Großeltern eilen oftmals ihren Kindern und Enkeln zur Hilfe. Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass es einmal anders herum ist, also dass Oma und Opa ihrerseits auf Hilfe angewiesen sind. So ist es durchaus möglich, dass sich hier einmal die Frage stellt, ob man für die Großeltern einen Kredit aufnimmt.
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Großeltern – keine Darlehensaufnahme möglich?
In vielen Fällen ist es für Großeltern aufgrund ihres Alters nicht machbar, einen Kredit zu erhalten.
Im Allgemeinen ist es oftmals so, dass die Großeltern den benötigten Kredit am liebsten selbst aufnehmen würden. Doch dies kann sich, ab einem gewissen Alter, durchaus als schwierig herausstellen. Denn die Banken vergeben Darlehen lediglich bis zu einem bestimmten Alter. Die Höchstgrenze variiert hier zwar je nach Kreditinstitut aber irgendwann ist generell keine Darlehensvergabe mehr möglich. Großeltern, die noch recht jung sind, können außerdem vor dem Problem stehen, dass die Bank unter Umständen einen Kredit vergibt, allerdings nicht in der benötigten Höhe. So ist es oftmals schlichtweg das fortgeschrittene Alter, dass den Großeltern bei einer gewünschten Darlehensaufnahme einen Strich durch die Rechnung macht.
Zudem gilt es ebenfalls, die weiteren Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. Diese können ebenfalls je nach Kreditinstitut variieren aber im Regelfall wird zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Im Falle der Großeltern handelt es sich bei dem Einkommen um die Rente. Des Weiteren ist gemeinhin ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ebenso ein „Muss“, wie ein deutsches Girokonto. Eventuell werden von der Bank außerdem Sicherheiten verlangt.
Kreditaufnahme: Gründe im Alter
Die unterschiedlichsten Gründe bieten sich für eine Kreditaufnahme im Alter an. Ob beispielsweise Modernisierung, Umbau oder auch die Finanzierung neuer Möbel; hier ist vieles denkbar.
Ab einem gewissen Alter hat man in der Regel bereits einige Anschaffungen getätigt aber natürlich möchte man sich auch etwas gönnen und/oder die verschiedensten, notwendigen Maßnahmen durchführen lassen, wenn die Rente genossen wird. So ist es mittlerweile aus verschiedenen, gesundheitlichen Gründen notwendig, den einen oder anderen altersgerechten Umbau vorzunehmen. Eventuell wird eine ebenerdige Dusche benötigt oder es soll ein Treppenlift eingebaut werden.
Ebenso gut kann es sein, dass die eigene Immobilie eine Renovierung beziehungsweise Modernisierung benötigt. Oder es sollen neue Möbel angeschafft werden. Vielleicht möchten sich die Großeltern aber auch endlich eine lang ersehnte Traumreise realisieren oder sich eine neue Hobbyausrüstung zulegen.
Somit existiert eine Vielzahl an Gründen, die für eine Kreditaufnahme spricht.
Kreditaufnahme für die Großeltern?
Es ist durchaus möglich, dass ein Enkel einen Kredit für seine Großeltern aufnimmt. Eventuell ist es auch machbar, dass dieser als zweiter Darlehensnehmer oder Bürge auftritt.
Ob persönliche Wünsche oder dringende Angelegenheit: Wenn der benötigte Kredit von den Großeltern nicht aufgenommen werden kann, bietet es sich an, dass die Kinder beziehungsweise Enkel dies übernehmen. Sind die Kinder beispielsweise finanziell bereits zu stark eingebunden oder erhalten auch sie kein Darlehen, dann kann dies durchaus über die Enkel geregelt werden.
Das ist beispielsweise gemeinhin vor allem dann eine gute Wahl, wenn es sich um dringend notwendige Anschaffungen oder auch um die Instandhaltung einer Immobilie dreht. Letztere erben die Enkel in der Regel sowieso zu einem späteren Zeitpunkt, sodass, in einem gewissen Sinn, auch sie von der Darlehensaufnahme profitieren.
Eine Kreditaufnahme für die Großeltern kann jedoch auf unterschiedliche Arten durchgeführt werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass der Enkel das Darlehen aufnimmt und die Tilgung übernimmt, die Darlehenssumme jedoch an die Großeltern weitergibt. Sollte es gewünscht sein, kann beispielsweise im Innenverhältnis vereinbart werden, dass Oma und Opa dem Enkel jeden Monat einen gewissen Betrag überweisen, um sich auf diese Weise ganz oder zum Teil an der Rückzahlung des Kredits zu beteiligen. Hier sind jedoch die unterschiedlichsten Vereinbarungen denkbar, sodass die Parteien von einer sehr hohen Flexibilität profitieren.
Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass die Regelungen im Innenverhältnis für die Bank keine Relevanz aufweisen.
Alternativ hierzu ist es beispielsweise auch denkbar, dass Oma/Opa als erster Kreditnehmer und der Enkel als zweiter Darlehensnehmer fungiert. Auf diese Weise kann es unter Umständen doch noch möglich sein, dass die Großeltern den gewünschten Kredit erhalten. Sollten die Großeltern irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, das Darlehen zurück zu bezahlen, tritt die Bank auf den betreffenden Enkel zu, sodass dieser dann für die restliche, noch offenstehende Kreditschuld aufkommen muss.
Alternativ ist es eventuell ebenfalls denkbar, dass der Enkel als Bürge fungiert. Auch hier muss er „im Fall des Falles“ die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme begleichen.
Zudem kann es bei einer Kreditvergabe, ganz gleich welche Variante ausgewählt wird, dazu kommen, dass die Bank Sicherheiten verlangt. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es zudem notwendig, dass der Enkel die verschiedenen Darlehensvorgaben der Banken erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren wird hier gemeinhin ebenfalls auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto geachtet. Die genauen Vorgaben können allerdings beispielsweise je nach Kreditinstitut und Darlehenshöhe durchaus variieren.
Fazit
Als Enkel ist es durchaus möglich, mit einer Kreditaufnahme den eigenen Großeltern zu helfen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Enkel dazu in der Lage ist, die diversen Darlehensvorgaben der Banken zu erfüllen. Eventuell ist es auch machbar, dass als zweiter Kreditnehmer oder Bürge fungiert wird.
So können die Großeltern zum Beispiel eine dringend benötigte Anschaffung, wie etwa einen neuen Herd oder neue Möbel finanzieren.
Aber auch gesundheitliche beziehungsweise altersgerechte, notwendige Umbauten sind auf diese Art durchführbar. Außerdem kann ein Kredit dabei helfen, die eigene Immobilie zu renovieren beziehungsweise zu modernisieren; wovon der Enkel zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel ebenfalls profitiert, denn üblicherweise erbt er das Haus/die Eigentumswohnung irgendwann.
Für die Großeltern ist es dagegen, aufgrund des fortgeschrittenen Alters, oftmals schwierig, einen Kredit zu erhalten. Dementsprechend ist die Kreditaufnahme mithilfe eines Enkels oftmals durchaus eine sehr gute Lösung.
Zudem können im Innenverhältnis weitere Vereinbarungen getroffen werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass sich Oma und Opa hier an der Kreditrückzahlung beteiligen. Vielleicht wird auch eine bestimmte oder unregelmäßige Ratenzahlung an den Enkel vereinbart. Allerdings darf hierbei nicht in Vergessenheit geraten, dass die internen Regelungen für die Bank ohne jegliche Relevanz sind.