist. Dementsprechend benötigt der Darlehensnehmer eine Anschlussfinanzierung, um so die noch offenstehende Kreditsumme begleichen zu können. Alternativ hierzu kann jedoch auch ein Bausparvertrag verwendet werden.
Vorteile
Verschiedene Vorteile sprechen bei einem Bausparvertrag als Anschlussdarlehen für sich.
Einen Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung zu nutzen ist durchaus möglich und bietet diverse Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Anschlussfinanzierung bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt geplant werden kann.
So ist es in der Regel möglich, einen Bausparvertrag bis immerhin 15 Jahre im Voraus abzuschließen.
Des Weiteren wird bereits beim Abschluss des Bausparvertrages der Zinssatz festgelegt, den der Kunde für sein Bauspardarlehen verwenden möchte. Auf diese Weise ist man nicht mehr abhängig von den Zinssätzen des Finanzmarktes, wodurch eine gute Absicherung gegen steigende Zinsen gegeben ist.
Außerdem ist keine Abnahmeverpflichtung vorhanden. Das bedeutet, dass der Bausparer nicht dazu verpflichtet ist, das Bauspardarlehen auch tatsächlich anzunehmen, sobald der Vertrag seine Zuteilungsreife erhalten hat. So profitiert der Sparer hier von einer sehr hohen Flexibilität, denn immerhin bleibt es ihm überlassen, ob die betreffende Summe zu dem jeweiligen Zeitpunkt ausbezahlt werden soll oder ob man den Sparkredit ablehnt und das Kapital einem anderen Verwendungszweck zuführt.
Nachteile
Die Nachteile bei einem Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung sollten keinesfalls unbeachtet bleiben.
Neben den genannten Vorteilen gilt es aber auch ,die Nachteile eines Bausparvertrages als Anschlussfinanzierung zu bedenken. Dazu gehört beispielsweise, dass die Summe, die hiermit angespart wird, ausreichen sollte, um damit die noch offenstehende, restliche Darlehensschuld zu begleichen. Ist das nicht der Fall, muss der Kreditnehmer gemeinhin doch noch einen Kredit aufnehmen, damit es ihm möglich ist, die komplette Darlehensverpflichtung zu bezahlen.
Dazu kommt, dass der Kreditnehmer neben den Raten für das Immobiliendarlehen gleichzeitig in den Bausparvertrag einbezahlt, was im Allgemeinen eine nicht zu verachtende finanzielle Belastung darstellt. Dementsprechend solltesich bereits im Vorfeld gut überlegt werden, ob dies ohne Weiteres umsetzbar ist.
Doch es existiert zusätzlich noch ein weiterer, wichtiger Nachteil, wenn ein Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung verwendet wird: Das Datum der Zulassungsreife. Sobald die Zinsfestschreibung des Immobiliendarlehen ausläuft, fordert die Bank vom Kreditnehmer die noch offenstehende, restliche Darlehenssumme zu einem ganz bestimmten Tag zurück. Somit muss unbedingt sichergestellt sein, dass der Betrag aus dem Bauspardarlehen auch wirklich an diesem Tag bereit steht.
Doch genau hier kann es unter Umständen zu Problemen kommen. Denn ein Bausparvertrag erreicht die Zuteilungsreife gemeinhin erst dann, wenn circa 40 Prozent der im Vertrag vereinbarten Summe angespart wurde. Somit ist es dem Sparer erst ab diesem Zeitpunkt möglich, auf das Bauspardarlehen zuzugreifen.
Es ist zumeist zwar machbar, den Bausparvertrag so abzuschließen, dass die Zuteilungsreife in dem Jahr erreicht wird, in dem man die Summe als Anschlussfinanzierung einsetzen möchte aber das genaue Datum der Zuteilungsreife ist nicht bekannt. Es kann somit nicht im Voraus gesagt werden, wann die Bausparkasse dem Sparer das Guthaben sowie das Bauspardarlehen zur Verfügung stellt. Dementsprechend ist es durchaus möglich, dass es zu Problemen mit der Anschlussfinanzierung beziehungsweise mit der Rückzahlung des noch offenstehenden Betrags aus der Immobilienfinanzierung kommt.
Finanzierung überbrücken
Allerdings gibt es auch für das Problem eine Lösung; und zwar die sogenannten Zwischenfinanzierungen. Hierbei handelt es sich um variable Kredite, die getilgt werden können, sobald die Bausparkasse den Betrag aus dem Bauspardarlehen ausbezahlt. Jedoch muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass die Zinsen von Zwischenfinanzierungen im Allgemeinen spürbar höher ausfallen als das bei herkömmlichen Baufinanzierungen der Fall ist.
Eine gute Wahl?
Ein Bausparvertrag als Anschlussfinanzierung ist hauptsächlich aufgrund der entstehenden Finanzierungslücke lediglich bedingt empfehlenswert.
Dementsprechend ist ein Bausparvertrag, der als Anschlussfinanzierung eingesetzt werden soll, lediglich bedingt geeignet. So sprechen hier die Vorteile, also die langfristige Planmöglichkeit sowie die Absicherung gegen ansteigende Zinssätze ebenso für sich, wie die Option, dass das Bauspardarlehen auch abgelehnt und die Gelder anderweitig eingesetzt werden können, eindeutig für sich.
Jedoch sind auch die Nachteile, allen voran die entstehende Finanzierungslücke, also die Zeit zwischen dem Rückzahl-Datum der noch offenstehenden Summe aus dem Immobilienkredit, und dem Datum der Zuteilungsreife beziehungsweise der Auszahlung des Bausparguthabens, nicht zu vernachlässigen. Auch die finanzielle Doppelbelastung die sich aus der Bezahlung der monatlichen Kreditraten und der Beträge für den Bausparvertrag zusammensetzt, sollte nicht unterschätzt werden. Ebenso muss der Bausparvertrag in einer passenden Höhe abgeschlossen werden, damit der Betrag ausreicht, um damit die noch offenstehende Darlehenssumme des Immobilienkredits abzudecken. Im Allgemeinen ist es jedoch vor allem die aufkommende Finanzierungslücke und die damit notwendige Zwischenfinanzierung, die einen Bausparvertrag lediglich bedingt als Anschlussfinanzierung empfehlen.
Bausparvertrag als Rücklage
Ein Bauspardarlehen muss nicht unbedingt zum Kauf einer Immobilie verwendet werden: Der Kreditnehmer kann den Betrag auch nutzen, um das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung instand zu halten.
Sofern die Doppelbelastung aus monatlichen Kreditraten und Sparbeträgen kein Problem darstellt, kann ein Bausparvertrag zum Beispiel auch sehr gut als Instandhaltungsrücklage verwendet werden. Immerhin ist es üblicherweise auch möglich, das Bauspardarlehen für Modernisierungsmaßnahmen oder Reparaturen an der Immobilie zu nutzen. Es ist also gemeinhin nicht zwangsläufig notwendig, mithilfe der Summe beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erstehen. Eine Vielzahl an Bausparern verwendet ein Bauspardarlehen dazu, die Immobilie instand zu halten, wodurch auch deren Wert erhalten bleibt beziehungsweise sogar noch gesteigert wird. Das ist nicht nur dann von Vorteil, wenn der Darlehensnehmer die Immobilie selbst bewohnt, sondern auch, wenn diese vermietet oder veräußert wird.