Die Bonität spielt im Kreditbereich eine wichtige Rolle. Sie legt fest, ob die Bank den Kreditantrag annimmt und beeinflusst die Höhe der Zinsen. Wie gut die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers sein muss, damit der Kredit bewilligt wird, hängt von den Richtlinien der jeweiligen Finanzhäuser ab. Bei einigen Instituten sind die internen Vorgaben strenger als bei anderen. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen und befürchten, dass Ihre eigene Liquidität nicht ausreicht, können Sie einen Bürgen als Sicherheit nutzen. Dadurch wird Ihre Annahmewahrscheinlichkeit erhöht und Sie können den Finanzierungswunsch mit einem Kredit mit Bürgschaft realisieren.
Der Bürgschaftsvertrag ist eine Kreditsicherheit
Wenn Sie einen Kredit mit Bürgschaft aufnehmen wollen, schließt die Bank einen Kreditvertrag mit dem Hauptschuldner und einen Bürgschaftsvertrag mit der im Notfall haftenden Person. Das Schriftstück ist dabei die eigentliche Sicherheit für den Gläubiger. Wird ein Bürge bei einem Verbraucherkredit als Sicherheit hinzugezogen, handelt es sich in der Regel um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Haftende die ausstehenden Schulden aus seinem eigenen Vermögen bedienen muss, sobald der eigentliche Kreditnehmer die Kosten nicht mehr tragen kann.
Bevor die Bank einen Bürgschaftskredit vergibt, prüft sie die Bonität des Haftenden. Wie beim Hauptschuldner werden dazu das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben sowie das Zahlverhalten über die Schufa überprüft. Zusätzliche Sicherheiten wie Immobilienbesitz oder Sparguthaben begünstigen die Kreditbewilligung der Bank.
Die Akzeptanz des Bürgen ist verschieden
Beachten Sie, dass die Richtlinien, nach denen Kreditinstitute einen Bürgen akzeptieren, recht unterschiedlich sind. Denn auch beim Kredit mit Bürgschaft haben die Banken unterschiedliche Maßstäbe, nach denen sie die Bonität des Haftenden bewerten. Damit das Institut einen Bürgschaftskredit akzeptiert, ist eine gute Liquidität erforderlich.
Der Kredit mit Bürgschaft gehört nicht zu den beliebtesten Möglichkeiten der Banken, mit denen eine Verbindlichkeit besichert wird. Die einzige Sicherheit für den Geldgeber ist die Zahlkraft der haftenden Person. Ihnen sind pfändbare Sachwerte lieber, weil die Wahrscheinlichkeit eines „Wertverlustes“ geringer ist als bei einem Bürgen: Die Liquidität einer Person kann sich in dem Zeitraum, in dem der Kredit mit Bürgschaft zurückgezahlt wird, verschlechtern.