Ein Bürgschaftskredit ist eine ganz besondere Darlehensform. Genauer gesagt, ist es eine Art des Personalkredits, der jedoch nicht für sich selbst übernommen wird. So verhält es sich hier so, dass bei einem derartigen Darlehen ein Dritter für den eigentlichen Kreditnehmern eine Bürgschaft abgibt. Bezahlt der Kreditnehmer die anfallenden, monatlichen Raten pünktlich, muss der Bürge nicht einspringen. Wird der Kreditnehmer jedoch plötzlich zahlungsunfähig, dann muss der Bürge die noch offenen Ratenzahlungen übernehmen.
Inhalt
Rechtsstellung
Ein Kredit, der zwei Rechtsgeschäfte in sich vereint.
Ein Bürgschaftskredit vereint gleich zwei Rechtsgeschäfte in einem. Hierbei wird der erste Kontrakt zwischen dem Kreditgeber, der in diesem Fall auch als Gläubiger bezeichnet wird, und dem Kreditnehmern, dem Schuldner, geschlossen. In dem Vertrag werden einerseits die üblichen Dinge, wie etwa die Höhe der Tilgung und der Zinsen sowie die Höhe der Kreditsumme, geregelt. Andererseits schließt zusätzlich der Schuldner mit dem Dritten, dem sogenannten Bürgen, einen Kontrakt, den Bürgschaftsvertrag. Innerhalb des Vertrags sind sämtliche notwendigen Regelungen enthalten. Dazu gehört die Art und Weise, wie der Bürge erfährt, dass der Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist und somit nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu begleichen. Des Weiteren werden innerhalb des Vertrages ebenfalls sämtliche Rückzahlungsvereinbarungen geklärt. Dazu zählen zum Beispiel die Zinsen sowie die Dauer der Rückzahlung.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung übernimmt bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Bürgen die Zahlung der restlichen Kreditsumme.
Die meisten Banken sichern einen Bürgschaftsvertrag jedoch zusätzlich mithilfe einer sogenannten Restschuldversicherung ab. Die Versicherung kommt dann zum Einsatz, wenn es ebenfalls dem Bürgen nicht mehr möglich ist, die Raten für den Kredit zu begleichen.
Allerdings springt die Restschuldversicherung üblicherweise bei Arbeitslosigkeit oder Tod ein. So stellt die Bank sicher, dass bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit oder dem Tode des Bürgens trotzdem die restliche Kreditsumme an die Bank zurückbezahlt wird.
Sinnvoll oder nicht?
Für den Kreditnehmer ist ein Bürge eine gute Wahl.
Für den Kreditnehmer ergeben sich durch einen Bürgen gleich mehrere Vorteile. So ist zum Beispiel eine Kredit-Vergabe wesentlich wahrscheinlicher, wenn ein solventer Bürge, mit regelmäßigem, sicherem Einkommen vorhanden ist. Für die Bank ist eine Bürgschaft immer eine zusätzliche Absicherung. Ein Bürge ist vor allem auch dann eine gute Wahl, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht in vollem Umfang kreditwürdig ist. Das verhält sich etwa dann so, wenn der Kreditnehmer keine positive Schufa-Auskunft erwartet, kein gesichertes Einkommen vorweisen kann oder aber nicht im Besitz der notwendigen Sicherheiten ist.
Der Bürge
Je nach Kreditart kann der Bürge eine Privatperson oder eine öffentliche Stelle sein.
Im Grunde genommen ist es jeder privaten Person möglich, als Bürge aufzutreten. Im Allgemeinen werden die verschiedensten Privatpersonen, wie etwa Eltern, Bekannte oder Freude, als Bürge eingesetzt, wenn es sich um die Vergabe von einem kleineren Kredit handelt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein Autodarlehen handeln oder um einen Kredit zur Finanzierung der lang ersehnten Traumreise.
Vorausgesetzt wird von den Banken jedoch, dass der Bürge dementsprechende Sicherheiten vorweisen kann, über einen positiven Schufa-Score und ein geregeltes, sicheres Einkommen verfügt. Hier gilt es ebenfalls zu beachten, das sich der Bürge nicht etwa in einem Probeverhältnis befindet oder das es sich um einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag handelt, der kürzer ist als die Laufzeit des Kredits.
