Kredite werden für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke aufgenommen. So ist es mithilfe eines Darlehen beispielsweise möglich, eine Immobilie oder neue Möbel zu finanzieren. Aber auch die verschiedensten Rechnungen, wie etwa von einem dringend benötigten Handwerker oder der Autowerkstatt, können durch einen Kredit bezahlt werden. Da die Darlehenslaufzeiten jedoch in den meisten Fällen zumindest einige Monate bis hin zu vielen Jahren betragen, konnten viele Darlehen noch nicht vor der Coronakrise beglichen werden. So gilt es nun, trotz der Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen, auch weiterhin die Kreditschulden zu begleichen. Doch was ist, wenn man die Kreditraten aufgrund des Virus, und den damit einhergehenden Folgen, auf einmal nicht mehr begleichen kann?
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Stundung erlaubt
Vonseiten der Regierung wurde beschlossen, dass verschiedene Zahlungen, darunter auch Kredite, von April bis Juni gestundet werden dürfen. Allerdings muss dies in Zusammenhang mit der Coronakrise stehen.
Die Corona-Krise sorgt dafür, dass eine Vielzahl an Menschen um ihre finanzielle Existenz bangt. So ist es zum Beispiel bereits in vielen Unternehmen zu Kurzarbeit beziehungsweise Gehaltskürzungen gekommen. Das bedeutet, dass sehr viele Menschen plötzlich über deutlich weniger Geld verfügen als vor dem Ausbruch des Virus und somit oftmals vor großen, finanziellen Problemen stehen.
Dazu gehört auch, dass die meisten Kreditnehmer jeden Monat eine gewisse Rate an die Bank zurück bezahlen müssen, um Ihre jeweilige Darlehensschuld zu tilgen. Allerdings ist das jetzt, eben aufgrund der Pandemie, für viele Kreditnehmer nicht mehr so einfach oder sogar nur noch sehr schwer beziehungsweise überhaupt nicht mehr möglich. Dennoch muss hier jedoch nicht sofort befürchtet werden, dass der Kredit in Gefahr gerät.
So wurde von der Regierung bereits zum ersten April hin ein Gesetz verabschiedet, dass Verbraucher dazu berechtigt, einige genau definierte Zahlungen auszusetzen. Allerdings muss an der finanziellen Misere nachweislich der Corona-Virus Schuld tragen. Wichtig hierbei ist aber auch, dass die jeweiligen Zahlungen zwar gestundet sind aber zu einem späteren Zeitpunkt nachbezahlt werden müssen. Dies ist bis jetzt von der Regierung auf ab Juli angesetzt worden. Allerdings hat der Gesetzgeber sich vorbehalten, diese Sonderregelung, sollte es notwendig sein, bis September zu verlängern. Dies steht jedoch nicht fest, sodass man sich hierauf keinesfalls verlassen sollte.
So ist es derzeit, sowie unter bestimmten Voraussetzungen, Kunden beispielsweise erlaubt, die monatlichen Abschläge für Wasser und Gas zu stunden sowie etwa auch die monatlichen Zahlungen für Internet und Telefon zu stunden.
Die derzeitige Regelung sieht jedoch keine „Endlos-Stundung“ vor, sondern ist zeitlich begrenzt und zwar von April bis Juni diesen Jahres. So muss während diesem Zeitrahmen nicht zwangsläufig die Einstellung der Versorgung, wie beispielsweise von Wasser oder Strom, noch etwaige Mahn- beziehungsweise Inkassokosten befürchtet werden. Allerdings der Verbraucher nicht einfach die betreffenden Beträge kommentarlos streichen, sondern muss sich an die dementsprechende Stelle wenden und nachweisen, dass der Coronavirus Schuld an dem Zahlungsengpass ist.
Doch auch für Kredite gilt eine derartige Regelung. So ist es Darlehensnehmern erlaubt, in den Monaten April, Mai und Juni die Darlehensraten zu stunden. Wobei auch hier gilt, dass die Zahlungen nicht einfach ausgesetzt werden dürfen. Der Darlehensnehmer muss vorab mit der Bank sprechen.
