Hinter der Bezeichnung Festbetragshypothek versteckt sich ein sogenanntes Bankvorausdarlehen. Verwendung findet ein solcher Kredit zumeist bei der Finanzierung von Immobilien, wobei es sich hier auch immer um einen endfälligen Kredit handelt. Dieser wird dann mithilfe eines Bausparvertrags vorfinanziert. Dabei gilt zu beachten, dass der Bausparbetrag immer auch dem Nettokreditbetrag entspricht. Sobald der Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat, ist es mit dem Bausparbetrag möglich, die Festbetragshypothek aufzulösen beziehungsweise dieses zu tilgen.
Hier ist es so, dass während der Laufzeit des Kredits die Darlehensnehmer generell immer nur die Zinsen bezahlen. Da diese in der Regel festgeschrieben sind, wird der Kredit als Festbetragshypothek bezeichnet. Neben den Zinszahlungen wird von den Kreditnehmer jeden Monat kontinuierlich Geld in den jeweiligen Bausparvertrag einbezahlt.
Auf diese Weise ist es machbar, sich den Zinssatz, der bei Vertragsabschluss herrscht, für einen recht langen Zeitraum zu sichern. Dabei gilt generell: Umso günstiger der Zinssatz zu diesem Zeitpunkt ausfällt, desto besser ist es.
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Laufzeit und Tilgung
Eine Festbetragshypothek erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Üblich sind hier beispielsweise mindestens fünf, bis hin zu 15 Jahren.
Wichtig hierbei ist, dass mit der Laufzeit lediglich der Zeitraum bezeichnet wird, bis das Darlehen durch den Bausparvertrag abgelöst wird. Die vollständige Tilgung ist dagegen beispielsweise erst in 15 Jahren, beziehungsweise zu dem vorab angedachten Zeitpunkt, möglich. Das bedeutet somit, dass sich der offene Darlehensbetrag um die Summe verringert, die durch das Bausparguthaben beglichen wird. Im Anschluss daran wird die Finanzierung des Kredits weiter fortgeführt.
In der Regel handelt es sich bei einem Bauspardarlehen um ein sogenanntes Annuitätendarlehen, was bedeutet, dass der Kredit mithilfe von monatlich gleichbleibenden Raten zurück zu bezahlen ist.
Darlehenssumme
Da es sich hierbei um eine Immobilienfinanzierung handelt, geht es in der Regel um recht hohe Beträge, wobei hier aber keine strikte Grenze gesetzt ist. So findet man hier beispielsweise Bankvorausdarlehen ab 50.000 Euro und bis zu 200.000 Euro. Eine ganz bestimmte Obergrenze wird hier deshalb nicht genannt, da bei einer Festbetragshypothek die jeweils mit dem Kredit finanzierte Immobilie als Sicherheit verwendet wird.
Ist eine Festbetragshypothek eine gute Wahl?
Der Abschluss eines Bankvorausdarlehen sorgt für eine hohe Planungssicherheit und ist vor allem in Zeiten von niedrigen Zinssätzen eine sehr gute Wahl.
Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung bietet sich eine Festbetragshypothek vor allem im Rahmen einer Erstfinanzierung einer selbstgenutzten Wohnung beziehungsweise eines Hauses sehr gut an. Aufgrund der langen Zinsbindungsfrist profitiert der Darlehensnehmer hier von einer sehr hohen Planungssicherheit. Etwaige Überraschungen sind hier somit nicht zu erwarten. Ebenso stellt sich die Kombination aus Kredit und Bausparvertrag in der Regel als eine sehr gute Möglichkeit heraus.
Wer es mit dem Immobilienkauf oder -kauf nicht eilig hat, der wartet am besten ab, bis eine Niedrigzinsphase herrscht. Das ist dann der ideale Zeitpunkt, um eine Festbetragshypothek aufzunehmen. Denn der niedrige Zinssatz wird anschließend für viele Jahre festgesetzt, sodass eine recht lange Zeit von den günstigen Zinsen profitiert wird. Dabei ist es vollkommen irrelevant, wie sich die Zinsen während dieser Zeit auf dem Finanzmarkt verhalten: Der im Vertrag festgehaltene Zinssatz bleibt für die genannte Anzahl an Jahren bestehen. Auf diese Weise ist es mithilfe eines Bankvorausdarlehen durchaus auch machbar, einiges zu sparen.