Es muss sich jedoch nicht immer um eine Privatperson handeln. So ist es oftmals auch möglich, dass eine öffentliche Stelle, wie etwa Gemeinden oder der Bund, als Bürge eintreten. Das ist in der Regel dann der Fall,wenn eine Privatperson ein Existenzgründerdarlehen beantragt, dass aus dementsprechenden, öffentlichen Förderprogrammen stammt. Die Kreditgeber sind hier in der Regel die öffentlich-rechtlichen Förderbanken.
Risiken
Vor allem für den Bürgen ist das Risiko nicht zu unterschätzen.
Eine Bürgschaft birgt jedoch auch Risiken, die vor allem der Bürge trägt. Dementsprechend sollte man es sich gut überlegen, ob man als Bürge auftritt und als solcher ebenfalls den Kreditvertrag unterschreibt oder eher doch nicht. Unabdingbar ist es, dass man sich bereits vorab gut über die Pflichten eines Bürgen informiert. Eine Bürgschaft sollte immer freiwillig und nicht aus einem eventuell verpflichtendem Gefühl heraus eingegangen werden. Banken verlangen generell nur dann einen Bürgen, wenn der eigentliche Kreditnehmer für sie ein dementsprechendes Risiko darstellt.
Das wiederum bedeutet natürlich auch, dass der Bürge hier ebenfalls ein Risiko eingeht. Die Kreditinstitute sind hier zudem unerbittlich: Fällt der Kreditnehmer aus, halten sie sich schadlos an dem Bürgen. Das bedeutet, dass die Banken die fälligen Raten ausnahmslos einfordern und zur Not ebenfalls auf die Veräußerung von Wertgegenständen bestehen. Das kann etwa die Veräußerung einer Immobilie sein. Dementsprechend sollte man es sich wirklich sehr gut überlegen, ob eine Bürgschaft eingegangen wird oder nicht.
Allerdings ist es oftmals der Fall, das sich die Bürgen nicht genau bewusst sind, welches Risiko sie hiermit eingehen. Somit bringen sie sich hier oftmals selbst in eine finanziell unausgeglichene Situation. Aufgrund dessen ist es ratsam, hier gut zu überlegen und den Ernstfall auch durchzurechnen, ob man wirklich in der Lage wäre, die anfallenden Raten zu begleichen.
Doch auch für den Kreditnehmer ist eine Bürgschaft oftmals keine angenehme Angelegenheit. So geht auch er hier ein gewisses Risiko ein. Denn die Tatsache, dass die Bank auf einen Bürgen besteht, sagt bereits aus, dass es vielleicht besser wäre, den Kreditwunsch noch einmal zu überdenken beziehungsweise genau nachzurechnen. Vielleicht finden Sie ja auch noch geeignete Alternativen zu einer Bürgschaft, wie etwa einen Kredit von Privat.
Bei einer bestehenden Unsicherheit, ob wirklich ein Bürgschaftskredit in Anspruch genommen werden sollte, ist es ratsam, sich vorab umfassend zu informieren und beraten zu lassen. So ist es beispielsweise möglich, zuerst ein reines Beratungsgespräch bei der Bank zu vereinbaren und sich dort erst einmal alles genau durchrechnen und erklären zu lassen. Unter Umständen bietet sogar das Kreditinstitut selbst eine andere Lösung an. Es gibt jedoch auch Anwälte die sich besonders gut mit Bürgschaften auskennen. So ist es natürlich auch hier möglich, eine eingehende Beratung zu genießen.
Fazit
Durch einen Bürger ist eine Kredit-Vergabe wahrscheinlich. Jedoch muss sich der Bürge des Risikos bewusst sein.
Eine Bürgschaft ist nicht zu unterschätzen. Zwar verhilft sie dem eigentlichen Kreditnehmer in der Regel zu dem gewünschten Darlehen, aber der Bürge muss sich des Risikos bewusst sein. So ist es ratsam, sich vorab gut zu überlegen und gut durchzurechnen, ob man im „Fall des Falles“ die Raten des Darlehens, die eigentlich der Kreditnehmer zu bezahlen hat, übernehmen kann. Denn schließlich möchte man verhindern, selbst in eine schwierige finanzielle Lage zu geraten.