Stundung mit der Bank besprechen
Wenn eine Stundung in Erwägung gezogen wird, sollte dies unbedingt so schnell wie möglich mit der Bank besprochen werden. Manche Kreditinstitute bieten ihren Darlehensnehmern auch weitere Lösungen an.
Am besten ist es, wenn der Darlehensnehmer sich sofort bei der Bank meldet, wenn bemerkt wird, dass die Ratenzahlung des Kredits derzeit nicht mehr möglich ist. Dies sollte idealerweise so schnell wie möglich geschehen.
Aufgrund der derzeitigen Pandemie kann es allerdings der Fall sein, dass es nicht möglich ist, einen persönlichen Besprechungstermin bei einem Mitarbeiter des Kreditinstituts zu erhalten. Hier können die jeweiligen Richtlinien je nach Bank etwas variieren. Aber dennoch besteht zum Beispiel gemeinhin auch weiter die Option, Gespräche über das Telefon zu führen.
Wenn mit der Bank keine andere Übereinkunft getroffen wird, dann verlängert sich der Darlehensvertrag in der Regel ganz einfach automatisch um die drei gestundeten Monate.
Zudem bieten manche Banken Ihren Kunden auch andere Lösungen an. So kann es zum Beispiel sein, dass das jeweilige Kreditinstitut dem Darlehensnehmer etwa eine niedrigere Tilgung anbietet oder eine niedrigere monatliche Rate. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass sich auch hier die Darlehenslaufzeit dementsprechend verlängert.
Verlängerte Stundung?
Ob die „Stundungsregelung“ vonseiten der Regierung über den Juni hinaus verlängert wird, kann derzeit, wie bereits oben erwähnt, noch nicht gesagt werden. Sollte dies jedoch eintreffen, und muss der Kreditnehmer hiervon Gebrauch machen, dann ist es auch in diesem Fall unbedingt notwendig, der Bank rechtzeitig Bescheid zu geben beziehungsweise einen dementsprechend Gesprächstermin zu vereinbaren.
Alternative
Alternativ zu einer Stundung kann eventuell auch die Aufnahme eines Kredits von Privat eine gute Lösung sein, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken.
Kreditnehmer, die von der Möglichkeit einer Darlehensstundung nicht Gebrauch machen möchten, können unter Umständen jedoch auch eine andere Option in Erwägung ziehen: Die Aufnahme eines Kredits von Privat. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, dass nicht von einer Bank, sondern von einer anderen, privaten Person vergeben wird.
Bei einem Darlehen von Privat sind sämtliche Kreditkonditionen von beiden Parteien frei verhandelbar. Zudem bietet ein solches Darlehen weitere Vorteile, wie etwa, dass es hier weder zu einer Auskunftseinholung bei der Schufa, noch zu einer Eintragung dort kommt. Außerdem werden hier in der Regel entweder keine oder lediglich geringe Zinsen verlangt. Dementsprechend handelt es sich bei einem Darlehen von Privat um einen sehr günstigen Kredit, was sicherlich nicht nur während der Corona-Krise von Vorteil ist.
Als Darlehenssumme kann beispielsweise eine Summe in der Höhe von mehreren Monatsraten für den Bankkredit vereinbart werden, sodass das Darlehen nicht in Gefahr gerät. Ebenso gut ist es natürlich möglich, den Kredit von Privat beispielsweise zusätzlich für eine weitere Anschaffung oder der Bezahlung von weiteren Rechnungen zu nutzen.
Es empfiehlt sich jedoch, auch bei einem solchen Darlehen einen schriftlichen Kreditvertrag aufzusetzen. Denn so ist es durchaus in vielen Fällen möglich, etwaige Missverständnisse oder Streitigkeiten bereits im Voraus zu vermeiden.
Des Weiteren empfiehlt es sich, falls möglich, hier einen Kreditgeber auszuwählen, zu dem ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Denn sollte es beispielsweise einmal zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung des Darlehen kommen, besteht hier im Allgemeinen eine recht gute Chance, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die beide Parteien zufrieden stellt; und das ohne, dass es vielleicht zu einem vollständigen Zerwürfnis kommt.