Kreditangebote vergleichen
Festbetragshypotheken werden zu unterschiedlichen Konditionen offeriert. Im Rahmen einer weiteren Finanzierung gilt es zudem, die verschiedenen Sonderleistungen der Banken zu beachten.
Allerdings ist es, wie bei anderen Kreditarten auch bei einer Festbetragshypothek nicht empfehlenswert, hier sofort bei dem erstbesten Darlehensangebot „zuzuschlagen“. Im Idealfall werden vor dem Abschluss eines derartigen Kredits die verschiedenen Offerten der Banken gut miteinander verglichen, denn auch hier existieren oftmals sogar beträchtliche Unterschiede.
Zum Vergleich wird am besten der effektive Jahreszins herangezogen, da dieser bereits sämtliche, anfallende Kreditgebühren enthält. Beim Nominalzins ist das beispielsweise nämlich nicht der Fall.
Es lohnt sich jedoch auch, hier nicht nur auf die Zinssätze der Kreditangebote zu achten, sondern ebenfalls einen Blick auf die weiteren Leistungen der Banken zu werfen. So gibt es beispielsweise Kreditinstitute, die bei einem Darlehen auch diverse weitere Leistungen anbieten. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit von Sondertilgungen.
Üblicherweise wird hier zumindest eine kostenfreie Sondertilgung pro Jahr gewährt. Damit ist es, zusätzlich zu der jeweiligen Monatsrate möglich, das Darlehen früher zurück zu bezahlen. Da hier zunächst in den Bausparvertrag einbezahlt wird, kommt dies zumeist nach der Einbringung des Bausparguthabens, wenn die restliche, offene Kreditsumme noch zu begleichen ist, zum Tragen.
Wurde im Vertrag keine kostenfreie Sondertilgung vereinbart und möchte man dennoch eine derartige Zahlung leisten, dann muss hierfür in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von den Banken in Form einer Gebühr erhoben, die aufgrund der vorzeitigen Teilrückzahlung und des damit für die Banken einhergehenden Zinsverlustes zu begleichen ist. Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen, sollte vorab gut nachgerechnet werden, ob sich eine Sondertilgung dennoch lohnt.
Zu den weiteren Sonderleistungen, die die Banken offerieren, gehört zum Beispiel ebenfalls die Möglichkeit einer monatlichen Ratenaussetzung im Notfall sowie ein variabler Tilgungssatz. Diese kommen ebenfalls dann zum Einsatz, wenn die restliche Darlehenssumme, üblicherweise mithilfe einer Anschlussfinanzierung, beglichen wird.
Wird das restliche Darlehen zurückbezahlt und verhält es sich beispielsweise so, dass plötzlich eine hohe Rechnung, wie etwa von einer Auto-Werkstatt ins Haus steht, dann bietet es sich an, von der im Vertrag verankerten Ratenaussetzung Gebrauch zu machen. Auf diese Weise kann einerseits die Rechnung beglichen werden und andererseits gerät dennoch die Darlehensrückzahlung nicht in Gefahr.
Doch auch ein variabler Tilgungssatz kann für den Darlehensnehmer eine enorme Erleichterung bedeuten. Kündigt sich zum Beispiel Nachwuchs an und ist es absehbar, dass somit in nächster Zeit etwas weniger Geld zur Verfügung steht, dann kann die Tilgung herunter gesetzt werden. Sollte es sich dagegen so verhalten, dass in nächster Zeit mit einem höheren Geldeingang zu rechnen ist, dann ist es machbar, die Tilgung zu erhöhen. Auf diese Weise kann das Darlehen schneller zurückbezahlt und somit ebenfalls Zinsen gespart werden.
Verwendungszweck
Bei der Beantragung einer Festbetragshypothek gilt es unbedingt zu beachten, dass es sich hierbei um ein sogenanntes zweckgebundenes Darlehen handelt. Das bedeutet, dass der Kredit lediglich für den im Vertrag genannten Zweck verwendet werden darf.
Hierbei kann es sich um den Kauf oder Bau einer Immobilie ebenso handeln, wie etwa um Modernisierungs- oder auch Sanierungsmaßnahmen. Üblicherweise verlangen die Banken zudem Nachweise, die eindeutig belegen, dass der jeweils angegebene Verwendungszweck eingehalten wurde. Das kann beispielsweise ein Beleg vom Notar oder auch dementsprechende Handwerker-Rechnungen sein.