Wer einen Kredit aufnimmt, der bezahlt hierfür Zinsen. Allerdings ist es nicht jedem angehenden Kreditnehmer bekannt, dass die Zinsen bonitätsabhängig sind, was sich wiederum auf die Kosten des Darlehens auswirkt.
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Bonitätsabhängiger Zinssatz
Antragsteller mit einer guten Bonität erhalten einen niedrigeren Zinssatz, während angehende Darlehensnehmer mit einer schlechten Bonität höhere Zinsen bezahlen müssen.
Damit ein Antragsteller einen Kredit erhält, ist es zunächst einmal notwendig, dass er die verschiedenen Voraussetzen erfüllt, die die Banken hierfür vorgeben. Dazu gehört zum Beispiel ein regelmäßiges sowie sicheres Einkommen, eine positive Auskunft der Schufa sowie in der Regel ebenfalls ein deutsches Girokonto und ein deutscher Wohnsitz. Aber auch auf eine gute Bonität achten die Kreditinstitute.
Unter der Bezeichnung Bonität wird gemeinhin schlichtweg die Kreditwürdigkeit eines Kunden verstanden. So ist es für die Banken mithilfe einer Bonitätsprüfung möglich, zu überprüfen, ob der Antragsteller die dazu in der Lage ist beziehungsweise die jeweiligen finanziellen Mittel besitzt, um das gewünschte Darlehen in der vorgesehenen Zeit abzubezahlen. Ebenso ist es auf diese Weise möglich, sicherzustellen, dass der angehende Darlehensnehmer bis dato keine Probleme mit der Rückzahlung eines Darlehens hatte. So verringert sich für die Banken durch die Bonitätsprüfung das Kreditrisiko.
Die Bonität spielt hier jedoch noch eine weitere, gewichtige Rolle: So „entscheidet“ diese ebenfalls bei der Höhe des Zinssatzes mit.
Kreditinstitute vergeben zumeist Darlehen mit bonitätsabhängigen Zinsen. Hier legt die Bank den Zinssatz für jeden Kreditnehmer auf der Grundlage des Ergebnisses der Bonitätsprüfung fest. Dabei gilt: Desto besser die Bonität, umso niedriger ist der Zinssatz.
Für Antragsteller, die eine gute Bonität besitzen, ist ein bonitätsabhäniger Zinssatz somit eine sehr gute Wahl: Aufgrund ihrer hohen Kreditwürdigkeit müssen weniger Zinsen beglichen werden, wodurch wiederum die Darlehenskosten sinken.
Angehende Kreditnehmer mit einer schlechten Bonität müssen dagegen höhere Zinsen begleichen, wodurch die Darlehenskosten ansteigen. In einem solchen Fall kann es sich unter Umständen lohnen, sich nach einem Kreditangebot umzusehen, das mit einem bonitätsunabhängigen Zinssatz offeriert wird. Allerdings sind derartige Kredite in der Regel eher selten.
Bei den meisten Darlehensangeboten verhält es sich so, dass der günstigste Zinssatz in relativ großer Schrift von den Banken angegeben wird. Sobald genauer hingesehen wird, entdeckt man dort üblicherweise jedoch auch einen Zusatz, wie beispielsweise „bis X Prozent“. Dieser Hinweis ist zumeist deutlich kleiner geschrieben. Der Zinssatz, der in großer Schrift dargestellt ist, wird somit an die Antragsteller mit einer sehr guten Bonität vergeben. Wer dagegen eine schlechte Bonität aufweist, muss mit dem kleiner geschriebenen Zinssatz vorlieb nehmen. Sollte die Bonität jedoch nicht allzu gut sein beziehungsweise nicht ausreichen, dann vergeben die Banken kein Darlehen.
Durch einen bonitätsabhängigen Zinssatz verringern die Banken das Risiko, dass sie bei einer Darlehensvergabe eingehen. Denn umso besser die Bonität eines Kunden eingestuft wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer das Darlehen vollständig zurück bezahlt.
Auswirkungen auf die Kreditkosten
Durch eine schlechte Bonität steigen die Kreditkosten an.
