Kredite werden nicht nur von den Banken, sondern beispielsweise auch von so manchen Arbeitgebern vergeben. Allerdings herrscht hier bei vielen angehenden Kreditnehmer derzeit noch eine gewisse Skepsis vor, sodass es recht oft zu der Frage kommt, ob sich ein Darlehen vom Arbeitgeber auch wirklich lohnt?
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Arbeitgeberdarlehen
So manch ein großes Unternehmen vergibt Arbeitgeberdarlehen. Derartige Kredite unterscheiden sich deutlich von einem Gehaltsvorschuss. Im Zweifelsfall muss nachgefragt werden, ob ein solches Darlehen erhältlich ist.
Ein Arbeitgeberdarlehen ist nicht mit einem Gehaltsvorschuss zu verwechseln. Letzteres kann zum Beispiel auch von kleineren Betrieben einmal gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer knapp bei Kasse ist, da beispielsweise eine hohe Werkstattrechnung oder Stromnachzahlung gestemmt werden muss. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei „nur“ um einen Vorschuss auf das nächste Gehalt, sodass dieses im nächsten Monat dementsprechend geringer ausfällt. Damit ist die Angelegenheit dann auch schon wieder bereinigt und der Arbeitnehmer erhält anschließend wieder sein bisheriges Einkommen.
Arbeitgeberdarlehen werden dagegen zumeist vor allem von größeren Unternehmen vergeben. Ob der Betrieb, indem man beschäftigt ist, derartige Kredite vergibt, muss direkt nachgefragt werden. So existieren in manchen großen Unternehmen extra Kreditabteilungen oder die Darlehen werden beispielsweise von der Personalabteilung vergeben. Andere große Betriebe vergeben dagegen keine Kredite.
Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich in der Regel um einen Ratenkredit. Dieser kann im Allgemeinen für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke genutzt werden. Die Rückzahlung des Darlehen erfolgt, wie die Bezeichnung bereits andeutet, in Form von monatlichen Raten.
Beachtet werden muss hierbei, dass es sich bei einem Arbeitgeberdarlehen um eine eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers handelt; es besteht somit kein Recht auf einen solchen Kredit. Gewährt ein Unternehmen jedoch einem Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen, dann haben, aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes, ebenfalls alle anderen Mitarbeiter des Betriebs einen Anspruch auf einen solchen Kredit. Dies wiederum bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber zwangsläufig in jeder Situation ein solches Darlehen vergeben sind. So ist es dem Betrieb beispielsweise erlaubt, Arbeitnehmern, die eine Kündigung eingereicht haben oder hoch verschuldet sind, ein Darlehen zu verweigern. Zudem sind gemeinhin Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeitbefinden, Auszubildende sowie Mitarbeiter, die einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen, gemeinhin von einem solchen Kredit ausgeschlossen.
Vorteile
Ein Arbeitgeberdarlehen bietet verschiedene Vorteile; und zwar für beide Seiten.
Arbeitgeberdarlehen bieten für beide Seiten, also für Arbeitnehmer sowie ebenfalls für den Betrieb, Vorteile. Der größte Vorteil für Arbeitnehmer sind die in der Regel günstigen Zinssätze; diese fallen zumeist niedriger aus als bei einem Bankdarlehen. Zudem muss der Arbeitnehmer somit nicht bei einem Kreditinstitut nach einem Darlehen fragen.
Für den Arbeitgeber sind derartige Kredite ein Mittel, das gezielt zur Bindung der Mitarbeiter eingesetzt werden kann. Zudem ist für das Unternehmen das Darlehensrisiko gemeinhin niedriger als für eine Bank. Denn sollte es beim Kreditnehmer zu finanziellen Schwierigkeiten kommen, hat der Betrieb hier einen direkten Zugriff auf dessen Lohn und in Bezug auf das Angestelltenverhältnis außerdem eine weitere, relative Sicherheit.
Obwohl die Zinsen hier niedriger ausfallen als bei einem Bankkredit, verdient der Arbeitgeber jedoch natürlich auch eine gewisse Summe an den Zinsen.
