Bei der Einrichtung des häuslichen Arbeitszimmers kann nicht nur auf die jeweils beruflichen Erfordernisse, sondern ebenfalls voll und ganz auf die eigenen Wünsche eingegangen werden. Allerdings fallen hier natürlich auch Kosten an, die man decken muss. Aktenregale, Schränke, Computer, Drucker und Co sind in der Regel jedoch recht kostenintensiv. Somit ist es in vielen Fällen nicht unbedingt möglich, die benötigte Summe bar zu bezahlen. Dementsprechenden kommt hier zumeist recht schnell die Frage nach einem geeigneten Kredit auf.
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Kredit-Art
Es existiert kein spezieller Kredit für die Arbeitszimmer-Einrichtung. Entweder handelt es sich hierbei um ein Darlehen für Selbständige oder einen privaten Ratenkredit.
Einen speziellen Kredit für die Arbeitszimmer-Einrichtung findet man so in der Regel eher nicht. Üblicherweise handelt es sich hier dann eher um einen Kredit für Selbständige. Es ist jedoch auch machbar, einen privaten Ratenkredit aufzunehmen und damit die benötigte Möbel, technischen Geräte und vieles mehr zu erstehen.
Kredit für Selbstständige
Mit einem Darlehen für Selbstständige ist es möglich, die Arbeitszimmer-Einrichtung zu finanzieren. Allerdings ist es für Selbständige oftmals relativ schwierig, zu einem solchen Kredit zu gelangen.
Mittlerweile existiert eine Vielzahl an Banken, die Kredite für Selbstständige und Freiberufler anbieten. Üblicherweise ähnelt ein solches Darlehen einem herkömmlichen Ratenkredit, allerdings mit anderen Konditionen.
Bei einem solchen Darlehen achten die Banken zumeist verstärkt auf die Bonität des Antragsteller, denn aufgrund der Selbständigkeit ist in der Regel kein sicheres, regelmäßiges Einkommen vorhanden. Aufgrund dessen verlangen die Banken in der Regel Einkommens-Nachweise von beispielsweise zwei vollen Kalenderjahren. Außerdem wird hier das interne Mindesteinkommen oftmals höher angesetzt, als bei einem Arbeitnehmer. So kann es etwa durchaus sein, dass die eigene Haushaltsrechnung von der, der die Bank ansetzt, deutlich abweicht.
Ebenso muss der Kreditnehmer die weiteren Voraussetzungen der diversen Banken erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein positive Schufa-Auskunft, ein dementsprechend hohes Einkommen sowie ein deutsches Girokonto und ein deutscher Wohnsitz.
Selbstständige haben es zumeist schwer, zu einem Kredit zu gelangen. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, bereits beim Kreditgespräch etwaige Sicherheiten zu erwähnen. Diese können ausschlaggebend für die Darlehens-Vergabe sein. Ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer, der die diversen Voraussetzungen der Bank erfüllt, bietet sich hier auf ideale Weise an. Ebenso zählen beispielsweise Festgeldanlagen und Lebensversicherungen zu den typischen Sicherheiten.
Die Rückzahlung des Kredits für Selbstständige erfolgt in monatlichen Raten. Höhe, Laufzeit, Zinsen, Tilgung und weitere Details werden im Darlehensvertrag schriftlich festgehalten.
Klassischer Ratenkredit
Der klassische Ratenkredit wird privat aufgenommen und anschließend intern auf das Geschäftskonto verbucht.
Es ist jedoch auch möglich, für die Einrichtung des Arbeitszimmers einen privaten, klassischen Ratenkredit aufzunehmen. Von der Haftung her gesehen, existieren hier keine Unterschiede, denn als Selbstständiger wird hier ebenso wie bei einem Darlehen für Selbstständig mit dem kompletten Privatvermögen gehaftet. Wichtig ist hier lediglich, dass das Darlehen intern auf das Geschäftskonto gebucht wird. Läuft das Unternehmen ebenso wie das eigene Girokonto auf den Namen des Darlehensnehmers, dann ist das in der Regel ohne weiteres möglich. Handelt es sich bei der eigenen Firma jedoch um eine GmbH, dann ist das nicht mehr machbar.
Für die Vergabe eines klassischen Ratenkredits gelten in diesem Fall ähnliche Bedingungen wie für das Darlehen für Selbständige. Dennoch ist es unter Umständen gut möglich, dass ein Ratenkredit von den Banken hier eventuell eher vergeben wird.
