Oftmals verhält es sich zwar so, dass die Eltern ihren Kindern in den verschiedensten Situationen aushelfen, doch es kann ebenso gut auch einmal anders kommen: So ist es beispielsweise auch denkbar, dass man ein Darlehen für die Eltern aufnimmt.
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Situationen
Gründe für eine Kreditaufnahme für die Eltern, sind sehr vielseitig.
Es existieren die verschiedensten Gründe, warum Kinder ein Darlehen für ihre Eltern aufnehmen. So kann es zum Beispiel sein, dass sich die Eltern etwas Besonderes, wie etwa eine Traumreise oder auch „nur“ einen neuen, größeren Fernseher, wünschen, von der Bank aber beispielsweise aufgrund einer zu niedrigen Rente keinen Kredit erhalten.
Dazu kommt, dass bei einer Antragstellung immer auch das Alter des Darlehensnehmer eine gewichtige Rolle spielt: So vergeben die Banken üblicherweise nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze einen Kredit. Da diese je nach Kreditinstitut variiert, kann es somit durchaus sein, dass die eine Bank noch ein Darlehen vergibt, während eine andere Bank ablehnt.
Ein weiterer Grund einer Kreditaufnahme für die Eltern ist, dass beispielsweise in deren Eigenheim einige Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen, die nicht mehr aufgeschoben, sondern durchgeführt werden sollten. Hiervon profitieren in der Regel, nicht nur die Eltern, sondern auch das Kind, da die betreffende Immobilie üblicherweise an den Nachwuchs vererbt wird. Durch die Aufnahme des benötigten Kredits sind die Eltern in der Lage, das Haus instand zu

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halten, in dass das Kind zu einem späteren Zeitpunkt einzieht.
Darlehensart
In den meisten Fällen wird von den Kindern ein klassischer Ratenkredit oder ein Modernisierungs- beziehungsweise Renovierungsdarlehen für die Eltern aufgenommen.
Im Grunde genommen, ist es Kindern möglich, für ihre Eltern die verschiedensten Kreditarten aufzunehmen. In der Regel handelt es sich hierbei jedoch zumeist um einen klassischen Ratenkredit oder ein Modernisierungs- beziehungsweise Renovierungsdarlehen.
Ein solcher Kredit wird in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt, sodass die finanzielle Belastung sehr gut planbar ist. Da der Darlehensnehmer das Kind ist, bucht die Bank die im Kreditvertrag vereinbarten Monatsraten von dessen Girokonto ab.
Um ein Darlehen für die Eltern aufzunehmen, muss das Kind jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier gelten die üblichen Vorgaben der Banken, die ebenfalls gültig wären, wenn das Kind den Kredit für sich selbst aufnehmen würde. Je n ach Kreditinstitut können die diversen Voraussetzungen jedoch auch variieren.
Im Allgemeinen achten die Banken auf ein sicheres sowie regelmäßiges, monatliches Einkommen in einer bestimmten Höhe und auf eine gute Bonität. Doch auch auf eine positive Auskunft der Schufa wird gemeinhin ein hoher Wert gelegt. Zudem muss der Antragsteller zumindest das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ebenso ist üblicherweise ein deutsches Girokonto und ein deutscher Wohnsitz ein „Muss“.
Interne Regelungen
Intern können zwischen Kind und Eltern die verschiedensten Vereinbarungen getroffen werden.
Wenn ein Kind eine Kredit für seine Eltern aufnimmt, muss der Sohn beziehungsweise die Tochter zwar die monatlichen Darlehensraten an die Bank bezahlen, im Innenverhältnis können jedoch die verschiedensten Vereinbarungen getroffen werden.
So ist es zum Beispiel denkbar, dass das Kind seinen Eltern das benötigte Darlehen schenkt. Da ein solches Vorgehen von den meisten Eltern jedoch nicht gewünscht wird, ist es zum Beispiel auch denkbar, dass die Eltern jeden Monat die Darlehensrate an das Kind überweisen. Oder es wird vereinbart, dass die Eltern immer dann einen für sie passenden Geldbetrag zurück bezahlen.
Für die Bank spielt es keine Rolle, ob und gegebenenfalls welche interne Regelungen getroffen werden. Für das