Arbeitgeberdarlehen: lohnenswert?
Die niedrigen Zinssätze sorgen dafür, dass ein solches Darlehen durchaus lohnenswert ist. Ob man jedoch vom Arbeitgeber einen Kredit aufnehmen möchte, liegt ganz bei einem selbst.
Aufgrund der zumeist niedrigeren Zinssätze ist ein Arbeitgeberkredit somit zumeist durchaus lohnenswert. Denn im Vergleich zu einem Bankkredit kann somit oftmals sogar einiges gespart werden.
Dazu kommt die Tatsache, dass kein gesonderter Banktermin vereinbart werden muss; da sowieso dort gearbeitet wird, ist es sicherlich ein Leichtes, einen dementsprechenden Termin zu bekommen und es muss nicht extra an einen anderen Ort gefahren werden.
Ob man jedoch beim eigenen Arbeitgeber ein Darlehen beantragen möchte oder nicht oder kommt ganz auf einen selbst an: Während so manch ein Mitarbeiter sehr gerne auf diese praktische Lösung zurück greift, bevorzugen andere Angestellte die Anonymität eines Bankdarlehen.
Dementsprechend lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen zwar zumeist aber ob dies für einen persönlich eine gute Wahl ist, muss individuell entschieden werden.
Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses
Wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig auch die Kündigung des Kredits. Allerdings kommt es hier darauf an, was genau im Vertrag für diesen Fall vereinbart wurde.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit sein Arbeitsverhältnis kündigt. Dies bedeutet dann jedoch nicht zwangsläufig auch die Kündigung des Kredits und dementsprechend eine vorzeitige Darlehenstilgung. Denn hierbei gilt, dass zwischen dem bestehenden Arbeitsverhältnis und dem eingegangenen Schuldverhältnis deutlich getrennt werden muss.
Allerdings muss hierbei unbedingt für der Kündigung beachtet werden, dass die oben genannte Regelung lediglich dann gilt, wenn die Vereinbarungen für eine Kündigung im Vertrag korrekt geregelt wurden. In diesem Fall läuft der Kreditvertrag dann ganz einfach weiter. Jedoch besteht für den Arbeitgeber die Option, den Zinssatz des Darlehen auf ein Niveau anzuheben, dass in dem Moment marktüblich ist. Dementsprechend kann sich der Arbeitgeberkredit somit unter Umständen auch deutlich verteuern.
Sollte es sich jedoch herausstellen, dass eine derartige Vereinbarung im Vertrag fehlt, dann kann dies für den Arbeitgeber unter Umständen noch unangenehmer Folgen nach sich ziehen. Denn in diesem Fall ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die vollständige Tilgung des Arbeitgeberdarlehen binnen drei Monate zu verlangen.
Ist es dem Kreditnehmer jedoch nicht möglich, die betreffende Summe mithilfe seines Ersparten zu begleichen, dann muss hierfür gemeinhin ein Bankdarlehen aufgenommen werden.
Eine weitere Möglichkeit ist ebenfalls die Aufnahme eines Kredits von Privat, also einem Darlehen von einer anderen, privaten Person. Ein solcher Kredit bietet den Vorteil, dass er oftmals entweder komplett zinslos oder lediglich zu einem geringen Zinssatz vergeben wird. Zudem kommt es hier weder zur Auskunftseinholung bei der Schufa, noch zu einer Eintragung in der Auskunftei. Außerdem sind sämtliche Kreditkonditionen zwischen dem Darlehensgeber und -nehmer frei verhandelbar. Es ist jedoch ratsam, auch bei einem Kredit von Privat einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen. So können sich, sollte es notwendig werden, beide Parteien auf den Kontrakt berufen, und etwaige Missverständnisse gemeinhin schnell beilegen.
Des Weiteren ist es, falls machbar, empfehlenswert, sich gut zu überlegen, welche Person um ein solches Darlehen gebeten wird. Idealerweise ist es jemand, zu dem ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht, sodass man auch im Notfall noch ohne Schwierigkeiten miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden kann.