Umso höher der Zinssatz, desto höher fallen jedoch auch die Kosten für das Darlehen aus. Je nach Kreditbetrag kann dies eine nicht zu verachtende Summe ausmachen. So ist es unabdingbar, sich bei einem Kreditangebot nicht auf die allgemein gültige Prozentsatzspanne zu verlassen, sondern abzuwarten, bis das Kreditinstitut den individuellen Zinssatz für das eigene Darlehen ausgerechnet hat.
Sobald dieser vorliegt, werden mit der Bank gemeinhin ebenfalls die weiteren Bestandteile des Vertrages, wie beispielsweise die Laufzeit des Kredits und die Höhe der monatlichen Raten, besprochen. Kreditnehmer, die sich für eine längere Darlehenslaufzeit entscheiden, profitieren zwar von einem niedrigeren Zinssatz im Monat, dafür muss der Kredit jedoch über einen längeren Zeitraum zurück bezahlt werden. Dementsprechend höher ist hier die Zinslast. Bei einer kurzen Laufzeit dagegen fallen die Zinssätze niedriger aus, dafür sind jedoch die monatlichen Raten höher. Zudem ist der Kredit so auch schneller zurück bezahlt. Aber auch, wenn eine kürzere Laufzeit somit ratsamer ist, da auf diese Weise einiges gespart werden kann, müssen die Monatsraten dennoch immer ohne Schwierigkeiten bezahlbar sein.
Des Weiteren muss der angehende Kreditnehmer bei beiden Varianten jedoch wieder bedenken, dass die Banken bei einer guten Bonität einen niedrigeren Zinssatz ansetzen. Sollte jedoch eine schlechtere Bonität vorhanden sein, ist es unter Umständen möglich, dass es aufgrund der recht hohen Zinszahlungen nicht möglich ist, die gewünschte Darlehenssumme aufzunehmen, sodass ein niedrigerer Betrag aufgenommen werden muss.
Darlehensablehnung durch zu schlechte Bonität
Im Falle einer Kreditablehnung ist es gemeinhin möglich, einen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen zu benennen.
Fällt die Bonität jedoch zu schlecht aus, wird die Bank das Risiko nicht mehr mit einem höheren Zinssatz ausgleichen, sondern, wie bereits oben erwähnt, den Darlehenswunsch ablehnen.
Allerdings ist es auch in einem solchen Fall nicht gänzlich unmöglich, doch noch zu dem benötigten Kredit zu gelangen. Hier ist es üblicherweise immer noch machbar, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Unabdingbar ist es jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt.
Durch einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer profitiert die Bank von einer höheren Sicherheit, sodass die Vergabe des Kredits in der Regel kaum ein Problem darstellt. Ebenso ist es beispielsweise möglich, dass der eigentliche Darlehensnehmer hier von einem günstigeren Zinssatz profitiert, wodurch die Kreditkosten wieder sinken. Aufgrund dessen kann es sich auch dann lohnen, einen Bürgen beziehungsweise zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen, obwohl dieser nicht zwangsläufig von der Bank verlangt wird.
Allerdings muss sich die jeweilige Person voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Pflichten mit einer Unterschrift als zweiter Kreditnehmer beziehungsweise einer Bürgschaft einhergehen. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, wendet sich die Bank an den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer. Die jeweilige Person muss dann ihrerseits für die restliche Kreditschuld aufkommen. Dabei gilt es zudem zu beachten, dass ein Bürge sowie ein zweiter Darlehensnehmer gemeinhin vollumfänglich haftet.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer kann im Allgemeinen jede Person benannt werden, die die verschiedenen Vorgaben der Kreditinstitute erfüllt. Dazu gehört etwa auch, dass derjenige volljährig ist. Dementsprechend können hier beispielsweise die Eltern oder Großeltern ebenso gut eine Bürgschaft aufnehmen oder als zweiter Kreditnehmer auftreten, wie weitere Verwandte oder Freunde.
Zudem ist es ratsam, vorab zu bedenken, dass ein solches, vertragliches Verhältnis unter Umständen auch zu Streitigkeiten oder gar zu Zerwürfnissen führen kann. Dementsprechend sollte das Hinzuziehen eines Bürgen beziehungsweise eines zweiten Darlehensnehmer auch aus diesem Grund gut durchdacht werden.