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Kreditinstitut ist es lediglich relevant, dass der Kreditnehmer, also das Kind, die monatlichen Raten pünktlich sowie regelmäßig begleicht.
Weitere Möglichkeiten
Im Allgemeinen ist es ebenfalls möglich, Alternativen zur Kreditaufnahme für die Eltern zu finden.
Zumeist existieren jedoch auch noch weitere Optionen, die sich als Alternative zur Kreditaufnahme für die Eltern anbieten. So kann ist es unter Umständen auch möglich, dass die Eltern das benötigte Darlehen aufnehmen und das Kind als Bürge auftritt.
Auf diese Weise ist es oftmals auch Rentnern noch möglich, ein Darlehen aufzunehmen, obwohl die Banken, aufgrund des fortgeschritteneren Alters, sonst die Kreditaufnahme verweigern würden. Für die Eltern ist es hier oftmals beruhigend, dass sie selbst und nicht das Kind, die Darlehensnehmer sind. Dementsprechend bucht die Bank auch die Monatsraten des Kredits bei den Eltern ab. Sollte es jedoch beispielsweise geschehen, dass es den Eltern irgendwann nicht mehr möglich ist, die monatlichen Raten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen zu. In diesem Fall muss das Kind dann für die komplette, restliche Kreditschuld aufkommen. Als Bürge muss das Kind somit lediglich im „Notfall“ einspringen.
Durch die Bürgschaft profitiert die Bank von einer höheren Sicherheit, sodass die Kreditaufnahme oftmals kein Problem mehr darstellt.
Dies gilt ebenfalls für eine weitere Lösung: So kann es beispielsweise auch eine Option sein, dass ein Elternteil als erster Kreditnehmer und das Kind als zweiter Darlehensnehmer auftritt. Hier werden die Monatsraten üblicherweise von dem Girokonto des Elternteils abgebucht.
Ein solches Vorgehen bietet sich zum Beispiel dann an, wenn das Elternhaus renoviert oder modernisiert werden soll. Oftmals sind hier größere Maßnahmen notwendig, sodass eine dementsprechend hohe Kreditsumme benötigt wird. Wenn das Kind die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt erbt, dann besitzt es einerseits ein renoviertes beziehungsweise saniertes Haus und zahlt hierfür dann nur noch die restliche Darlehensschuld ab. Im Innenverhältnis kann jedoch beispielsweise auch vereinbart werden, dass sich das Kind bereits vorher an den Kreditraten beteiligt, die die Bank von dem Girokonto des Elternteils abbucht. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Elternteil lediglich eine kleine Rente besitzt und mit wenigen Bezügen leben muss.
Je nach Alter der Eltern und Höhe des Einkommens beziehungsweise der Rentenbezüge sowie der Darlehenssumme kann es jedoch auch durchaus möglich sein, dass die Eltern doch noch selbst einen Kredit aufnehmen können. Allerdings ist die Kreditsumme hier oftmals deutlich begrenzt. Zudem verlangen die Banken oftmals Sicherheiten, wie etwa Bausparverträge oder Lebensversicherungen. Aber auch eine bereits abbezahlte Immobilie kann durchaus als Sicherheit für eine erfolgreiche Kreditvergabe herangezogen werden.
Fazit
Verweigern die Banken den Eltern den gewünschten Kredit, bietet es sich an, die Kinder hier mit einzubinden, wie etwa als

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eigentlicher oder zweiter Darlehensnehmer beziehungsweise als Bürge.
Je nach Alter der Eltern, Höhe des Einkommens und des Kreditbetrags, ist es jedoch oftmals doch noch möglich, dass die Eltern selbst das von ihnen gewünschte Darlehen erhalten. Es kann allerdings sein, dass die Banken Sicherheiten, wie beispielsweise eine Wertanlage, verlangen. Da sich die diversen Richtlinien der Kredititinstitute jedoch oftmals sogar deutlich voneinander unterscheiden, bietet es sich an, diesbezüglich verschiedene Banken zu kontaktieren.