Im Rahmen einer Kreditbeantragung ist es gang und gäbe, dass die Banken eine Auskunft bei der Schufa einholen. Sobald das Darlehen bewilligt wird, erfolgt zudem eine Eintragung in der Auskunftei. Allerdings gefällt dieser Vorgang nicht jedem angehendem Darlehensnehmer, sodass sich hier oftmals die Frage stellt, ob es den möglich ist, die den Eintrag in der Schufa zu umgehen?
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Kreditbeantragung
Für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist es notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Der Einholung der Schufa-Auskunft kann jedoch widersprochen werden.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es zunächst einmal unabdingbar, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können zwar beispielsweise je nach Bank und Darlehensart variieren, jedoch wird im Allgemeinen etwa auf eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren muss üblicherweise ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe ebenso vorhanden sein, wie ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz. Zudem ist es durchaus möglich, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu zählen unter anderem die verschiedensten Wertanlagen, wie etwa Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge.
Allerdings besitzen Antragsteller durchaus das Recht, ihre Zustimmung zur Einholung der Schufa-Auskunft zu verweigern. Jedoch muss in einem solchen Fall davon ausgegangen werden, dass die Banken dann zumeist wiederum von ihrem Recht Gebrauch machen, die Kreditvergabe zu verweigern. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Kreditinstitute bei einer solchen Weigerung gemeinhin davon ausgehen, dass sich in der Schufa negative Einträge befinden beziehungsweise das die Bonität des Antragstellers eher schlecht ausfällt. Dementsprechend wird vonseiten der Bank befürchtet, dass es hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehen zu Schwierigkeiten kommen könnte.
Antragsteller, die nicht auf ihren Kredit verzichten möchten, sollten somit eher der Einholung der Schufa-Auskunft zustimmen.
Schufa-Eintrag
Sobald die Bank das gewünschte Darlehen bewilligt, wird dies von dem Kreditinstitut an die Schufa weitergeleitet. Die Auskunftei trägt die Daten anschließend in ihrem Register ein. Sollte also beispielsweise in nächster Zeit ein weiteres Darlehen beantragt werden, dann ist es für die betreffende Bank ersichtlich, dass der Antragsteller derzeit bereits eine Kreditschuld tilgt.
Somit ist es dem Darlehensnehmer gemeinhin nicht möglich, eine Eintragung in der Schufa zu verhindern. Dementsprechend müsste dann eher, sofern aus finanzieller Sicht machbar, auf eine herkömmliche Kreditbeantragung verzichtet werden.
Alternative: schufafreier Kredit
Hier spielt die Schufa zwar keine Rolle, dafür muss jedoch eine gute bis sehr gute Bonität vorhanden sein. Zudem zeichnen sich schufafreie Kredite zumeist durch einen recht hohen Zinssatz aus.
Für angehende Kreditnehmer, die zwar einerseits ein Darlehen beantragen möchten, andererseits aber weder das Einholen, noch die Eintragung bei der Schufa wünschen, besteht im Allgemeinen die Möglichkeit, ein schufafreies Darlehen aufzunehmen.
Allerdings muss dabei unbedingt beachtet werden, dass ein solcher Kredit üblicherweise nicht von den Banken hierzulande angeboten wird. Darlehen ohne Schufa vergeben zum Beispiel Banken aus der Schweiz oder aus Liechtenstein.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, kommt ein solcher Kredit tatsächlich komplett ohne Schufa aus. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig auch, dass die Bonität des Antragstellers keine Rolle spielt. Ganz im Gegenteil, denn bei einem schufafreien Darlehen wird üblicherweise besonders auf eine gute bis sehr gute Kreditwürdigkeit geachtet.
Außerdem sollte vor einer etwaigen schufafreien Darlehensbeantragung ebenfalls bedacht werden, dass für einen derartigen Kredit gemeinhin recht hohe Zinsen zu begleichen sind. Da den Banken hier die Sicherheit einer Schufa-Auskunft fehlt, gehen die Kreditinstitute somit ein höheres Kreditrisiko ein, was durch den höheren Zinssatz, in einem gewissen Maß, aufgefangen wird.
Negative Schufa?
Selbst bei einer negativen Schufa ist es oftmals doch noch machbar, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.
Antragsteller, die auf einen Kredit ohne Schufa ausweichen möchten, da eine negative Schufa-Auskunft befürchtet wird, können unter Umständen jedoch noch einen anderen Weg gehen. So ist es beispielsweise zunächst einmal möglich, bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen. Dies ist üblicherweise einmal im Jahr sogar kostenfrei durchführbar.
Auf diese Weise ist schnell ersichtlich, ob tatsächlich Einträge vorhanden sind, die einer Kreditbeantragung im Wege stehen würden. Allerdings sollten die Einträge am besten nicht nur einfach gelesen, sondern überprüft werden, da es durchaus möglich ist, dass hier falsche und/oder veraltete Daten vorhanden sind. Ist das der Fall, kann eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung der betreffenden Einträge beantragt werden. Wichtig hierbei ist jedoch, dass man dem Antrag ebenfalls die betreffenden Nachweise hinzufügt. Die Schufa wird die eingegangenen Unterlagen überprüfen und gegebenenfalls richtigstellen. Allerdings gilt es hier ebenfalls zu beachten, dass die Schufa ihre Daten in der Regel lediglich alle drei Monate aktualisiert.
Dementsprechend sollte mit einer etwaigen, erneuten Kreditbeantragung am besten so lange abgewartet werden. Anschließend steht einer Darlehensbewilligung, in Bezug auf die Schufa-Auskunft, sicherlich nichts mehr im Wege. Dementsprechend ist es dann auch nicht mehr notwendig, auf ein kostenintensives, schufafreies Darlehen auszuweichen.
Sollte es sich im Rahmen der Selbstauskunft jedoch herausstellen, dass die negativen Daten in der Schufa ihre Richtigkeit haben, dann gibt es dennoch einen weiteren Weg, um zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen: Das Hinzuziehen eines solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer. Wichtig hierbei ist, dass die betreffende Person die diversen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Darlehensvergabe erfüllt und somit auch eine gute Bonität beziehungsweise eine positive Schufa besitzt.
Außerdem muss sich der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer voll und ganz bewusst darüber sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht: Sollte es einmal dazu kommen, dass der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann tritt das Kreditinstitut auf den Bürgen/zweiten Kreditnehmer zu. In diesem Fall ist die jeweilige Person dazu verpflichtet, die vollständige, restliche Darlehensschuld zu begleichen. Sofern nichts anderes im Kreditvertrag vereinbart wurde, besteht hier zudem eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer zweiten Kreditnehmerschaft oder einer Bürgschaft vorab immer sehr gut durchdacht werden.
Da die Bank durch den Bürgen beziehungsweise den zweiten Kreditnehmer von einer höheren Darlehensabsicherung profitiert, werden hier oftmals auch verschiedene Vergünstigungen vergeben. So kann es zum Beispiel sein, dass die Bank einen günstigeren Zinssatz vergibt oder sich mit einer längeren Kreditlaufzeit einverstanden erklärt.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer bieten sich die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern oder auch gute Freunde hiernach zu fragen.
So kann selbst bei einer negativen Schufa, durch den Einsatz eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers, auf einen schufafreien Kredit verzichtet und ein herkömmliches Darlehen beantragt werden.