Sondertilgung
Mit einer Sondertilgung ist es möglich, die Darlehenssumme zu verringern und die Zinsbelastung zu minimieren.
Bei einer bestehenden Selbstständigkeit kann es immer einmal geschehen, dass in einem Monat das Einkommen höher ausfällt als erwartet. Dementsprechend empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass in dem Darlehensvertrag das Recht auf eine kostenfreie Sondertilgung pro Jahr verankert ist. Bei einigen Banken ist das sogar mehrmals im Jahr möglich. Getilgt werden kann dabei immer bis zu einer bestimmten Summe, die ebenfalls im Vertrag festgehalten ist. Auf diese Weise kann nicht nur die Gesamt-Darlehenssumme schneller getilgt werden, sondern dadurch fallen ebenfalls weniger Zinsen an.
Ist im Vertrag kein Sondertilgungs-Recht inkludiert, kann es unter Umständen dennoch möglich, eine solche Zahlung zu leisten. Allerdings fallen die Banken dann oftmals eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, da sie hier Zins-Verluste hinnehmen müssen. In diesem Fall sollte vorab eingehend nachgerechnet werden, ob sich eine Sondertilgung trotz der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt.
Weitere Zusatzvereinbarungen
Je nach Kreditinstitut werden zusätzlich verschiedene Leistungen angeboten. Dazu zählt zum Beispiel das Aussetzen einer monatlichen Rate, wenn plötzlich ein finanzieller Engpass entsteht.
Einige Banken bieten ihren Kunden jedoch noch weitere, attraktive Zusatzvereinbarungen an. Dazu gehört zum Beispiel, dass die erste Rate nicht sofort, sondern erst etwas später beglichen werden muss. Ebenso kann es vertraglich vereinbart werden, dass es bei einem plötzlichen finanziellen Engpass machbar ist, eine Monats-Rate auszusetzen. Des Weiteren offerieren einige Kreditinstitute den Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese tritt beispielsweise bei Tod des Darlehensnehmers ein, sodass die Familie zu der Trauer nicht auch noch zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten gerät, da der Kredit noch zurückbezahlt werden muss. Hier übernimmt dann die Versicherung die anfallenden Raten. Allerdings ist es ratsam, sich den Abschluss einer solchen Versicherung gut zu überlegen und die Entscheidung von der eigenen persönlichen und finanziellen Lage abhängig zu machen.
Es kann jedoch auch sein, dass die Bank auf eine solche Versicherung besteht. In einem solchen Fall ist es dann nur möglich, diese entweder abzuschließen oder eine weitere Kredit-Anfrage bei einer anderen Bank zu stellen.
Anschaffungen
Mithilfe von einem Kredit für Selbstständige ist es machbar, die für den jeweiligen Beruf benötigte Einrichtung zu erstehen.
Mit einem Kredit, der zur Einrichtung des Arbeitszimmers verwendet wird, können die verschiedensten Anschaffungen getätigt werden. Das fängt zum Beispiel bei den unterschiedlichsten Möbeln an, geht über Computer, Drucker sowie Faxgerät bis hin zu den benötigten Büro-Materialien. Je nachdem, welchem Beruf nachgegangen wird, ist es somit möglich, die jeweils benötigten Sachen zu erstehen, um der Arbeit nachgehen zu können.
Am besten überlegt man sich noch vor der Beantragung des Kredits ganz genau, welche Möbel, Gegenstände, technischen Geräte und Weiteres benötigt werden, damit nicht versehentlich etwas Wichtiges vergessen wird. Denn eine Nachfinanzierung kann sich unter Umständen als recht schwierig erweisen.
Existenzgründer
Existenzgründer, die einen Kredit beantragen, benötigen zusätzlich einen Businessplan.
Wenn das Arbeitszimmer jedoch nicht einfach „nur“ neu eingerichtet, sondern eine Existenz frisch aufgebaut werden soll, dann verlangen die Banken normalerweise zusätzlich einen ausführlichen Businessplan. Bei der Erstellung des Planes lässt man sich am besten viel Zeit und überlegt gut, was aufgeführt wird. Denn auch der Businessplan trägt häufig stark dazu bei, dass der Kredit-Antrag angenommen oder abgelehnt wird.